Es geht um einen vollstreckbaren Titel des Hauptzollamtes (Altlasten ALG II)!
Nach ewigen hin und her und Angeboten meinerseits (Teilzahlungsanträge, Stundungsanträge) wollen die Jungs vom Hauptzollamt endlich vollstrecken. Selbst eine Akontozahlung und eine weitere erhöhte Ratenzahlung wurde nicht akzeptiert!
Nun gabs einen Termin seitens des Hauptzollamtes die mir einen Vollstreckungsbeamten ins Haus schicken wollen. Andernfalls wird die richterliche Durchsuchung beantragt. Tja, bleibt mir nunmal nichts anderes übrig!
Nun die Frage, da ich mit meiner Freundin zusammen wohne ist das ja so eine Sache.
Selbstverständlich sind alle pfändbaren Gegenstände im Besitz und Eigentum meiner Freundin. Bis auf einen alten Röhren Tv und DVD Player habe ich keinerlei Werte. Nun stellt sich mir die Frage inwiefern der Beweis geliefert werden muss? Müssen akribisch genau sämtliche Kaufunterlagen vorgelegt werden oder reicht die Mündliche Abrede? Zudem ist meine Freundin an dem Termin nicht zugegen, so dass sie selbst nicht dazu Stellung nehmen kann.
In anderen Foren habe ich gelesen, dass in Wohngemeinschaften u.a. erstmal davon ausgegangen werden muss, dass sämtliche WErtgegenstände dem Schuldner gehören und pfändbar sind. Später, falls es zu einer direkten Pfändung kommt, muss der Besitzer nachweisen das es sich um sein Eigentum handelt und evtl. die Herausgabe anklagen.
Nun in unseren speziellen Fall gibts nen neuen Flachbild TV der auch einiges Wert ist, sich allerdings im Besitz meiner Freundin befindet. Ebenso eine große DVD-Film Sammlung. Wird sowas generell gefändet?
Vielen Dank!
Nach ewigen hin und her und Angeboten meinerseits (Teilzahlungsanträge, Stundungsanträge) wollen die Jungs vom Hauptzollamt endlich vollstrecken. Selbst eine Akontozahlung und eine weitere erhöhte Ratenzahlung wurde nicht akzeptiert!
Nun gabs einen Termin seitens des Hauptzollamtes die mir einen Vollstreckungsbeamten ins Haus schicken wollen. Andernfalls wird die richterliche Durchsuchung beantragt. Tja, bleibt mir nunmal nichts anderes übrig!
Nun die Frage, da ich mit meiner Freundin zusammen wohne ist das ja so eine Sache.
Selbstverständlich sind alle pfändbaren Gegenstände im Besitz und Eigentum meiner Freundin. Bis auf einen alten Röhren Tv und DVD Player habe ich keinerlei Werte. Nun stellt sich mir die Frage inwiefern der Beweis geliefert werden muss? Müssen akribisch genau sämtliche Kaufunterlagen vorgelegt werden oder reicht die Mündliche Abrede? Zudem ist meine Freundin an dem Termin nicht zugegen, so dass sie selbst nicht dazu Stellung nehmen kann.
In anderen Foren habe ich gelesen, dass in Wohngemeinschaften u.a. erstmal davon ausgegangen werden muss, dass sämtliche WErtgegenstände dem Schuldner gehören und pfändbar sind. Später, falls es zu einer direkten Pfändung kommt, muss der Besitzer nachweisen das es sich um sein Eigentum handelt und evtl. die Herausgabe anklagen.
Nun in unseren speziellen Fall gibts nen neuen Flachbild TV der auch einiges Wert ist, sich allerdings im Besitz meiner Freundin befindet. Ebenso eine große DVD-Film Sammlung. Wird sowas generell gefändet?
Vielen Dank!