Fragen zur Nahtlosigkeitsregelung (Umgang mit AfA, Anträgen usw.)

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oktoberkind

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Hallo zusammen,

seit heute bin ich nach 78 Wochen aus dem Krankengeld ausgesteuert und habe mich bei der AfA persönlich „arbeitslos“ gemeldet gemäß § 145 SGB III (Nahtlosigkeit). Der SB war extrem freundlich und mitfühlend, hat mich zu nichts genötigt und vernünftig beraten (so zumindest mein Eindruck). Er hat mir auch gleich einen Termin bei der Leistungsabteilung besorgt, wofür ich normalerweise eine gesonderte Einladung bekommen hätte (seiner Aussage nach). Er hat mich allerdings auch mit Formularen zugeschüttet und da gehen auch schon meine Fragen los (dazu später). Der SB der Leistungsabteilung hat mir im Prinzip nochmal das Gleiche erklärt und betont, dass sie vor dem Eingang des Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtentbindungen gar nichts machen würden, auch die Arbeits- und die Krankenkassenbescheinigung wären wichtig, aber die Betonung lag auf den „Gesundheitssachen“.

Ich habe mich auch schon hier im Forum belesen, will aber keinen existierenden Frage-Thread „kapern“ und habe auch eigene Fragen.

Zum besseren Verständnis - ich habe schwere psychische Probleme, kann mich extrem schlecht konzentrieren und bin bis auf weiteres in stationärer Behandlung (weitere Dauer unbekannt).

Jetzt die Fragen, die mir aktuell einfallen (auf Grund meiner Probleme werden das bestimmt nicht alle sein).

- soll ich die Schweigepflichtenbindungen und den Gesundheitsfragebogen abgeben?
- falls nein, was dann (irgendetwas benötigen die ja doch)?
- oder soll ich den Fragebogen nur teilweise (was genau?) ausfüllen?
- muss ich Fristen beachten/einhalten, wenn ich keine schriftlich gesetzt bekommen habe?
- ist mein stationärer Aufenthalt in irgendeiner Weise ein Problem für die Bewilligung?
- gibt es „professionelle“ Leute, die fachkundig sind und die man als Beistand mitnehmen könnte (auch gegen Bezahlung)?


Das ist erstmal das, was mir jetzt einfällt, es kmmen bestimmt noch Fragen dazu.


Viele Grüße
oktoberkind
 

Fabiola

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Hallo und :welcome: oktoberkind
als erstes Empfehle ich Dir, Dein Thema in das Unterforum "Schwerbehinderte / Gesundheit / Rente / Pflege" verschieben zu lassen, da sich dort mehr 'konpetente' User in Bezug auf Dein Thema tummeln.
Dazu kannst Du auf das rote Warndreieck unten links neben Deinem Eingangspost klicken und Deine Bitte dort eingeben.
Er hat mich allerdings auch mit Formularen zugeschüttet ...
Ich denke mal, da ist auch der Antrag auf Alg1 dabei.
In der 'Nahtlosigkeits'situation kann man da böse Fehler machen, daher unbedingt den Antrag nach einem von Doppeloma eingestellten Musterantrag ausfüllen!
Siehe dieser Link Post#2 von Doppeloma:
https://www.elo-forum.org/schwerbeh...ragebogen-begutachtung-aed-afa-zulaessig.html

Zu Deinem Fragenkatalog äußern sich bestimmt noch andere User.
 

oktoberkind

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Ja, den Musterantrag habe ich bereits gefunden und auch verwendet (also die Vorgaben meine ich).

Die Verschiebung in das andere Forum habe ich beantragt.


Danke erstmal!
 

Doppeloma

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Hallo oktoberkind, :welcome:

seit heute bin ich nach 78 Wochen aus dem Krankengeld ausgesteuert und habe mich bei der AfA persönlich „arbeitslos“ gemeldet gemäß § 145 SGB III (Nahtlosigkeit).

