Hallo Zusammen,
beziehe eine Erwerbsminderungsrente i.H.v. 803.- EUR Netto. Diese wird mir voll angerechnet auf unsere Bedarfsgemeinschaft im ALG II Bezug. Mein Sohn bekommt Lehrlingsgehalt von ca. 935,- EUR. Hierbei hat er einen gestaffelte Freibetrag (100,- EUR + 20% bis 1000,- EUR). Meine Tochter erhält Bafög von 231,- EUR, wovon sie ebenfalls einen Freibetrag von 100,- EUR hat. Meine Frau arbeitet derzeit nicht.
Nun meine Frage ... Wieso erhalte ich keinen Freibetrag auf meine 803,- EUR Erwerbsminderungsrente
? Zählt doch eigentlich auch zum Einkommen. Mir kommen lediglich 30,- EUR Versicherungspauschale und 32,- EUR für Haftpflichtversicherung zu gute, die von den 803,- EUR praktisch abgezogen werden.
Hoffe es kann mir hier jemand helfen. Evtl. mit einer konkreten Aussage.
LG
beziehe eine Erwerbsminderungsrente i.H.v. 803.- EUR Netto. Diese wird mir voll angerechnet auf unsere Bedarfsgemeinschaft im ALG II Bezug. Mein Sohn bekommt Lehrlingsgehalt von ca. 935,- EUR. Hierbei hat er einen gestaffelte Freibetrag (100,- EUR + 20% bis 1000,- EUR). Meine Tochter erhält Bafög von 231,- EUR, wovon sie ebenfalls einen Freibetrag von 100,- EUR hat. Meine Frau arbeitet derzeit nicht.
Nun meine Frage ... Wieso erhalte ich keinen Freibetrag auf meine 803,- EUR Erwerbsminderungsrente

Hoffe es kann mir hier jemand helfen. Evtl. mit einer konkreten Aussage.
LG