Gegen mich liegt jetzt ein Vollstreckungstitel vor.
Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder und bin selbständig und wir beziehen ergänzendes ALGII
Das ALG II , Erziehungsgeld und Kindergeld geht auf das Konto meiner Frau, da der Titel absehbar war. Auch die Vollmacht auf das Konto meiner Frau haben wir schon gekündigt.
Einige Dinge aus unserem Laden verkaufe ich auch online. Habe ich auf meinem Konto auch gewisse Freigrenzen, also quasi ein unpfändbaren Betrag?
Es handelt sich nämlich bei den Verkäufen über das Internet um Kundenware, die wir in Kommission verkaufen. Ich weiß, das interessiert den Gläubiger nicht.
Ich bin verheiratet, habe zwei Kinder und bin selbständig und wir beziehen ergänzendes ALGII
Das ALG II , Erziehungsgeld und Kindergeld geht auf das Konto meiner Frau, da der Titel absehbar war. Auch die Vollmacht auf das Konto meiner Frau haben wir schon gekündigt.
Einige Dinge aus unserem Laden verkaufe ich auch online. Habe ich auf meinem Konto auch gewisse Freigrenzen, also quasi ein unpfändbaren Betrag?
Es handelt sich nämlich bei den Verkäufen über das Internet um Kundenware, die wir in Kommission verkaufen. Ich weiß, das interessiert den Gläubiger nicht.