H
Hilfee
Gast
vielen Dank für eure Bemühungen !
Jetzt habe ich noch eine Frage ( es werden leider nicht weniger ) zu "Vermögensumwandlung".
Ich weis, dass man private Sachen verkaufen darf soweit sie nicht den entspr. Betrag nicht übersteigt ( glaube Freibetrag ). Meine 2 Fragen dazu an euch:
1) muss ich angeben um welche Gegenstände ( z.B. Schrank, gebrauchter Computer ... ) es sich handelt, wenn man etwas verkauft ( ohne Gewinn ). Gibt es dazu eine gesetzliche Richtlinie, die besagt, dass man die verkauften Gegenstände benennen muss ?
2) Muss ich dem Jobcenter schriftlich oder mündlich mitteilen, dass man wegen Not, private Gegenstände verkauft hat, um sich Lebensmittel zu besorgen ?
Sollte das hier nicht hinein passen, bitte ich um Nachsicht und bitte dieses Thema entspr. zu verlegen. Vielen Dank
Da diese Fragestellung überhaupt nix mit deinen Ursprungsthema zutuen hat, habe ich diese abgetrennt und dafür ein eigenständiges Thema eröffnet und dazu die Themenüberschrift angepasst. Gruss axellino
Jetzt habe ich noch eine Frage ( es werden leider nicht weniger ) zu "Vermögensumwandlung".
Ich weis, dass man private Sachen verkaufen darf soweit sie nicht den entspr. Betrag nicht übersteigt ( glaube Freibetrag ). Meine 2 Fragen dazu an euch:
1) muss ich angeben um welche Gegenstände ( z.B. Schrank, gebrauchter Computer ... ) es sich handelt, wenn man etwas verkauft ( ohne Gewinn ). Gibt es dazu eine gesetzliche Richtlinie, die besagt, dass man die verkauften Gegenstände benennen muss ?
2) Muss ich dem Jobcenter schriftlich oder mündlich mitteilen, dass man wegen Not, private Gegenstände verkauft hat, um sich Lebensmittel zu besorgen ?
Sollte das hier nicht hinein passen, bitte ich um Nachsicht und bitte dieses Thema entspr. zu verlegen. Vielen Dank
Da diese Fragestellung überhaupt nix mit deinen Ursprungsthema zutuen hat, habe ich diese abgetrennt und dafür ein eigenständiges Thema eröffnet und dazu die Themenüberschrift angepasst. Gruss axellino