Moin,
ein Bekannter ist im Inso-Verfahren (und ALG2er, aber das tut hier nix zur Sache), und 'nebenbei' selbststaendig mit sehr ueberschaubaren Einnahmen und ncoh weniger Gewinnen.
Nun verwundert mich der Eintrag im Verfahren:
jetzt verwundert uns, dass das extra nochmal so betont wird - einerseits ist das doch sowieso klar, dass Forderungen (jeglicher Art), die nach der Eroeffnung des IN-Verfanrens entstehen, ausgenommen sind - andererseits lese ich das so, dass Forderungen aus der (schon vorher bestehenden freiberuflichen Selbststaendigkeit) generell ausgenommen sind - aber davon sind ja auch Forderungen in der Tabelle, insofern geht das doch eigentlich garnicht?!
Oder habe ich nur mal wieder einen Gehirnpaul?
ein Bekannter ist im Inso-Verfahren (und ALG2er, aber das tut hier nix zur Sache), und 'nebenbei' selbststaendig mit sehr ueberschaubaren Einnahmen und ncoh weniger Gewinnen.
Nun verwundert mich der Eintrag im Verfahren:
Amtsgericht ***, Aktenzeichen: ** IN ***/**
Hervorhebung durch michIn dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des ***
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):
"In dem Insolvenzverfahren des ***, AG ***, Aktenzeichen ** IN ***/** habe ich gemäß § 35 Abs. 2 InsO (i. d. F. ab 01.07.2007) gegenüber dem Schuldner erklärt, dass
Vermögen aus der von ihm ausgeübten oder beabsichtigten selbständigen Tätigkeit im Bereich
„***“
nicht zur Insolvenzmasse gehört. Ansprüche gegen ihn aus der selbständigen Tätigkeit können nicht gegenüber der Insolvenzmasse geltend gemacht werden, sondern sind vielmehr von dem Schuldner persönlich zu erfüllen.
Der Schuldner ist ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass er gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 InsO i. V. m. § 295 Abs. 2 InsO zur Erlangung der Restschuldbefreiung gehalten ist, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an die Insolvenzmasse so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes abhängiges Beschäftigungsverhältnis eingegangen wäre.
***
Rechtsanwalt
als Insolvenzverwalter"
** IN ***/**
Amtsgericht ***, **.**.****
jetzt verwundert uns, dass das extra nochmal so betont wird - einerseits ist das doch sowieso klar, dass Forderungen (jeglicher Art), die nach der Eroeffnung des IN-Verfanrens entstehen, ausgenommen sind - andererseits lese ich das so, dass Forderungen aus der (schon vorher bestehenden freiberuflichen Selbststaendigkeit) generell ausgenommen sind - aber davon sind ja auch Forderungen in der Tabelle, insofern geht das doch eigentlich garnicht?!
Oder habe ich nur mal wieder einen Gehirnpaul?