Mahlzeit.
Meine Frau und ich sind seid Anfang Februar diesen Jahres verheiratet und im Nachhinein der Meinung Alg2 und verheiratet ist das schlechteste was einem passieren kann.
Meine Frau bezieht derzeit noch Alg1 und zusätzlich ca 22€ Aufstockung Alg2, ich beziehe Alg 2. Beide haben wir getrennte Wohnungen. Im modernen Zeitalter muss man ja nicht zwangsläufig gleich zusammen ziehen, ist jedoch für die Zukunft geplant.
Kurz vor der Hochzeitsplanung haben wir beim Jobcenter angefragt wie es denn mit detn KDU Kosten und der Regelleistung aussieht wenn beide getrennte Wohnungen haben. Antwort war, alles bleibt beim alten, da jeder seine eigene Wohnung hat, sprich selben Leistungen wie bisher bei unverheirateten in getrennten Wohnungen.
Nach der Hochzeit dann plötzlich Einladung beim Jobcenter, wir waren beide eingeladen. Dort wurde uns erörtert, das wir beide nur noch jeweils 90% des Regelsatzes bekommen und nur noch eine Wohnung finanziert wird und zwar die meinige da größer und für 2 Personen ausreichend.
Die Kosten für die Wohnung meiner Frau würden nicht übernommen werden (AlG1 Zahlung meiner Frau bis April, dann Alg2 Empfänger). Wir standen beide erstmal da wie versteinert da uns eine andere Auskunft erteilt wurde.
Gleich danach zur Agentur für Arbeit und dort angefragt zwecks Kürzung Alg1 usw, hier die Auskunft Alg1 wird nicht gekürzt.
2 Tage später Bescheid des Jobcenters im Briefkasten (wir werden schon als BG geführt) wo ich mir dachte ich brauch n Sauerstoffzelt.
Normaler monatlicher Gesamtbetrag für beide ab Mai 1090,00€ (beide Alg2 und kdu),soweit noch verständlich für mich.
Jedoch Zahlungen für März und April jeweils gesamt März 692,16€, April gesamt 824,32€. Angerechnet wurde im März das Alg1 meiner Frau als Einkommen, 662,70€, welches auf beide Personen verteilt wurde. Auch wurde die Miete für meine Wohnung auf beide Personen verteilt, also anteilig die Hälfte.
Das selbe auch bei ihrer Wohnung, Miete anteilig auf beide Personen verteilt. Höhe der monatlichen Leistungen nach Berücksichtigung von Einkommen, beide jeweils 51,65 Regelbedarf und zusätzlich Kdu 294,43€ pro Kopf. Meine Miete kostet schon 354,30€ warm, ihre 197,00€.
April das gleiche, nur wurde hier 485,98 als Einkommen angesetzt, aber wieder Aufteilung Miete beider Wohnungen auf beide Personen.
Höhe der mir zustehenden monatlichen Leistungen März 103,53€ und April 169,91€, bei meiner Frau 168,93€ im März und 235,01€ im April.
Ist das so rechtens das man zwingend als verheirateter AlG2 Empfänger zusammen leben muss? Wie gesagt, zusammen ziehen ist geplant nur wird hier ab Mai nur noch meine Wohnung übernommen. Desweiteren die Berechnung für März und April, hab ich hier n Denkfehler oder wie kommen die auf solche Zahlen, das deckt ja schon nicht mal die Kdu Kosten für meine Wohnung.
MfG
Meine Frau und ich sind seid Anfang Februar diesen Jahres verheiratet und im Nachhinein der Meinung Alg2 und verheiratet ist das schlechteste was einem passieren kann.
Meine Frau bezieht derzeit noch Alg1 und zusätzlich ca 22€ Aufstockung Alg2, ich beziehe Alg 2. Beide haben wir getrennte Wohnungen. Im modernen Zeitalter muss man ja nicht zwangsläufig gleich zusammen ziehen, ist jedoch für die Zukunft geplant.
Kurz vor der Hochzeitsplanung haben wir beim Jobcenter angefragt wie es denn mit detn KDU Kosten und der Regelleistung aussieht wenn beide getrennte Wohnungen haben. Antwort war, alles bleibt beim alten, da jeder seine eigene Wohnung hat, sprich selben Leistungen wie bisher bei unverheirateten in getrennten Wohnungen.
Nach der Hochzeit dann plötzlich Einladung beim Jobcenter, wir waren beide eingeladen. Dort wurde uns erörtert, das wir beide nur noch jeweils 90% des Regelsatzes bekommen und nur noch eine Wohnung finanziert wird und zwar die meinige da größer und für 2 Personen ausreichend.
Die Kosten für die Wohnung meiner Frau würden nicht übernommen werden (AlG1 Zahlung meiner Frau bis April, dann Alg2 Empfänger). Wir standen beide erstmal da wie versteinert da uns eine andere Auskunft erteilt wurde.
Gleich danach zur Agentur für Arbeit und dort angefragt zwecks Kürzung Alg1 usw, hier die Auskunft Alg1 wird nicht gekürzt.
2 Tage später Bescheid des Jobcenters im Briefkasten (wir werden schon als BG geführt) wo ich mir dachte ich brauch n Sauerstoffzelt.
Normaler monatlicher Gesamtbetrag für beide ab Mai 1090,00€ (beide Alg2 und kdu),soweit noch verständlich für mich.
Jedoch Zahlungen für März und April jeweils gesamt März 692,16€, April gesamt 824,32€. Angerechnet wurde im März das Alg1 meiner Frau als Einkommen, 662,70€, welches auf beide Personen verteilt wurde. Auch wurde die Miete für meine Wohnung auf beide Personen verteilt, also anteilig die Hälfte.
Das selbe auch bei ihrer Wohnung, Miete anteilig auf beide Personen verteilt. Höhe der monatlichen Leistungen nach Berücksichtigung von Einkommen, beide jeweils 51,65 Regelbedarf und zusätzlich Kdu 294,43€ pro Kopf. Meine Miete kostet schon 354,30€ warm, ihre 197,00€.
April das gleiche, nur wurde hier 485,98 als Einkommen angesetzt, aber wieder Aufteilung Miete beider Wohnungen auf beide Personen.
Höhe der mir zustehenden monatlichen Leistungen März 103,53€ und April 169,91€, bei meiner Frau 168,93€ im März und 235,01€ im April.
Ist das so rechtens das man zwingend als verheirateter AlG2 Empfänger zusammen leben muss? Wie gesagt, zusammen ziehen ist geplant nur wird hier ab Mai nur noch meine Wohnung übernommen. Desweiteren die Berechnung für März und April, hab ich hier n Denkfehler oder wie kommen die auf solche Zahlen, das deckt ja schon nicht mal die Kdu Kosten für meine Wohnung.
MfG