"Freigrenze" auf meinem Konto??????

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ChrisKid

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Gegen mich liegt jetzt ein Vollstreckungstitel vor.
Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder und bin selbständig und wir beziehen ergänzendes ALGII

Das ALG II , Erziehungsgeld und Kindergeld geht auf das Konto meiner Frau, da der Titel absehbar war. Auch die Vollmacht auf das Konto meiner Frau haben wir schon gekündigt.

Einige Dinge aus unserem Laden verkaufe ich auch online. Habe ich auf meinem Konto auch gewisse Freigrenzen, also quasi ein unpfändbaren Betrag?

Es handelt sich nämlich bei den Verkäufen über das Internet um Kundenware, die wir in Kommission verkaufen. Ich weiß, das interessiert den Gläubiger nicht.
 
Gegen mich liegt jetzt ein Vollstreckungstitel vor.
Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder und bin selbständig und wir beziehen ergänzendes ALGII

Das ALG II , Erziehungsgeld und Kindergeld geht auf das Konto meiner Frau, da der Titel absehbar war. Auch die Vollmacht auf das Konto meiner Frau haben wir schon gekündigt.

Einige Dinge aus unserem Laden verkaufe ich auch online. Habe ich auf meinem Konto auch gewisse Freigrenzen, also quasi ein unpfändbaren Betrag?

Es handelt sich nämlich bei den Verkäufen über das Internet um Kundenware, die wir in Kommission verkaufen. Ich weiß, das interessiert den Gläubiger nicht.

Solange >noch< keine Kontenpfändung vorliegt passiert erstmal soweit nichts, wenn aber - dann sind nur Sozialleistungen (7tage Frist) vor der Pfändung geschützt.
 
Solange >noch< keine Kontenpfändung vorliegt passiert erstmal soweit nichts, wenn aber - dann sind nur Sozialleistungen (7tage Frist) vor der Pfändung geschützt.

bei einem Firmen-Transaktionskonto auch ?
nicht nur die Überschüsse - sondern auch die Kundengelder pfändbar ? dann wird man ja per Gerichtsbeschluss zum Hochstapler
 
bei einem Firmen-Transaktionskonto auch ?
nicht nur die Überschüsse - sondern auch die Kundengelder pfändbar ? dann wird man ja per Gerichtsbeschluss zum Hochstapler

so ist es leider. Als Selbstständiger gibt es noch nicht mal Freigrenzen, außer die Sozialleistungen, die binnen 7 Tage abgehoben werden müsssen.

Es wäre gut, hier eine Schuldnerberatungsstelle einzuschlaten, die auch eine mögliche Insolvenz regelt.
 
Wie lange dauert es den üblicherweise bis zu einer Kontopfändung?

Wenn erst mal gepfändet ist, ist es doch eigentlich auch schon zu spät zum abheben oder?

Ich denken mal, dass das relativ zügig geht, die Kanzlei (Vertreter von American Express) holt sich eine Schufa Auskunft und da steht doch drin Spk blablabla.
 
Wie lange dauert es den üblicherweise bis zu einer Kontopfändung?

Wenn erst mal gepfändet ist, ist es doch eigentlich auch schon zu spät zum abheben oder?

Ich denken mal, dass das relativ zügig geht, die Kanzlei (Vertreter von American Express) holt sich eine Schufa Auskunft und da steht doch drin Spk blablabla.

Ich gebe keine Ratschläge, aber ich würde solange die Kontenpfändung noch nicht vorliegt (geht warscheinlich schneller als man denkt) das Konto "leer" räumen und für das nötigste das Konto der Frau benutzen bzw. SIE macht ein neues Konto oder ein Unterkonto .....

Aber als Selbständiger ist es dann nicht leicht den Geschäftsverkehr aufrecht zu halten - ein Selbstständiger mit Kontenpfändung ist ein toter Mann/Frau :mad:
 
Meine Idee:
Ein Freund ist selbständig bei einem bundesweit tätigen Lohnsteuerhilfeverein.
Er hat auch noch ein Nebengewerbe und macht die Buchhaltung für selbständige.

Idee:
Ich lasse in Zukunft die Leute das gald einfach auf sein Konto überweisen, er ist quasi meine Abrechnungsfirma.
Das hat für mich mehr Hand und Fuß, als das ich das Geld auf das Konto meiner Freu überweisen lasse, Geldwäsche etc.

Die Idee mit Unterkonto etc. ist natürlich auch uns gekommen, aber was hilft es, dass man das dann auch pfänden kann und evtl. meine Frau mit reingezogen wird.
 
Das mit dem Kindergeld ist klar, es geht halt eigentlich darum, dass ich auf meinem Konto Kundengelder habe, die habe ich nun abgehoben.

Ich bekomme aber laufend Zahlungen durch den Internetverkauf, auch Kundenware. Die sind dann aber gepfändet, der Banker war da ganz offen und ehrlich zu mir.

Schade, muss halt eine andere Lösung her. Lief gerade so gut das Internetgeschäft, dass man fast den grössten Teil seiner Schulden hätte abbauen können. Besser 10.000,- als gar nichts mehr, hätte ich halt gedacht.
 
Du kannst froh sein, wenn Du keine Strafanzeige wg . Untreue an den Hals kriegst. Schließlich gefährdest Du bewußt die Gelder Deiner Kunden, Du wußtest von dem Vollstreckungstitel.

Gruß
speedport
 
Das mit dem Kindergeld ist klar, es geht halt eigentlich darum, dass ich auf meinem Konto Kundengelder habe, die habe ich nun abgehoben.

Ich bekomme aber laufend Zahlungen durch den Internetverkauf, auch Kundenware. Die sind dann aber gepfändet, der Banker war da ganz offen und ehrlich zu mir.

Schade, muss halt eine andere Lösung her. Lief gerade so gut das Internetgeschäft, dass man fast den grössten Teil seiner Schulden hätte abbauen können. Besser 10.000,- als gar nichts mehr, hätte ich halt gedacht.

Mit nem Zahlungsangebot kannst Du die Pfändung aussetzen lassen... sie ruht dann lediglich...
wenn es also gerade so gut läuft...dann einige Dich mit dem Gläubiger - und zwar gestern noch
 
Du kannst froh sein, wenn Du keine Strafanzeige wg . Untreue an den Hals kriegst. Schließlich gefährdest Du bewußt die Gelder Deiner Kunden, Du wußtest von dem Vollstreckungstitel.

Gruß
speedport

Ja, seit letztem Freitag und darum habe ich auch sofort die Konsequenzen daraus gezogen und allen Kunden das Geld überwiesen, was ich momentan "verwalte" bzw. "verwaltet" habe.

Diese Woche noch wird mein Nachfolger den Laden übernehmen.
 
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