Strawberry1337
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Hallo an alle!
Ich versuche die Geschichte kurz zu halten, in der Hoffnung, dass da eventuell jemand Erfahrung mit hat.
Ich bin 29 Jahre alt, habe einen 5 Jährigen Sohn bei mir, und bin dementsprechend Allein-Erziehend, da die Mama seit 3 Jahren weg ist. Ich habe einen Job, der reicht jedoch nicht zum Leben, deshalb bekomme ich aufstockend ALG2 dazu.
Ich habe seit einigen Monaten eine Beziehung mit einer 18 Jährigen, die noch zur Schule geht, und bei Ihrem Bruder und der gemeinsamem Mutter zu Hause lebt. Die Mutter geht Arbeiten, und bezieht Witwenrente, was insgesamt für den Lebensunterhalt dort reicht. Nun gibt es aber echte Probleme dort zu Hause, so, dass meine Freundin dort gerne weg möchte. Da lag es natürlich nahe, dass Sie bei mir unterkommt. Jedoch habe ich gelesen das es einige Probleme gibt für junge Leute unter 25, überhaupt ALG2 beziehen zu dürfen, geschweige denn überhaupt ausziehen zu dürfen. Aber wie sieht es aus, wenn Sie, so wie in meinem Fall schon bestehende Bedarfsgemeinschaft dazu-zieht? Kann ich einfach eine Änderung mitteilen über den Zuzug, und es wird ohne Probleme funktionieren? Sie ist natürlich bestrebt nach dem Abschluss eine Ausbildung zu beginnen. Mit Unterhalt von der Mutter können wir wohl nicht rechnen, da Sie selber nicht so viel verdient.
Also gut..das wäre im Prinzip die Hauptfrage. Falls noch Fragen offen sind, werde ich diese gerne beantworten, damit wir eine Lösung finden. Vielen lieben dank ans Forum!
Ich versuche die Geschichte kurz zu halten, in der Hoffnung, dass da eventuell jemand Erfahrung mit hat.
Ich bin 29 Jahre alt, habe einen 5 Jährigen Sohn bei mir, und bin dementsprechend Allein-Erziehend, da die Mama seit 3 Jahren weg ist. Ich habe einen Job, der reicht jedoch nicht zum Leben, deshalb bekomme ich aufstockend ALG2 dazu.
Ich habe seit einigen Monaten eine Beziehung mit einer 18 Jährigen, die noch zur Schule geht, und bei Ihrem Bruder und der gemeinsamem Mutter zu Hause lebt. Die Mutter geht Arbeiten, und bezieht Witwenrente, was insgesamt für den Lebensunterhalt dort reicht. Nun gibt es aber echte Probleme dort zu Hause, so, dass meine Freundin dort gerne weg möchte. Da lag es natürlich nahe, dass Sie bei mir unterkommt. Jedoch habe ich gelesen das es einige Probleme gibt für junge Leute unter 25, überhaupt ALG2 beziehen zu dürfen, geschweige denn überhaupt ausziehen zu dürfen. Aber wie sieht es aus, wenn Sie, so wie in meinem Fall schon bestehende Bedarfsgemeinschaft dazu-zieht? Kann ich einfach eine Änderung mitteilen über den Zuzug, und es wird ohne Probleme funktionieren? Sie ist natürlich bestrebt nach dem Abschluss eine Ausbildung zu beginnen. Mit Unterhalt von der Mutter können wir wohl nicht rechnen, da Sie selber nicht so viel verdient.
Also gut..das wäre im Prinzip die Hauptfrage. Falls noch Fragen offen sind, werde ich diese gerne beantworten, damit wir eine Lösung finden. Vielen lieben dank ans Forum!