Hallo
In wie weit kann ich bindende Vereinbarungen mit dem 1€Job-Geber treffen, wenn ich den 1€Job freiwillig und nicht aufgrund einer Eingliederungsvereinabrung (EV) annehme?
Wird überhaupt dabei ein Arbeitsvertrag geschlossen oder läuft es dann alles über das Jobcenter? Wenn Arbeitsvertrag zwischen 1€Jober und Job-Geber möglich, kann ich dann verbindlich festlegen lassen, dass Arbeitszeit 25Std/Woche und ganz wichtig: Die Tätigkeit nur in dem vereinbarten Bereich (nämlich dem, der meinem Beruf am nächsten entspricht und momentan auf der Homepage des 1€Job-Gebers angeboten wird) stattfindet? Oder kann der 1€Job-Anbieter mir zum einen gleich am Anfang einen anderen Bereich an Tätigkeit zuweisen oder erst später gegen meinen Willen einen Wechsel in einen anderen Brereich "anordnen" im Sinne, dass sie bei meiner Weigerung diese andere Tätigkeit anzunehmen das als Weigerung dem Jobcenter melden können mit den bekannten Konsequenzen?
Trotz der Kenntnis des prinzipiellen 1€-Job-Vermittler-Profits und der Ausbeute-Problematik, habe ich wegen mittlerweile Jahre langer "Nutzlosigkeit" vor, freiwillig einen 1€-Job anzunehmen. Freiwillig, da es bis jetzt nur eine Empfehlung des PAPs für eine vom lokalen 1€-Job-Vermittler ausgeschriebene Stelle gibt.
Wird eigentlich auch bei einem freiwillig angenommenen 1€Job eine Eingliederungsvereinbarung unterzeichnet?
Ich verspreche mir von dem 1€Job den Wieder-Einstieg in die Arbeitswelt-"Atmosphäre", einen geregelteren Tagesablauf und natürlich den Zusatzverdienst nebst der hoffentlich bezuschusster Monatskarte (ohne die in einer Großstadt meine Mobilität stark eingeschränkt ist).