hallo , bei mir gehts um folgendes,
ich hab eine 15 monate alte tochter und konnte nach dem jahr elternzeit nicht wieder in den job einsteigen ..deshalb habe ich arbeitslosengeld 1 beantragt ..auch bewilligt , 320 euro , natürlich viel zu wenig da mein freund ( Vater des kindes) auch nur ein 3/4 job hat - 630 euro ..jetzt haben wir als bedarfsgemeinschaft arbeitslosengeld2 beantragt .und auch bewilligt . 630 euro ..gut und schön . war ich auch froh . jetzt zu meiner frage .ich habe jetzt die möglichkeit einmal in der woche abends für 6 std in meinem beruf als köchin zu arbeiten .was sich für die zeit auch mit der kindesbetreung vereinen ließe.verdienen würde ich dabei ca. 180 euro . jetzt meine frage was würde mir davon bleiben ? und ist mein freibetrag durch arbeitslosengeld1 oder kindergeld schon" aufgebraucht " ???allein schon von der warte gsehen das ich nicht völlig aus meinem beruf komme , find ich die möglichkeit schon klasse .und wie würde das laufem ?unterschreibe ich einen vertrag und gehe damit dann zur arge , oder muss ich vorher einen termin mit meiner sb machen ?? vielen dank ..würde mich über schnelle antwort freuen .
lieben gruß nüsin
ich hab eine 15 monate alte tochter und konnte nach dem jahr elternzeit nicht wieder in den job einsteigen ..deshalb habe ich arbeitslosengeld 1 beantragt ..auch bewilligt , 320 euro , natürlich viel zu wenig da mein freund ( Vater des kindes) auch nur ein 3/4 job hat - 630 euro ..jetzt haben wir als bedarfsgemeinschaft arbeitslosengeld2 beantragt .und auch bewilligt . 630 euro ..gut und schön . war ich auch froh . jetzt zu meiner frage .ich habe jetzt die möglichkeit einmal in der woche abends für 6 std in meinem beruf als köchin zu arbeiten .was sich für die zeit auch mit der kindesbetreung vereinen ließe.verdienen würde ich dabei ca. 180 euro . jetzt meine frage was würde mir davon bleiben ? und ist mein freibetrag durch arbeitslosengeld1 oder kindergeld schon" aufgebraucht " ???allein schon von der warte gsehen das ich nicht völlig aus meinem beruf komme , find ich die möglichkeit schon klasse .und wie würde das laufem ?unterschreibe ich einen vertrag und gehe damit dann zur arge , oder muss ich vorher einen termin mit meiner sb machen ?? vielen dank ..würde mich über schnelle antwort freuen .
lieben gruß nüsin