Na-Ja, du hast dich wegen der Aussteurung aus dem Krankengeld gemeldet, dabei muss man nicht unbedingt auch "arbeitslos" sein ... bist du es denn ???

Der SB war extrem freundlich und mitfühlend, hat mich zu nichts genötigt und vernünftig beraten (so zumindest mein Eindruck). Er hat mir auch gleich einen Termin bei der Leistungsabteilung besorgt, wofür ich normalerweise eine gesonderte Einladung bekommen hätte (seiner Aussage nach).

Wenn man freundlich ist bekommt man ja auch mehr Informationen (z.B. zum Gesundheitszustand / Telefon-Nummer / Handy-Nummer / Mail-Addy ? = ALLES freiwillig !!!) als man zu bekommen hätte ...

Was solltest du denn ohne Antrag schon in der Leistungs-Abteilung ?
Da war ich (allerdings 2009) erst um den ausgefüllten Antrag auf ALGI und die sonstigen Unterlagen abzugeben, dann hat man mir direkt meinen Leistungsbetrag ausgerechnet und mitgeteilt, so hatte das wenigstens auch einen Sinn.

Er hat mich allerdings auch mit Formularen zugeschüttet und da gehen auch schon meine Fragen los (dazu später).

Vielleicht hätte er dir dabei gleich den Sinn dieser Formular-Flut mal ganz "mitfühlend" und verständlich erklären sollen ?

Der SB der Leistungsabteilung hat mir im Prinzip nochmal das Gleiche erklärt und betont, dass sie vor dem Eingang des Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtentbindungen gar nichts machen würden, auch die Arbeits- und die Krankenkassenbescheinigung wären wichtig, aber die Betonung lag auf den „Gesundheitssachen“.

Ja, diese "Gesundheits-Sachen" sind (angeblich) inzwischen extrem wichtig, viel wichtiger als die Unterlagen, aus denen dein ALGI dann wirklich zu berechnen ist ... nur stellt sich immer wieder die Frage warum das zur Leistungsabteilung soll und NICHT DIREKT zum med. Dienst der AfA ???

Ich habe mich auch schon hier im Forum belesen, will aber keinen existierenden Frage-Thread „kapern“ und habe auch eigene Fragen.

Völlig in Ordnung wie du das gemacht hast, auch wenn sich viele Abläufe sehr ähnlich sind, gibt es doch meist persönliche Besonderheiten, die besser in einem eigenen Thema geklärt werden.

Zum besseren Verständnis - ich habe schwere psychische Probleme, kann mich extrem schlecht konzentrieren und bin bis auf weiteres in stationärer Behandlung (weitere Dauer unbekannt).

Vollstationär oder in einer Tagesklinik, hast du den SB davon schon erzählt ?

- soll ich die Schweigepflichtenbindungen und den Gesundheitsfragebogen abgeben?

Grundsätzlich gibst du bitte gesundheitliche Unterlagen NUR DIREKT beim ÄD der AfA ab, die sitzen meist im gleichen Gebäude, man hat dir auch Auskunft dazu zu geben, wo genau du die findest.

Solche Dinge gehören Niemals in die Hände von nichtmedizinischem Personal ... :icon_evil:
Und beim ÄD lässt du dir den Eingang schriftlich bestätigen, das hat den SB dann als Nachweis deiner "Mitwirkung" zu genügen.

- falls nein, was dann (irgendetwas benötigen die ja doch)?

Schweigepflicht-Entbindungen sind in der Regel überflüssig wenn du einige (wenige) aktuelle Arztberichte (in Kopie) zu deinem Befinden / Diagnosen beim ÄD einreichen kannst

Wenige Unterlagen genügen wirklich, denn man soll dich dort ja nicht behandeln, sondern nur deine aktuelle "Restleistungsfähigkeit" für die Vermittlung am Arbeitsmarkt feststellen können.

Angeschrieben werden die eigenen Ärzte dafür meist nicht, man greift lieber auf vorgelegte Berichte und / oder nach Möglichkeit auf DRV -Reha-Berichte zurück, darum ist die Schweigepflicht-Entbindung für DRV und Reha-Kliniken immer dabei.

Falls du da was unterschreiben möchtest, solltest du die Gültigkeit wenigstens selbst einschränken (3 Wochen mit festem End-Datum sollten genügen), sonst sind die 3 Jahre gültig.

Legst du selbst genug Unterlagen vor ist das eigentlich überflüssig, aber es könnte sein, dass man darauf nur ungerne komplett verzichten möchte, obwohl das ALLES freiwillig ist.

- oder soll ich den Fragebogen nur teilweise (was genau?) ausfüllen?

Kannst du ausfüllen oder auch bleiben lassen, ob komplett oder nicht ist auch deine Entscheidung, mach dir eine Kopie für deine "private Akte" wenn du da was ausgefüllt haben solltest, geht das auch NUR DIREKT an den ÄD .

- muss ich Fristen beachten/einhalten, wenn ich keine schriftlich gesetzt bekommen habe?

Nein, aber man wird dich sicher bald daran "erinnern", wie wichtig das ist.
Eine gesetzliche Frist KANN es nicht geben für freiwillige Angaben ... :icon_evil:

- ist mein stationärer Aufenthalt in irgendeiner Weise ein Problem für die Bewilligung?

Möglicherweise, denn man steht der Vermittlung nicht zur Verfügung wenn man stationär in einer Klinik ist, das muss man aber mit dem sogenannten "Restleistungs-Vermögen".

Andererseits besteht aber ein Rechtsanspruch auf Anwendung der Nahtlosigkeit nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld, immerhin hast du Beiträge für diese Lohnersatzleistung gezahlt ...

- gibt es „professionelle“ Leute, die fachkundig sind und die man als Beistand mitnehmen könnte (auch gegen Bezahlung)?

Du kannst Jede Person (volljährig) als Beistand mitnehmen, der du genug Kenntnisse der Materie zutraust, in der Regel beruhigt schon die Anwesenheit einer weiteren Person die ganze Atmosphäre ungemein.

Einen bezahlten "Profi" (Anwalt z.B.) muss ein Arbeitsvermittler nicht zulassen. :icon_evil:

Ein Beistand nach § 13 SGB X darf nicht unbegründet abgelehnt werden und muss sich zum Umfang seiner Kenntnisse auch nicht äußern. :icon_evil:
Er sollte ohnehin beobachtend im Hintergrund bleiben und darf gerne fleißig (und auffällig) Protokoll schreiben ... :bigsmile:

MfG Doppeloma
 

oktoberkind

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Hallo Doppeloma,

entschuldige mein langes Schweigen, aber mein Datenvolumen für Dezember war verbraucht und ich bin erst heute wieder "auf Urlaub" zuhause am Computer.

Hier habe ich auch eine Einladung der AfA für den 11.01.2018 erhalten, datiert vom 27.12.2017, man möchte mit mir "meine aktuelle berufliche Situation besprechen".

"Die ist eine Einladung nach § 309 Abs. 1 SGB III in Verbindung mit § 159 SGB III".

Rechtsfolge bei Nichterscheinen: 1 Woche Sperrzeit des ALG.

Dazu meine Frage - muss ich der Einladung Folge leisten? Ich bin nach wie vor vollstationär in einer Klinik (keine Tagesklinik), dies bin ich auch noch am 11.01.2018.

Falls nicht - wie reagiere ich am besten?


Zu deinen Fragen von oben:

1.) Ja, ich bin ausgesteuert und arbeitslos (Aufhebungsvertrag wegen der Krankheit)

2.) Die Leistungsabteilung hat mir nochmal das Gleiche erzählt wie der Sachbearbeiter, ergänzt um den Hinweis, dass man ohne Vorliegen des Gutachtes des med. Dienstes den Antrag nicht bearbeiten würde/könne.

3.) Man hat mir die Anträge durchaus erläutert, nur ist mein Aufnahmevermögen wegen der Krankheit sehr begrenzt.

4.) Die medizinischen Unterlagen/Fragebögen sollen ja direkt zum med. Dienst und nicht in die Leistungsabteilung, man hat mir sogar einen extra Umschlag dafür mitgegeben ("nur vom med. Dienst zu öffnen" oder so ähnlich)

5.) Ja, ich fand eben auch, dass ein eigener Thread sinnvoll wäre.

6.) Vollstationärer Aufenthalt in der Psychatrie und ich habe es dem SB gesagt (warum auch nicht).

7.) Habe ich getan (verschlossener Umschlag als Einschreiben s.o. ).

8.) Eine Schweigepflichtsentbindung habe ich für meinen aktuellen behandelnden Arzt im KH erteilt, weil selbiger erstmal sehen will, was die genau wissen wollen und seine Antwort mit mir besprechen will.

9.) Habe ich ausgefüllt und Kopie behalten.

10.) Erinnerung kam bisher keine, aber auch sonst nichts, bis auf die oben erwähnte Einladung.

11.) Verstehe ich nicht ganz - habe ich nun trotz "vollstationär" Anspruch oder nicht? Es kann doch keinen Unterschied machen, ob ich zu 100% arbeitsunfähig geschrieben bin oder im Krankenhaus? Zumal die Nahtlosigkeitsleistung doch im Prinzip nur einer Überbrückungsleistung ist, die der AfA "aufgedrückt" wurde, obwohl die Leistungsempfänger ihr (der AfA ) zur Vermittlung gar nicht zur Verfügung stehen, oder??

12.) OK, ich werde sehen, ob es soweit kommt, dass ich einen Beistand brauche.


Soweit erstmal von mir. Ich bin jetzt bis Montag zuhause.

Viele Grüße vom
oktoberkind
 

oktoberkind

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Kann mir wirklich keiner auf die Frage nach dem Vorgehen bezüglich der Einladung zum Gespräch helfen?

Ich habe dieses jetzt abgesagt unter Hinweis auf meinen vollstationären Aufenthalt. Außerdem ist mein Antrag auf ALG 1 noch nicht einmal bearbeitet.
 

oktoberkind

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Auch wenn ich auf meine letzte Frage keine Antwort bekommen habe, versuche ich es noch einmal.

Letzte Woche flatterte erneut ein Schreiben ins Haus, mit dem gleichen Inhalt ("Einladung nach § 309 Abs. 1 SGB III in Verbindung mit § 159 SGB III").

Ich hatte die letzte Einladung per E-Mail abgelehnt, unter Hinweis auf meinen vollstationären Aufenthalt und habe auch prompt eine Antwort bekommen "Gute Besserung und melden Sie sich bitte sofort nach Ihrer Gesundschreibung persönlich arbeitslos".

Nachdem ich die zweite Einladung mit dem gleichen Hinweis abgelehnt habe, kam als Antwort:

"... ich habe Sie eingeladen, weil die Leistung(sabteilung) mich aufgefordert hat ein ärztliches Gutachten einzuleiten, da sonst die Leistungen nicht entschieden werden können."

Meine Fragen - wozu soll/muss ich mit dem SB über meine berufliche Situation sprechen, wenn ein ärztliches Gutachten eingeholt werden soll?? Warum macht das der ÄD nicht selbst bzw. direkt? Muss ich dem SB überhaupt Auskunft über meine gesundheitliche Situation erteilen?

Wie soll ich mich dieses Mal verhalten?


Ratlose Grüße
oktoberkind
 

Doppeloma

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Hallo oktoberkind,

Dazu meine Frage - muss ich der Einladung Folge leisten? Ich bin nach wie vor vollstationär in einer Klinik (keine Tagesklinik), dies bin ich auch noch am 11.01.2018.

In deiner Klinik gibt es doch sicher einen sozialen Dienst, hast du dich dort schon mal um Hilfe gewendet, wie soll man das hier sortieren können wenn man nicht weiß was gerade los ist bei dir ?

Du bist nun bereits seit Anfang Dezember ausgesteuert, brauchst du kein Geld ?

Zu Melde-Terminen musst du in der Regel auch erscheinen, gibt es eine Möglichkeit das von der Klinik aus (z.B. in Begleitung), mal zu machen ?

Wenn du gar nichts machst (außer alle Einladungen absagen) dann bekommst du auch keinen Bescheid und kein Geld von der AfA . :icon_evil:

2.) Die Leistungsabteilung hat mir nochmal das Gleiche erzählt wie der Sachbearbeiter, ergänzt um den Hinweis, dass man ohne Vorliegen des Gutachtes des med. Dienstes den Antrag nicht bearbeiten würde/könne.

Das ist ja nun bereits einige Wochen her, hast du Unterlagen (für den ÄD ) an den ÄD geschickt und wenn ja wann war das ?

Damit können die ja arbeiten, diese "Gutachten" werden sowieso meist nach "Aktenlage" gemacht.
Zudem ist das nicht wichtig für deinen Anspruch auf ALG I nach der Aussteuerung, du darfst nicht alles glauben, was man dir so erzählt dazu.

Wichtig ist der Antrag und die erforderlichen Bescheinigungen deines AG und der KK ... aus dem "Gutachten" kann kein ALGI berechnet werden. :icon_evil:

3.) Man hat mir die Anträge durchaus erläutert, nur ist mein Aufnahmevermögen wegen der Krankheit sehr begrenzt.

Dann lass dir bitte vor Ort in der Klinik helfen, dafür gibt es doch die sozialen Dienste dort, du kannst doch nicht ewig auf dein Geld warten müssen und Krankenversichert bist du eigentlich auch längst nicht mehr.

6.) Vollstationärer Aufenthalt in der Psychatrie und ich habe es dem SB gesagt (warum auch nicht).

Weil es den SB NICHTS angeht und du damit der Arbeitsvermittlung überhaupt NICHT (auch nicht theoretisch) zur Verfügung stehen kannst.

8.) Eine Schweigepflichtsentbindung habe ich für meinen aktuellen behandelnden Arzt im KH erteilt, weil selbiger erstmal sehen will, was die genau wissen wollen und seine Antwort mit mir besprechen will.

Wie will er das mit dir besprechen wenn du stationär in der Klinik bist ?
Die behandelnden Ärzte werden meist gar nicht angeschrieben vom ÄD , was da bei der AfA gerade läuft wirst du nur erfahren wenn du mal einer Einladung folgen wirst oder mal schriftlich (nachweislich) nachfragst.

11.) Verstehe ich nicht ganz - habe ich nun trotz "vollstationär" Anspruch oder nicht? Es kann doch keinen Unterschied machen, ob ich zu 100% arbeitsunfähig geschrieben bin oder im Krankenhaus?

Ja, du hast trotzdem Anspruch aber die AfA versucht deine Situation auszunutzen, weil du dich nicht richtig darum kümmern kannst.

Wenn man das (wie du annehmen möchtest) so akzeptieren würde, könnte man sich ja schon die Einladungen sparen, es ist ja bekannt, dass du stationär in der Klinik bist.

Für deine "Verfügbarkeit" (nach SGB III) macht es durchaus einen Unterschied, ob du mit AU -Bescheinigung zu Hause bist oder in einer Klinik stationär behandelt wirst.

Da KANN man sich nicht mal rein "fiktiv" der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen. :icon_evil:

Zumal die Nahtlosigkeitsleistung doch im Prinzip nur einer Überbrückungsleistung ist, die der AfA "aufgedrückt" wurde, obwohl die Leistungsempfänger ihr (der AfA ) zur Vermittlung gar nicht zur Verfügung stehen, oder??

Genau das ist der Punkt, du "musst" (wenigstens theoretisch) der Vermittlung zur Verfügung stehen, , die Leistungs-Pflicht wird der AfA nach § 145 SGB III "aufgedrückt", wenn es sich vermeiden lässt versuchen die aber sich davor zu drücken.

Ich habe dieses jetzt abgesagt unter Hinweis auf meinen vollstationären Aufenthalt. Außerdem ist mein Antrag auf ALG 1 noch nicht einmal bearbeitet.

Dann wird es Zeit die AfA daran zu erinnern, dass sie bereits Schulden bei dir hat, dein Anspruch hat am 06.12. begonnen und du hast noch nicht mal einen Bescheid.
Am 29.12.2017 hätte dein erstes Geld auf dem Konto sein müssen für die Dezember-Tage, nächste Woche (31.01.) ist bereits Zahltag für den Januar.

Bitte hol dir in der Klinik Hilfe dabei, das kann man von hier aus nicht lösen, in der Regel sind die Ausgesteuerten zu Hause und zu den Meldeterminen muss man nun mal hin, auch wenn man das nicht verstehen möchte ...

Das wird wohl auch der Grund sein, dass dir Keiner deine Fragen beantwortet hat, damit gibt es nicht viele Erfahrungen.

Zumindest gab es bereits einen Leistungs-Bescheid wenn die Betroffenen dann mal in die Akut-Klinik mussten, da ist das bei der AfA dann gar nicht so "aufgefallen".

Wenn du die Möglichkeit hast, dann schicke eine Mail zu deinen Problemen mit der zuständigen AfA an das KRM in Nürnberg, vielleicht kümmern die sich ja darum, dass du endlich deinen Bescheid und dein Geld bekommst und wieder versichert bist.

Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Vergiss nicht deine Kunden-Nummer anzugeben, damit die wissen, um wen es geht, schreibe denen was bisher gewesen ist und dass dir auch der Hinweis auf ALGII nicht weiterhelfen wird, du bist stationär in der Klinik und kannst dich aktuell auch darum NICHT kümmern.

Zudem hast du einen Rechtsanspruch auf Anwendung der Nahtlosigkeit nach § 145 SGB III und deine Antrags-Unterlagen liegen komplett seit dem XX bei der AfA vor.

Mehr fällt mir dazu auch nicht mehr ein, warum hast du dir nicht längst in der Klinik Hilfe eingefordert in deiner Situation ... die sollten doch auch wissen, dass man zu Hause noch finanzielle Verpflichtungen hat und das nötige Geld dafür braucht.

MfG Doppeloma
 

oktoberkind

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Hallo oktoberkind,

In deiner Klinik gibt es doch sicher einen sozialen Dienst, hast du dich dort schon mal um Hilfe gewendet, wie soll man das hier sortieren können wenn man nicht weiß was gerade los ist bei dir ?

Du bist nun bereits seit Anfang Dezember ausgesteuert, brauchst du kein Geld ?

Zu Melde-Terminen musst du in der Regel auch erscheinen, gibt es eine Möglichkeit das von der Klinik aus (z.B. in Begleitung), mal zu machen ?

Wenn du gar nichts machst (außer alle Einladungen absagen) dann bekommst du auch keinen Bescheid und kein Geld von der AfA .

Das ist ja nun bereits einige Wochen her, hast du Unterlagen (für den ÄD ) an den ÄD geschickt und wenn ja wann war das ?

Damit können die ja arbeiten, diese "Gutachten" werden sowieso meist nach "Aktenlage" gemacht.
Zudem ist das nicht wichtig für deinen Anspruch auf ALG I nach der Aussteuerung, du darfst nicht alles glauben, was man dir so erzählt dazu.

Wichtig ist der Antrag und die erforderlichen Bescheinigungen deines AG und der KK ... aus dem "Gutachten" kann kein ALGI berechnet werden.
Ich habe alle mir ausgehändigten Unterlagen (Antrag auf ALG, Gesundheitsfragebogen, Schweigepflichtentbindungen (nur eine) usw. im Dezember eingereicht. Was soll das Erscheinen zum persönlichen Gespräch mit einem Arbeitsvermittler bringen, der weder das Gesundheitsgutachten macht noch die Leistungen bewilligt?



Doppeloma meinte:
Dann lass dir bitte vor Ort in der Klinik helfen, dafür gibt es doch die sozialen Dienste dort, du kannst doch nicht ewig auf dein Geld warten müssen und Krankenversichert bist du eigentlich auch längst nicht mehr.
Der soziale Dienst in der Klinik ist weit weniger kompetent als ihr hier und selbst als ich, der ich mir hier schon einiges anlesen konnte. So wurde mir zb. gesagt, dass ich nach der Aussteuerung aus dem Krankengeld keinen Anspruch auf ALG hätte usw. usf. - die sind mir also keine Hilfe .

Krankenversichert bin ich seit der Aussteuerung über meine Frau (Familienversicherung, auch ein Tipp von hier, den mir sonst keiner gegeben hat), habe diesbezüglich also keine Probleme. Finanziell auch nicht. Beides würde natürlich ganz anders aussehen, wenn ich alleinstehend wäre.

Ich habe den Rest Deiner Antworten mal abgeschnitten, weil ich mit dem Zitieren hier absolut nicht klarkomme.

Die Frage nach der Beschwerdestelle in Nürnberg hätte ich als nächstes gestellt. Gab es da nicht auch einen Paragrafen, auf den man sich berufen kann, wenn die Leistungen nicht gezahlt werden? Ich meine, sowas mal hier gelesen zu haben, irgendwas mit 3xx?

Mit der Verfügbarkeit hast Du Recht, aber ist das denn bei Leuten, die zu 100% AU geschrieben sind und zuhause sitzen, nicht genauso? Zumal die Agentur doch sowieso verlangen wird, einen Renten- bzw. Rehaantrag zu stellen und bei einer Reha ist man auch vollstationär und nicht verfügbar.


Rein interessehalber (ich stelle Deine Aussage nicht in Frage!): Woraus (Paragraf?) resultiert eigentlich meine Pflicht, bei 100% AU und vollstationärem Aufenthalt persönlich bei der Agentur zu erscheinen?


Ich habe zwischenzeitlich dem Arbeitsvermittler geschrieben, dass ich keinen Sinn in dem persönlichen Gespräch sehe, wenn es dabei rein um leistungsbzogene Themen geht und dass alle Unterlagen dem med. Dienst seit Dezember vorliegen (ich vermute, dass er mir diese bei dem Termin nochmals aushändigen wollte, weil die linke Hand nicht weiß, was die rechte macht (mein Eindruck)). Er hat das auch akzeptiert und will die Leistungsabteilung informieren, dass alles vorliegt und die endlich mal aktiv werden sollen.


Nochmals danke für Deine Hilfe .


Grüße,
oktoberkind


PS: Ich hoffe, Du verstehst jetzt etwas besser, warum mir die Klinik keine große Hilfe ist und ich auf Leute wie euch angewiesen bin. Ich bin ja auch nicht zum Spaß seit fast 4 Monate im Krankenhaus.
 

oktoberkind

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Nach über drei Monaten hat die AfA jetzt endlich meinen Antrag bearbeitet.

Allerdings ist das berechnete ALG1 nur ungefähr halb so hoch wie das zuletzt erhaltene Krankengeld, da für die Berechnung ein "fiktives Arbeitsentgelt" zugrunde gelegt wurde. Angeblich hatte ich in den letzten 2 Jahren weniger als 150 Tage Anspruch auf Arbeitsentgelt, was nicht sein kann, oder wie wird dieser Zeitraum berechnet? 150 Tage sind doch weniger als ein halbes Jahr.

Ich hoffe, das Thema gehört noch hier mit rein, sonst kann ich auch einen neuen Thread eröffnen.

Danke und Grüße,
oktoberkind.
 
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