Sergeant Clark
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Ich habe die ein oder andere Frage bezüglich zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitslbene.
Nach mehreren Operation Ende letzten Jahres und fünfmonatigem Krankengeldbezug bekomme ich aktuell Alg 1. Ende letzten Jahres stellte ich bei der lokalen Agentur für Arbeit einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, da ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Zuständig ist die Agentur für Arbeit.
Zur gleichen Zeit wurde auch ein Antrag auf Anmerkung einer Behinderung gestellt. GdB von 30 wurde anerkannt.
Im Rahmen des Antrags wurden bisher folgende Maßnahmen seitens der Agentur ergriffen:
Für den Termin möchte ich mich aber im Vorfeld darüber informieren, wie die Unterstützung durch die Arge aussehen sollte.
Die Beschränkung auf den Technischen Zeichner und eine innerbetriebliche Umschulung ist ja schon recht spezifisch.
Außerdem habe ich bis Dato auch noch keinen wirklichen Bescheid über meinen Antrag erhalten. Erfolgt der erst, wenn das ganze in trockenen Tüchern ist. Also der erforderliche Betrieb gefunden wurde und der Umschulungsvertag abgeschlossen wurde?
Im 2. Gespräch wurde mir zur Finanzierung mitgeteilt, daß die Leistungen während der Umschulung dem Alg 1/Alg 2 entsprechen würden. Müsste bei einer Umschulung im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht Übergangsgeld bezahlt werden?
Wenn ich eine innerbetriebliche Umschulung mache, ist es bei der DRV ja so, daß alles unterhalb von 450 € anrechnungsfrei bleibt.
Ist das im Falle der Agentur ebenfalls so? Bei einer innerbetrieblichen Umschulung fällt ja häufig ebenfalls eine Umschulungsvergütung durch den Betrieb an, die sollte dann ja bis 450 € anrechnungsfrei bleiben oder?
Die ganze Thematik ist für mich recht verwirrend, da sich die Suchergebnisse zum Thema Teilhabe in der Regel auf die DRV als Kostenträger beziehen. Allerdings scheinen da ja Unterschiede zwischen Agentur und DRV zu bestehen.
Für Hilfe zu den gestellten Fragen bedanke ich mich schon mal im Voraus. Ich bin auch nicht sicher, ob ich im richtigen Bereich des Forums gepostet habe. Die doch recht große Anzahl an Unterforen wirkt auf mich schon recht erschlagend. Falls das hier der falsche Ort für dieses Thema ist, bitte ich um Verschiebung.
Nach mehreren Operation Ende letzten Jahres und fünfmonatigem Krankengeldbezug bekomme ich aktuell Alg 1. Ende letzten Jahres stellte ich bei der lokalen Agentur für Arbeit einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, da ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Zuständig ist die Agentur für Arbeit.
Zur gleichen Zeit wurde auch ein Antrag auf Anmerkung einer Behinderung gestellt. GdB von 30 wurde anerkannt.
Im Rahmen des Antrags wurden bisher folgende Maßnahmen seitens der Agentur ergriffen:
- Medizinisches Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Agentur.
Arbeitsunfähigkeit für den erlernten Beruf wurde bestätigt.
- Eignungstest beim Psychologischen Dienst der Agentur.
Es spricht nichts gegen eine Umschulung.
- Bis Dato 2 Gespräche mit der zuständigen Fallmanagerin.
Eines vor den beiden Gutachten und eines danach.
Im 2. Gespräch wurde mir eine Umschulung zum Technischen Zeichner empfohlen, die innerbetrieblich stattfinden solle. Ich solle mich um einen entsprechenden Betrieb bemühen.
Der Aufforderung durch die Fallmanagerin bin ich nachgekommen. Nur leider ist die Angebotslage in diesem Beruf aktuell recht dünn. Auch der Versuch durch die lokale IHK Unterstützung zu erhalten, war nicht erfolgreich. Ich plane jetzt nochmal einen Termin bei der Fallmanagerin zu machen, um zu sehen, ob sie mich nicht doch mal ein wenig unterstützen könnte. Eine innerbetriebliche Umschulung auf eigene Faust zu finden ist doch um einiges aufwändiger als bei einem Bildungsträger.Im 2. Gespräch wurde mir eine Umschulung zum Technischen Zeichner empfohlen, die innerbetrieblich stattfinden solle. Ich solle mich um einen entsprechenden Betrieb bemühen.
Für den Termin möchte ich mich aber im Vorfeld darüber informieren, wie die Unterstützung durch die Arge aussehen sollte.
Die Beschränkung auf den Technischen Zeichner und eine innerbetriebliche Umschulung ist ja schon recht spezifisch.
Außerdem habe ich bis Dato auch noch keinen wirklichen Bescheid über meinen Antrag erhalten. Erfolgt der erst, wenn das ganze in trockenen Tüchern ist. Also der erforderliche Betrieb gefunden wurde und der Umschulungsvertag abgeschlossen wurde?
Im 2. Gespräch wurde mir zur Finanzierung mitgeteilt, daß die Leistungen während der Umschulung dem Alg 1/Alg 2 entsprechen würden. Müsste bei einer Umschulung im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht Übergangsgeld bezahlt werden?
Wenn ich eine innerbetriebliche Umschulung mache, ist es bei der DRV ja so, daß alles unterhalb von 450 € anrechnungsfrei bleibt.
Ist das im Falle der Agentur ebenfalls so? Bei einer innerbetrieblichen Umschulung fällt ja häufig ebenfalls eine Umschulungsvergütung durch den Betrieb an, die sollte dann ja bis 450 € anrechnungsfrei bleiben oder?
Die ganze Thematik ist für mich recht verwirrend, da sich die Suchergebnisse zum Thema Teilhabe in der Regel auf die DRV als Kostenträger beziehen. Allerdings scheinen da ja Unterschiede zwischen Agentur und DRV zu bestehen.
Für Hilfe zu den gestellten Fragen bedanke ich mich schon mal im Voraus. Ich bin auch nicht sicher, ob ich im richtigen Bereich des Forums gepostet habe. Die doch recht große Anzahl an Unterforen wirkt auf mich schon recht erschlagend. Falls das hier der falsche Ort für dieses Thema ist, bitte ich um Verschiebung.