G
Gelöschtes Mitglied 65755
Gast
Hi!
Meine Freundin soll laut EGV (bitte keine Vorhaltungen, dass sie die unterschrieben hat, sie wusste es nicht besser und dass hilft ihr jetzt auch nicht weiter) jeden Monat zwei Bewerbungen schreiben. Sie hat einen GdB von 60 wegen einer psychischen Erkrankung und ihr wurde von der Reha-Abteilung der AfA gesagt, dass die ihr nicht helfen können und es so einen Arbeitsplatz, wie sie ihn braucht, gar nicht gibt. Jetzt frag ich mich: Wenn die ihr doch schon sagen, dass es so einen Arbeitsplatz gar nicht gibt, wieso soll sie dann jeden Monat zwei Bewerbungen schreiben? Ist sowas überhaupt rechtens?
MfG
Celtic Warrior
Meine Freundin soll laut EGV (bitte keine Vorhaltungen, dass sie die unterschrieben hat, sie wusste es nicht besser und dass hilft ihr jetzt auch nicht weiter) jeden Monat zwei Bewerbungen schreiben. Sie hat einen GdB von 60 wegen einer psychischen Erkrankung und ihr wurde von der Reha-Abteilung der AfA gesagt, dass die ihr nicht helfen können und es so einen Arbeitsplatz, wie sie ihn braucht, gar nicht gibt. Jetzt frag ich mich: Wenn die ihr doch schon sagen, dass es so einen Arbeitsplatz gar nicht gibt, wieso soll sie dann jeden Monat zwei Bewerbungen schreiben? Ist sowas überhaupt rechtens?
MfG
Celtic Warrior