Liebe Forum- Mitglieder,
seit April diesen Jahres erhalte ich nach meiner Elternzeit ALG 1. Bereits seit zwei Jahren habe ich mich beim Finanzamt als freiberufliche Dozentin angemeldet und wollte diese Tätigkeit auch nun aufrechterhalten, zumal sie sinnvoller meiner Qualifikation entspricht als vielleicht ein 165,-€ Job in der Gastronomie.
Bei meiner Nachfrage gegenüber der Sachbearbeiterin der Arbeitsagentur erklärte mir diese, dass ich auch als Freiberufler pro Monat nur 165,- € dazu verdienen kann. Da man wohl auch kein jährliches Mittel bilden kann, um dann montalich geschlüsselt auf die 165,- € zu kommen, hätte sich für mich das Weiterführen meiner Freiberuflichkeit nicht gelohnt. Dann habe ich jedoch von einem Bekannten gehört, dass er sich für Honoraraufträge bei der Arbeitsagentur abmeldet (Unterbrechung des Leistungsbezuges), um zu vermeiden, dass er seinen Zuverdienst fast komplett abgeben muss.
Meine Frage lautet nun: Inwieweit und ob überhaupt wird das Einkommen, dass man bei der Unterbrechung des Leistungbezuges erhält, angerechnet? Ist man da der Arbeitsagentur gegenüber über die Höhe des Verdienstes angabepflichtig, weil man ja offiziell zur Zeit des Verdienstes nicht unter deren Schirm steht? Kann man sich auch für einen 8- Stunden- Kurs und somit für einen Tag bei der Agentur abmelden oder müssen es immer mehr als die üblichen 15 Stunden sein?
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten,
herzliche Grüße
Dillinger
seit April diesen Jahres erhalte ich nach meiner Elternzeit ALG 1. Bereits seit zwei Jahren habe ich mich beim Finanzamt als freiberufliche Dozentin angemeldet und wollte diese Tätigkeit auch nun aufrechterhalten, zumal sie sinnvoller meiner Qualifikation entspricht als vielleicht ein 165,-€ Job in der Gastronomie.
Bei meiner Nachfrage gegenüber der Sachbearbeiterin der Arbeitsagentur erklärte mir diese, dass ich auch als Freiberufler pro Monat nur 165,- € dazu verdienen kann. Da man wohl auch kein jährliches Mittel bilden kann, um dann montalich geschlüsselt auf die 165,- € zu kommen, hätte sich für mich das Weiterführen meiner Freiberuflichkeit nicht gelohnt. Dann habe ich jedoch von einem Bekannten gehört, dass er sich für Honoraraufträge bei der Arbeitsagentur abmeldet (Unterbrechung des Leistungsbezuges), um zu vermeiden, dass er seinen Zuverdienst fast komplett abgeben muss.
Meine Frage lautet nun: Inwieweit und ob überhaupt wird das Einkommen, dass man bei der Unterbrechung des Leistungbezuges erhält, angerechnet? Ist man da der Arbeitsagentur gegenüber über die Höhe des Verdienstes angabepflichtig, weil man ja offiziell zur Zeit des Verdienstes nicht unter deren Schirm steht? Kann man sich auch für einen 8- Stunden- Kurs und somit für einen Tag bei der Agentur abmelden oder müssen es immer mehr als die üblichen 15 Stunden sein?
Ich bedanke mich im Voraus für Eure Antworten,
herzliche Grüße
Dillinger