franzi
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Dazu hatten wir schon ein paar Threads, allerdings wurden darin nicht alle meine Fragen im Detail beantwortet.
Wenn ich ein Erbe erhalten habe, wie weise ich dieses Einkommen bei der Krankenkasse nach?
Muss ich denen nur den Kontoauszug mit Eingang des Betrages X vorlegen oder
wollen die den Erbschein oder sonstige Unterlagen?
Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse nicht den Mindestsatz wählt, sondern mich mit den Beiträgen höher einstuft (weil das Erbe hoch ist)?
Wie lange muss/kann ich von dem Erbe leben, wenn es so hoch ist, dass man länger als 6 Monate davon leben könnte (z. B. länger als 1 Jahr)?
Ab wann kann ich dann wieder ALG II beantragen (bei Erreichen der Schonvermögensgrenze nehme ich mal an)?
Wie wird der Wert des Erbes beim Amt und bei der KK berechnet, wenn es nicht nur aus Barmitteln besteht, sondern z. B. auch aus Immobilien, die ja nicht über Nacht verkauft werden können?
Beispiel: Erbe besteht aus 100.000 € Barvermögen + einer Eigentumswohnung im Wert von 200.000,-- €
Muss ich einen Gutachter beauftragen, der den Verkehrswert der Immobilie schätzt?
Muss ich die Immobilie verkaufen oder könnte ich selbst darin einziehen?
Kann ich mich in der KK selbst versichern auch in der Zeit, bis die Immobilie verkauft ist?
Wenn ich ein Erbe erhalten habe, wie weise ich dieses Einkommen bei der Krankenkasse nach?
Muss ich denen nur den Kontoauszug mit Eingang des Betrages X vorlegen oder
wollen die den Erbschein oder sonstige Unterlagen?
Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse nicht den Mindestsatz wählt, sondern mich mit den Beiträgen höher einstuft (weil das Erbe hoch ist)?
Wie lange muss/kann ich von dem Erbe leben, wenn es so hoch ist, dass man länger als 6 Monate davon leben könnte (z. B. länger als 1 Jahr)?
Ab wann kann ich dann wieder ALG II beantragen (bei Erreichen der Schonvermögensgrenze nehme ich mal an)?
Wie wird der Wert des Erbes beim Amt und bei der KK berechnet, wenn es nicht nur aus Barmitteln besteht, sondern z. B. auch aus Immobilien, die ja nicht über Nacht verkauft werden können?
Beispiel: Erbe besteht aus 100.000 € Barvermögen + einer Eigentumswohnung im Wert von 200.000,-- €
Muss ich einen Gutachter beauftragen, der den Verkehrswert der Immobilie schätzt?
Muss ich die Immobilie verkaufen oder könnte ich selbst darin einziehen?
Kann ich mich in der KK selbst versichern auch in der Zeit, bis die Immobilie verkauft ist?