Hallo, der Name vom Thema ist etwas
folgende Situation:
Punkt 1:
Ich habe letztes Jahr mein Studium abgeschlossen und war anschließend 9,5 Monate bis Mitte Mai beschäftigt, da mir auf Grund fehlender Auftragslage gekündigt wurde.
Da mir noch 2,5 Monate für ALG 1 Anspruch fehlten, habe ich folglich ab den 1.06 ALG 2 erhalten und die Krankenkasse wurde vom Jobcenter auch erst ab 1.06 bezahlt.
Nun habe ich heute einen Brief von meiner Krankenkasse erhalten, dass ich für die Zeit vom 16.05.2019 bis 31.05.2019 nachweisen soll, ob ich währenddessen beschäftigt war oder arbeitslos gemeldet usw. nach einen Telefonat mit der Service Hotline ist der Stand nun der, dass ich mich für die Zeit nachträglich nochmal freiwillig versichern muss. Zur Bemessung würde der Beitrag für freiwillig Versicherte Erwerbslose von 190€/Monat genommen und davon müsste ich vermutlich 16/31 sprich 98€ nachzahlen.
Kann ich für den Beitrag nun vom Jobcenter eine Erstattung fordern? Schließlich war ich zu der Zeit bereits Arbeitslos und erhalte mittlerweile ALG 2.
Punkt 2:
Ein weiterer Punkt wäre Folgender:
Ich wohnte während meiner Arbeitszeit und während des ersten Monats ALG 2 Bezuges alleine und weiter weg, da ich aber einen neuen Job in der Wohngegend meiner Eltern suche bin ich vorerst in die Dachgeschosswohnung im Haus meiner Eltern eingezogen (separate Wohne mit eigenem Bad, Küche usw.) und wohne in dieser alleine.
Nach 2 Monaten und Ablehnung der von Jobcenter vermuteten Haushaltsgemeinschaft habe ich nun endlich einen Bewilligungsbescheid erhalten, allerdings nur über den Regelsatz obwohl ich die Nebenkosten an meine Eltern zahle (75€/Monat) allerdings keine Miete und dies beim Jobcenter auch anhand eines Mietvertrags mit 0€ Kaltmiete und 75€ Nebenkosten, sowie sämtliche Rechnungen als Belege für die Nebenkosten nachgewiesen habe.
Allerdings wurden diese scheinbar einfach von meiner Sachbearbeiterin ignoriert und nicht weiter erwähnt, stattdessen wurde mir ohne weitere Begründung einfach nur der Regelsatz bewilligt.
Die Nebenkosten sollten mir doch zustehen auch wenn ich im Haus der Eltern wohne oder nicht, folglich sollte ich nochmal Widerspruch einreichen? (Ich bin über 25 Jahre alt)
Schonmal vielen Dank für eventuell folgende Antworten.
folgende Situation:
Punkt 1:
Ich habe letztes Jahr mein Studium abgeschlossen und war anschließend 9,5 Monate bis Mitte Mai beschäftigt, da mir auf Grund fehlender Auftragslage gekündigt wurde.
Da mir noch 2,5 Monate für ALG 1 Anspruch fehlten, habe ich folglich ab den 1.06 ALG 2 erhalten und die Krankenkasse wurde vom Jobcenter auch erst ab 1.06 bezahlt.
Nun habe ich heute einen Brief von meiner Krankenkasse erhalten, dass ich für die Zeit vom 16.05.2019 bis 31.05.2019 nachweisen soll, ob ich währenddessen beschäftigt war oder arbeitslos gemeldet usw. nach einen Telefonat mit der Service Hotline ist der Stand nun der, dass ich mich für die Zeit nachträglich nochmal freiwillig versichern muss. Zur Bemessung würde der Beitrag für freiwillig Versicherte Erwerbslose von 190€/Monat genommen und davon müsste ich vermutlich 16/31 sprich 98€ nachzahlen.
Kann ich für den Beitrag nun vom Jobcenter eine Erstattung fordern? Schließlich war ich zu der Zeit bereits Arbeitslos und erhalte mittlerweile ALG 2.
Punkt 2:
Ein weiterer Punkt wäre Folgender:
Ich wohnte während meiner Arbeitszeit und während des ersten Monats ALG 2 Bezuges alleine und weiter weg, da ich aber einen neuen Job in der Wohngegend meiner Eltern suche bin ich vorerst in die Dachgeschosswohnung im Haus meiner Eltern eingezogen (separate Wohne mit eigenem Bad, Küche usw.) und wohne in dieser alleine.
Nach 2 Monaten und Ablehnung der von Jobcenter vermuteten Haushaltsgemeinschaft habe ich nun endlich einen Bewilligungsbescheid erhalten, allerdings nur über den Regelsatz obwohl ich die Nebenkosten an meine Eltern zahle (75€/Monat) allerdings keine Miete und dies beim Jobcenter auch anhand eines Mietvertrags mit 0€ Kaltmiete und 75€ Nebenkosten, sowie sämtliche Rechnungen als Belege für die Nebenkosten nachgewiesen habe.
Allerdings wurden diese scheinbar einfach von meiner Sachbearbeiterin ignoriert und nicht weiter erwähnt, stattdessen wurde mir ohne weitere Begründung einfach nur der Regelsatz bewilligt.
Die Nebenkosten sollten mir doch zustehen auch wenn ich im Haus der Eltern wohne oder nicht, folglich sollte ich nochmal Widerspruch einreichen? (Ich bin über 25 Jahre alt)
Schonmal vielen Dank für eventuell folgende Antworten.