ethos07
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Wenn da im Schreiben 'Anhörung nach § 24 SGB X 'steht:
"Sollten Sie bis zum Tag Y keine Erklärung abgegeben haben, werde ich nach Aktenlage entscheiden müssen,"
reicht es doch, wenn ich am Tag Y bis 24 Uhr meine Ansicht per Fax zustelle?
(es laufen bei mir grad etwas zu viele Vorgänge parallel ;-) )
"Sollten Sie bis zum Tag Y keine Erklärung abgegeben haben, werde ich nach Aktenlage entscheiden müssen,"
reicht es doch, wenn ich am Tag Y bis 24 Uhr meine Ansicht per Fax zustelle?
(es laufen bei mir grad etwas zu viele Vorgänge parallel ;-) )