Hallo,
ein spezielles Thema, zu dem es im Internet nicht viele Informationen zu finden gibt.
Die jährliche Ausschüttung der VG Wort ("Gema für Autoren") gilt als Einnahme, die in der Steuererklärung und natürlich auch beim Jobcenter angegeben werden muss. Soweit klar.
Als Aufstocker ergeben sich daraus einige Fragen:
1. Muss die Ausschüttung sofort beim JC gemeldet oder erst auf der abschließenden EKS vermerkt werden?
2. Wird der Ausschüttungsbetrag als einmaliges Einkommen im jeweiligen Monat gewertet oder auf die anderen Monate des Leistungszeitraums aufgeteilt?
3. Falls eine Aufteilung auf andere Monate erfolgt, von wie vielen Monaten sprechen wir dann – den Leistungszeitraum (halbes Jahr) oder noch mehr, d.h. kann der Ausschüttungsbetrag auf die gesamte Dauer des Bezugs (mehrere Jahre) angerechnet werden?
4. Wenn der Ausschüttungsbetrag so hoch ist, dass für einige Monate keine Bedürftigkeit besteht, wird das Jobcenter den Leistungsempfänger auffordern, das Geld aufzubrauchen oder sich "abzumelden"?
Ich hoffe ich habe den Thread im richtigen Forum eröffnet, VG Wort betrifft ja in der Regel Selbstständige.
Danke vorab für die Beantwortung!
ein spezielles Thema, zu dem es im Internet nicht viele Informationen zu finden gibt.
Die jährliche Ausschüttung der VG Wort ("Gema für Autoren") gilt als Einnahme, die in der Steuererklärung und natürlich auch beim Jobcenter angegeben werden muss. Soweit klar.
Als Aufstocker ergeben sich daraus einige Fragen:
1. Muss die Ausschüttung sofort beim JC gemeldet oder erst auf der abschließenden EKS vermerkt werden?
2. Wird der Ausschüttungsbetrag als einmaliges Einkommen im jeweiligen Monat gewertet oder auf die anderen Monate des Leistungszeitraums aufgeteilt?
3. Falls eine Aufteilung auf andere Monate erfolgt, von wie vielen Monaten sprechen wir dann – den Leistungszeitraum (halbes Jahr) oder noch mehr, d.h. kann der Ausschüttungsbetrag auf die gesamte Dauer des Bezugs (mehrere Jahre) angerechnet werden?
4. Wenn der Ausschüttungsbetrag so hoch ist, dass für einige Monate keine Bedürftigkeit besteht, wird das Jobcenter den Leistungsempfänger auffordern, das Geld aufzubrauchen oder sich "abzumelden"?
Ich hoffe ich habe den Thread im richtigen Forum eröffnet, VG Wort betrifft ja in der Regel Selbstständige.
Danke vorab für die Beantwortung!
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