Freiwillige Bewerbung - muss ich die Stelle bei Zumutbarkeit antreten

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G

Gelöschtes Mitglied 63437

Gast
Hallo,

um der Anforderungen der EGV zu entsprechen habe ich mich bei verschiedenen Unternehmen beworben die Zumutbar wären aber bei uns in der Gegend keinen guten Ruf genießen bzw. es wird davor gewahrt dort zu arbeiten. Eine Stelle ohne VV aus dem Internet und eine Stelle mit VV aber ohne Rechtsbehelf.

Leider habe nun Einladungen zu Vorstellungsgespräch erhalten da meine Qualifikation gefragt ist. Bei der Internet-Stelle weis das AA nicht das ich mich beworben habe also denke ich wenn dort hingehe zu Vorstellungsübungszwecke und dann nicht anfange kann keiner was machen. Bei der VV Stelle wird man mich bestimmt fragen wenn ich die Stelle ablehne wieso ich das tat.

Frage: kann ich bei SB ehrlich sagen wenn mir ein Unternehmen nicht gefallen hat bzw. die Bezahlung deutlich unter dem war was ich normalerweise verdiene? Oder einfach nur sagen es hat im Vorstellungsgespräch sich abgezeichnet das es nicht passt.
 

Birt1959

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Na ja, die Frage kommt ja eigentlich erst auf, wenn Dir die Stelle denn auch angeboten wird.

Wie freiwillig eine Bewerbung auf einen VV ist, mag ich nicht entscheiden. Es sei denn, du bist lediglich arbeitssuchend gemeldet, weil Du aus nicht finanziellen Gründen was suchst. In dem Fall kannst Du eigentlich nicht sanktioniert werden - denn dann zahlt die Agentur ja die Soziallleistungen (KV/RV) nicht und es geht keine Anwartschaft verloren.

Ansonsten würde ich vorsichtig im Gepräch das Beschäftigungsangebort torpedieren. Z. B. als Frau im "gebärfähigen Alter" beiläufig erwähnen, dass mein Partner und ich in absehbarer Zeit Nachwuchs planen. Oder in destroyed Jeans mit TShirt und ohne Blazer/Jakett sich bei einem Bürojob vorstellen.

Dazu folgendes Lied:

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Auf Gehörtgesagtes würde ich nichts geben. Es kann ja trotzdem sein, dass jemand gut in einen Betrieb passt, obwohl der einen schlechten Ruf hat. Allerdings wäre ich vorsichtig, wenn der schlechte Ruf mit der Zahlungsmoral des beworbenen Unternehmens hat - dann könnte man/frau evtl lang auf Lohn oder Gehalt warten.
 
G

Gelöschtes Mitglied 63437

Gast
Danke schon mal für die Antwort.

Ich bin arbeitslos gemeldet derzeit. Der VV wurde mir vom SB unverbindlich ausgedruckt und überreicht. Ich wollte guten Willen zeigen und habe was hingeschickt. Der anderen freiwilligen Geschichte weis ich von Ex-Kollegen die auch bei der Firma waren wie schlecht dort das Klima seit Jahren ist und sie alle froh waren von dort weg zu sein. Jeder war im Verwaltungsbereich tätig.
 
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