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Hallo zusammen,
seit heute bin ich nach 78 Wochen aus dem Krankengeld ausgesteuert und habe mich bei der AfA persönlich „arbeitslos“ gemeldet gemäß § 145 SGB III (Nahtlosigkeit). Der SB war extrem freundlich und mitfühlend, hat mich zu nichts genötigt und vernünftig beraten (so zumindest mein Eindruck). Er hat mir auch gleich einen Termin bei der Leistungsabteilung besorgt, wofür ich normalerweise eine gesonderte Einladung bekommen hätte (seiner Aussage nach). Er hat mich allerdings auch mit Formularen zugeschüttet und da gehen auch schon meine Fragen los (dazu später). Der SB der Leistungsabteilung hat mir im Prinzip nochmal das Gleiche erklärt und betont, dass sie vor dem Eingang des Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtentbindungen gar nichts machen würden, auch die Arbeits- und die Krankenkassenbescheinigung wären wichtig, aber die Betonung lag auf den „Gesundheitssachen“.
Ich habe mich auch schon hier im Forum belesen, will aber keinen existierenden Frage-Thread „kapern“ und habe auch eigene Fragen.
Zum besseren Verständnis - ich habe schwere psychische Probleme, kann mich extrem schlecht konzentrieren und bin bis auf weiteres in stationärer Behandlung (weitere Dauer unbekannt).
Jetzt die Fragen, die mir aktuell einfallen (auf Grund meiner Probleme werden das bestimmt nicht alle sein).
- soll ich die Schweigepflichtenbindungen und den Gesundheitsfragebogen abgeben?
- falls nein, was dann (irgendetwas benötigen die ja doch)?
- oder soll ich den Fragebogen nur teilweise (was genau?) ausfüllen?
- muss ich Fristen beachten/einhalten, wenn ich keine schriftlich gesetzt bekommen habe?
- ist mein stationärer Aufenthalt in irgendeiner Weise ein Problem für die Bewilligung?
- gibt es „professionelle“ Leute, die fachkundig sind und die man als Beistand mitnehmen könnte (auch gegen Bezahlung)?
Das ist erstmal das, was mir jetzt einfällt, es kmmen bestimmt noch Fragen dazu.
Viele Grüße
oktoberkind
seit heute bin ich nach 78 Wochen aus dem Krankengeld ausgesteuert und habe mich bei der AfA persönlich „arbeitslos“ gemeldet gemäß § 145 SGB III (Nahtlosigkeit). Der SB war extrem freundlich und mitfühlend, hat mich zu nichts genötigt und vernünftig beraten (so zumindest mein Eindruck). Er hat mir auch gleich einen Termin bei der Leistungsabteilung besorgt, wofür ich normalerweise eine gesonderte Einladung bekommen hätte (seiner Aussage nach). Er hat mich allerdings auch mit Formularen zugeschüttet und da gehen auch schon meine Fragen los (dazu später). Der SB der Leistungsabteilung hat mir im Prinzip nochmal das Gleiche erklärt und betont, dass sie vor dem Eingang des Gesundheitsfragebogens und der Schweigepflichtentbindungen gar nichts machen würden, auch die Arbeits- und die Krankenkassenbescheinigung wären wichtig, aber die Betonung lag auf den „Gesundheitssachen“.
Ich habe mich auch schon hier im Forum belesen, will aber keinen existierenden Frage-Thread „kapern“ und habe auch eigene Fragen.
Zum besseren Verständnis - ich habe schwere psychische Probleme, kann mich extrem schlecht konzentrieren und bin bis auf weiteres in stationärer Behandlung (weitere Dauer unbekannt).
Jetzt die Fragen, die mir aktuell einfallen (auf Grund meiner Probleme werden das bestimmt nicht alle sein).
- soll ich die Schweigepflichtenbindungen und den Gesundheitsfragebogen abgeben?
- falls nein, was dann (irgendetwas benötigen die ja doch)?
- oder soll ich den Fragebogen nur teilweise (was genau?) ausfüllen?
- muss ich Fristen beachten/einhalten, wenn ich keine schriftlich gesetzt bekommen habe?
- ist mein stationärer Aufenthalt in irgendeiner Weise ein Problem für die Bewilligung?
- gibt es „professionelle“ Leute, die fachkundig sind und die man als Beistand mitnehmen könnte (auch gegen Bezahlung)?
Das ist erstmal das, was mir jetzt einfällt, es kmmen bestimmt noch Fragen dazu.
Viele Grüße
oktoberkind