Wenn Dein Freund höhere berufsbedingte Aufwendungen, als sie in den 100 Euro Grundfreibetrag enthalten sind, hat, dann können auch diese höheren Absetzungen anstelle des GFB angesetzt werden:
Zum Beispiel:
30 Euro Versicherungspauschale (gibt's immer)
15,33 Euro Werbungskostenpauschale (gibt's immer)
80,00 Euro Fahrtkosten (entweder einfach Entfernung zum Arbeitsplatz * 19 AT * 0,20 € oder die Fahrkosten für öffentl. Verkehrsmittel)
35,00 Euro Kfz-Versicherung
20,00 Euro evtl. Riesterrentenbeiträge
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= 180,33 Euro gesamt
Die Summe kann dann anstatt des Grundfreibetrags inkl. der 180 Euro aus der Freibetragsberechnung (280 Euro gesamt - 100 Euro Grundfreibetrag, da weitere Aufwendungen über 100 Euro) vom Nettoverdienst abgezogen werden und es ergibt sich das auf's Alg II anrechenbare Erwerbseinkommen.
Beispiel:
900 Euro netto
- 180 Euro Freibetrag (= Freibetrag minus Grundfreibetrag)
- 180,33 Euro weitere Aufwendungen (= anstatt GFB)
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= 539,67 Euro zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen