Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als Behinderter

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Gelöschtes Mitglied 60000

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Hallo ich bin 33 und habe unbefristet 30% GDB körperlicher und psychischer Ursachen.
(Verschlechterungsantrag ist gestellt)

2017 musste ich aus gesundheitlichen Gründen meinen langjährigen Job nach über 10 Jahren aufgeben und habe dann nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit eine Umschulung begonnen. Diese musste ich leider nach einem halben Jahr aufgrund einer neuen Erkrankung abbrechen.

Ich hatte aufgrund dieser (unter anderen) Probleme ca. 700 AU -Tage in den letzten 8 Jahren. Ich habe immer wieder Krankengeld bezogen, und aktuell beziehe ich Übergangsgeld da ich nun eine Reha mache (2.mal schon).

Sollte ich nach der Reha Arbeitsunfähig entlassen werden, werde ich wieder Krankengeld beziehen, andernfalls Arbeitslosengeld I.

Meine Frage, wenn die restlichen 9 Monate Arbeitslosengeld die mir zustehen ablaufen oder eben mein Krankengeldanspruch, kann ich dann die Erwerbsminderungsrente beantragen obwohl ich verheiratet bin und meine Frau verdient? Und wie ist das dann mit der Krankenversicherung?

Ich freue mich auf eure Antworten...

Liebe Grüße
 

Doppeloma

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AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Hallo Christakoo,

Hallo ich bin 33 und habe unbefristet 30% GDB körperlicher und psychischer Ursachen.
(Verschlechterungsantrag ist gestellt)

zunächst mal ist ein GdB ein "Grad der Behinderung", also ganz ohne "Prozente" hast du einen GdB von 30 ...

Bedeutung hat das weder für deine Krankenversicherung, noch für eine Rente wegen Erwerbsminderung spielt das eine besondere Rolle.
Auch ein höherer GdB oder der Schwerbehinderten-Ausweis (ab GdB 50 wird der erst ausgestellt) hat darauf keinen besonderen Einfluß. :icon_evil:

Wenn du einen Arbeitsplatz haben würdest, könnte (ab GdB 30) die "Gleichstellung mit einem Schwerbehinderten" bei der AfA (Agentur für Arbeit) beantragt werden, um eine Kündigung für den AG zu erschweren ...

2017 musste ich aus gesundheitlichen Gründen meinen langjährigen Job nach über 10 Jahren aufgeben und habe dann nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit eine Umschulung begonnen. Diese musste ich leider nach einem halben Jahr aufgrund einer neuen Erkrankung abbrechen.

Hast du selber abgebrochen oder wurde vom Kostenträger die Umschulung abgebrochen wegen zu hoher Fehlzeiten ???
Warum war für dich noch die AfA zuständig, in der Rehgel übernimmt das in deinem Alter bereits die Rentenkasse ???

Ich hatte aufgrund dieser (unter anderen) Probleme ca. 700 AU -Tage in den letzten 8 Jahren. Ich habe immer wieder Krankengeld bezogen, und aktuell beziehe ich Übergangsgeld da ich nun eine Reha mache (2.mal schon).

Wudest du von der Krankenkasse zur Reha schriftlich aufgefordert (nach § 51 SGB V) oder war das dein eigener Wunsch ???
Deine AU -Zeiten sind zwar ziemlich hoch aber das alleine weist noch nicht darauf hin, dass du eine EM-Rente bekommen musst wenn du die beantragst, kann die trotzdem abgelehnt werden.

Du schreibst es ist bereits die 2. Reha, wann war denn die Erste und hast du den Reha-Bericht dazu vorliegen ???

Darin findest du Beurteilungen zu deiner gesamten Erwerbsfähigkeit aus der Sicht der Reha-Klinik, solche Berichte sind bei der DRV eine wichtige Grundlage (Langzeit-Gutachten) wenn es um die Entscheidung geht, ob eine (volle oder teilweise) Erwerbsminderung besteht.

Das nehmen die immer zur Hand wenn ein Antrag auf EM-Rente gestellt wurde, die Berichte dürfen auch gerne schon länger her sein.

Sollte ich nach der Reha Arbeitsunfähig entlassen werden, werde ich wieder Krankengeld beziehen, andernfalls Arbeitslosengeld I.

Wie schätzt du denn gerade selber den Erfolg dieser Reha-Maßnahme ein, was sagen die Ärzte und Therapeuten dort wie deine Entlassung erfolgen wird, dazu machen die ja oft schon sehr früh gewisse Andeutungen.
Welche Vorschläge gibt es für deine weitere Berufstätigkeit oder sieht man dich dort schon als wahrscheinlich Erwerbsgemindert ???

Die KK wird jedenfalls ganz "wild" auf den (neuen) Reha-Bericht sein solltest du weiter AU entlassen werden, denn denen wäre es auch lieber, vorerst kein Krankengeld mehr zahlen zu müssen wenn die Reha beendet ist.

Die sollte dich ja wieder fitt für den Arbeitsmarkt machen ... also gib den Bericht NICHT für die KK frei, ehe du den selber mal lesen konntest, lass den von der Klinik NUR zu deinem behandelnden Arzt schicken.

Meine Frage, wenn die restlichen 9 Monate Arbeitslosengeld die mir zustehen ablaufen oder eben mein Krankengeldanspruch,

Ob du 9 Monate Restanspruch haben wirst oder noch was dazu kommt aus den Beiträgen während der AU hängt davon ab, wie lange du jetzt schon durchgehend AU gewesen bist ODER ob die KK (nach der Reha) doch noch weiter bis zur Aussteuerung zahlen muss ...

Bis dahin ist das nicht zu beurteilen, denn es wird von deinem Entlassungsstatus (AU oder AF) und deinem tatsächlichen Zustand abhängig sein, du solltest in JEDEM Falle dann (am Tag nach der Reha) deinen behandelnden Arzt aufsuchen.

Der sollte dann die AU wieder(nahtlos) bestätigen, auch wenn dich die Klinik (am Entlassungs-Tag) nicht mehr für krank angesehen haben sollte ... das liegt dann in seiner ärztlichen Verantwortung, ob du wirklich gesund genug für die Arbeitsvermittlung bei der AfA bist.

kann ich dann die Erwerbsminderungsrente beantragen obwohl ich verheiratet bin und meine Frau verdient? Und wie ist das dann mit der Krankenversicherung?

Zum Thema EM-Rente gibt es hier wirklich schon unendlich viele Themen und Beiträge, da solltest du auch mal selber noch was nachlesen, so "neu" bist du ja hier nicht mehr. :icon_evil:

Eine EM-Rente ist ein persönlicher Renten-Anspruch (aus deinen bisherigen Versicherungszeiten und Beiträgen an die DRV ) , da ist es egal, ob du verheiratet bist und was deine Frau verdient interessiert die DRV auch nicht dafür.

Eine EM-Rente kann man immer beantragen wenn man meint, dass man die aus gesundheitlichen Gründen bekommen sollte ... das bedeutet aber nicht, dass die Rentenkasse das dann auch so sehen möchte ...
Auch dazu gibt es hier schon genügend Berichte von Usern, wo das lange, harte Kämpfe erforderte auch die DRV von dieser Notwendigkeit zu überzeugen.

Wenn du mal eine EM-Rente bewilligt bekommst (früher oder später vielleicht), dann bist du (in der Regel) auch darüber weiter krankenversichert ... sofern du bisher immer gesetzlich versichert gewesen bist jedenfalls.

Der Zugriff auf das Einkommen deiner Frau erfolgt nur im Bereich des SGB II (Hartz 4 ), falls es mit der EM-Rente doch länger dauert und ihr Einkommen nicht für ALLES reichen kann.

Solltest du deswegen keinen Anspruch auf ALG II haben (weil sie nach den amtlichen Regeln genug für euch beide verdient), dann kann sie dich in die Familienversicherung ihrer GKV aufnehmen lassen, wenn sie auch gesetzlich Krankenversichert ist.

Bei privat Versicherten ist das alles deutlich komplizierter und für dich unwichtig wenn das auf euch nicht zutrifft.

Das kann und soll nur ein Überblick sein, Einzelfragen können dann nur mit konkreten Fakten beantwortet werden.

Was also wirklich nach deiner Reha zu geschehen hat oder zu erwarten ist, kann man erst überlegen wenn es auch soweit ist ...

MfG Doppeloma
 
G

Gelöschtes Mitglied 60000

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AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Warum wird denn mein zitierter Beitrag so angezeigt das man da scrollen muss? Wie mach ich das dass es so angezeigt wird wie deine ersten Anworten?
 

Seepferdchen 2010

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Gelöschtes Mitglied 60000

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AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Hallo Christakoo,
(..............................)


- Ok Danke, aber ich hoffe trotzdem dass ich mehr bekomme denn es sind ja Krankheiten dazu gekommen seit dem ich die 30 bekommen habe.

- Diese Gleichstellung habe ich bereits, seit meinem letzten Arbeitsplatz.

- Kostenträger war das AA, warum auch immer. Der Kostenträger hat die Maßnahme abgebrochen weil ich länger als 6 Wochen am Stück krank war (hatte 1er Schnitt im 1. Halbjahr).

- Die Reha habe ich selbst beantragt, ABER von der AOK kam ein Brief in dem steht:

- Sie sind bereits seit längerem arbeitsunfähig krank. Ein ärztliches Gutachten hat bestätigt, dass bei Ihnen die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Nach Abwägung aller Umstände sind wir zu dem Ergebnis gekommen, medizinische Gesundheitsmaßnahmen gemeinsam mit dem Rentenversicherungsträger für Sie einzuleiten.
Danach prüft der Rentenversicherungsträger, ob Sie Rehabilitationsleistungen oder Rente erhalten.

-Mit Gutachten meinen die ein Gutachten dass vom medizinischen Dienst beim AA von einem Arzt erstellt wurde, bevor mir die Umschulung genehmigt wurde.

- Die 1. war im Jahr 2013 (nach OP 2012) und den Bericht habe ich, aber da steht dass ich leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ausüben kann ca. 6 Std. . Aber damals wurde ich auch Arbeitsfähig entlassen. Seit dem sind aber neue Erkrankungen dazu gekommen zb. Bandscheibenvorfall und psychische Belastung.

- Ok.

- Ich bin erst seit knapp 1 Woche in dieser ambulanten Reha, klar tut es gut...aber es ändert nichts an der Problematik. Habe erst nächste Woche Zwischenuntersuchung.

- Ja das denke ich mir.

- Ich habe so einen Zettel zum unterschreiben bekommen indem ich die Ärzte eintragen sollte die den Bericht bekommen. Habe Hausarzt und Psychologin eingetragen.

- Ich war jetzt seit 07.02. AU durchgehend. ALG 1 habe ich bekommen von 01.03. bis 3.06. . Krankengeldanspruch kann mir die AOK nicht genau sagen bis wann ich den habe, aber es sollte für dieses Jahr reichen meinte der Herr.


- Sollte ich trotz meiner Meinung unfähig zu sein als arbeitsfähig entlassen müsste ich mich am nächsten Tag gleich Arbeitssuchend melden. Was wenn ich dann wieder zum Arzt gehe und eine AU hole, kann mir doch keiner was oder wenn es mir einfach nicht gut geht?

- Auf meiner AU steht immer nur eine Diagnose obwohl ich mindestens 3 oder 4 in dem Moment habe die mir Probleme bereiten, kann man da mehrere eintragen?

- Ok mach ich.

- Da sie gut verdient wird das wohl nichts.

- Ok, was ist denn genug für uns zwei und unsere kleine Tochter?

- Sie ist gesetzlich versichert bei der AOK .

DANKE für deine Mühe, das ist nicht selbstverständlich.
 
G

Gelöschtes Mitglied 60000

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AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Kann bitte ein Moderator alle meine Antworten hier löschen so dass nur mein erster beitrag da steht und Doppelomas Antwort? Jetzt glaube ich habe ich es raus wie ich richtig zitiere.
 

Doppeloma

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AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Hallo Christakoo,

Kann bitte ein Moderator alle meine Antworten hier löschen so dass nur mein erster beitrag da steht und Doppelomas Antwort? Jetzt glaube ich habe ich es raus wie ich richtig zitiere.

Nein, das kann und wird KEINER tun, wer soll denn da noch durchblicken, wende das Zitieren in der Zukunft möglichst korrekt an und das Bisherige bleibt jetzt einfach mal so stehen, damit die Zusammenhänge nicht verloren gehen.

Nimm es mir nicht übel aber wir machen das hier ALLE (die User UND auch die Redaktion) freiwillig und in unserer Freizeit, auf unnötige "Reparatur- und Sortier-Arbeit" können wir dabei auch sehr gut verzichten. :sorry:

Nun mal zu deinem Beitrag davor mit den weiteren Fragen ... soweit mir das (aktuell) möglich erscheint, darauf zu antworten.

- Ok Danke, aber ich hoffe trotzdem dass ich mehr bekomme denn es sind ja Krankheiten dazu gekommen seit dem ich die 30 bekommen habe.

Einen GdB bekommt man nicht für die "Anzahl" an Krankheiten sondern NUR für die langfristigen oder dauerhaften Einschränkungen (Behinderungen), die sich daraus im persönlichen Lebens-Alltag ergeben ... also abweichend von dem was im gleichen Lebensalter üblich ist.

Es gibt auch viele Krankheiten, die überhaupt keinen GdB bewirken werden, zudem ist das IMMER davon abhängig wie der Betroffene selbst damit umgehen kann ... und welche Grenzen der Behandlung sich ergeben, denn geheilte (oder heilbare) Krankheiten sind nicht (mehr) relevant dafür. :icon_evil:

Was erwartest du dir denn persönlich von "mehr GdB " ???
Ab GdB 50 (eigentlich schon mit der Gleichstellung) wird es eher immer schwerer überhaupt noch wieder einen Arbeitsplatz zu finden, auch wenn das in der Öffentlichkeit gerne ganz anders dargestellt wird ...

- Diese Gleichstellung habe ich bereits, seit meinem letzten Arbeitsplatz.

Das ist gut und schlecht zugleich für dich, aber du bist NICHT verpflichtet das in Bewerbungen bereits anzugeben, im Vorstellungsgespräch (oder auf Personalbögen) wird da meist aber nach gefragt und dann bekommen die AG schon sehr oft "Bedenken", dich länger als über die Probezeit behalten zu wollen.

Da findet sich dann meist Jemand der "besser" auf die angebotene Stelle passt ...
Dann greift nämlich der erhöhte Kündigungsschutz daraus ... und man darf dich nur noch mit Zustimmung des Integrationsdienstes wieder entlassen.

- Kostenträger war das AA, warum auch immer. Der Kostenträger hat die Maßnahme abgebrochen weil ich länger als 6 Wochen am Stück krank war (hatte 1er Schnitt im 1. Halbjahr).

Dazu hast du ja sicher auch was schriftlich bekommen, woraus dieser gescheiterte Versuch einer Umschulung erkennbar ist ???

- Die Reha habe ich selbst beantragt, ABER von der AOK kam ein Brief in dem steht:

Solltest du dazu noch irgendwas unterschreiben, dass du den "Übergang des Dispositionsrechtes" an die KK akzeptierst z.B., die schicken so ein Schreiben nämlich NICHT ohne "Hintergedanken" ...

- Sie sind bereits seit längerem arbeitsunfähig krank. Ein ärztliches Gutachten hat bestätigt, dass bei Ihnen die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert ist. Nach Abwägung aller Umstände sind wir zu dem Ergebnis gekommen, medizinische Gesundheitsmaßnahmen gemeinsam mit dem Rentenversicherungsträger für Sie einzuleiten.
Danach prüft der Rentenversicherungsträger, ob Sie Rehabilitationsleistungen oder Rente erhalten.

Das schicken die gerne um dir klar zu machen "wie fürsorglich" man doch ist und der Hinweis darauf, dass man dich / deine Erwerbsfähigkeit bereits für "gefährdet hält und das auch zur EM-Rente führen könnte", lässt bei mir alle "Alarmglocken" läuten ...

Das kommt üblicherweise, wenn die KK (unter Androhung von Krankengeld-Entzug) einen Antrag auf Reha-Maßnahmen verlangt.

-Mit Gutachten meinen die ein Gutachten dass vom medizinischen Dienst beim AA von einem Arzt erstellt wurde, bevor mir die Umschulung genehmigt wurde.

Hast du dieses Gutachten der AfA denn bei der KK / MDK eingereicht oder ist das nur deine Vermutung, ohne deine Einwilligung bekommt die KK KEINE "Gutachten" von irgendwo.

Was die da erwähnen kann nur eine Feststellung des MDK der KK sein und dieses "MDK -Gutachten" solltest du mal von deinem Arzt (DIREKT beim MDK ) für dich anfordern lassen.
Das ist nämlich vorgeschrieben, wenn die KK auf deinen "Reha-Zug" jetzt noch aufspringen möchte ... als wäre das ihre eigene Idee gewesen. :idea:

- Die 1. war im Jahr 2013 (nach OP 2012) und den Bericht habe ich, aber da steht dass ich leichte bis mittelschwere Tätigkeiten ausüben kann ca. 6 Std. . Aber damals wurde ich auch Arbeitsfähig entlassen. Seit dem sind aber neue Erkrankungen dazu gekommen zb. Bandscheibenvorfall und psychische Belastung.

Was die DRV aber nicht hindern wird auch diesen Bericht in ihre Prüfung einer EM-Rente mit einzubeziehen und darin wirst du ja als VOLL-FITT entlassen ...

Dass es so nicht mehr ist hast DU zu beweisen, mit Unterstützung deiner Ärzte wenn du nun einen Antrag auf EM-Rente stellen wirst, oder spätestens nach deiner Aussteuerung wenn die AfA das dann fordert.
Dort wirst du ja dann zunächst erneut vom ÄD der AfA "begutachtet" ...

- Ich bin erst seit knapp 1 Woche in dieser ambulanten Reha, klar tut es gut...aber es ändert nichts an der Problematik. Habe erst nächste Woche Zwischenuntersuchung.

Was ist das denn für eine Fachrichtung und warum ambulant ???

Ambulante Reha ist anstrengender als jeden Tag zur Arbeit zu gehen, das ergibt eher selten eine Entlassung mit berechtigter Aussicht anschließend zügig eine EM-Rente durchzubringen ...

- Ich habe so einen Zettel zum unterschreiben bekommen indem ich die Ärzte eintragen sollte die den Bericht bekommen. Habe Hausarzt und Psychologin eingetragen.

Wozu die Psychologin, es genügt doch der Hausarzt und wenn du dann eine Kopie davon bekommen hast kannst du selbst entscheiden wer das (oder Teile davon) sonst noch bekommen soll.

Du solltest schnell lernen besser deine Gesundheitsdaten zu schützen und das nicht "bedenkenlos" überall verteilen lassen, ehe du selber weißt, was da genau drin stehen wird.

- Ich war jetzt seit 07.02. AU durchgehend. ALG 1 habe ich bekommen von 01.03. bis 3.06. . Krankengeldanspruch kann mir die AOK nicht genau sagen bis wann ich den habe, aber es sollte für dieses Jahr reichen meinte der Herr.

Das kann (und MUSS) dir die AOK aber ganz genau sagen (ausdrucken) KÖNNEN, wie wollen die denn sonst selber ausrechnen können, wann du mal ausgesteuert wirst auf die aktuelle Krankheit ... :icon_neutral:

Lass dir die Übersicht ausdrucken für die letzten Jahre zu deinen AU -Zeiten und Diagnosen, das solltest du auch schon für den Gleichstellungs-Antrag mal bekommen haben (mit den Zeiten bis dahin) von der KK ...

Wann du ausgesteuert wirst hängt davon ab, wann du erstmalig mit dieser aktuellen Diagnose AU geschrieben wurdest und mit den Blockfristen die sich daraus dann bis aktuell dazu ergeben haben.

Dazu kennen sich andere User hier besser aus und auf so eine "diffuse" Auskunft der AOK würde ich mich da auch nicht verlassen wollen. :icon_evil:

- Sollte ich trotz meiner Meinung unfähig zu sein als arbeitsfähig entlassen müsste ich mich am nächsten Tag gleich Arbeitssuchend melden.

Du solltest dich erst mal zu deinem Arzt begeben und den entscheiden lassen, ob du wirklich Arbeits-FÄHIG bist und der AfA zur Vermittlung zur Verfügung stehen kannst ...
Der darf dich auch weiter AU schreiben (als Folgebescheinigung, NICHT NEU) wenn die Reha dich als (angeblich) "gesund" entlassen hat ...

Das gilt zunächst mal NUR für den Entlassungstag ... die KK sieht das dann zwar "ungerne", aber zur AfA kannst du anschließend gehen ... und vorsichtshalber ALG I beantragen (arbeitslos bist du ja schon länger), JETZT kommst du dann aus einer Reha die dich (angeblich) für gesund erklärt hat.

Was wenn ich dann wieder zum Arzt gehe und eine AU hole, kann mir doch keiner was oder wenn es mir einfach nicht gut geht?

Darum sollst du ja ERST zum Arzt gehen, der wird wohl besser medizinisch einschätzen können, ob du wirklich Fitt genug bist für die Arbeitsvermittlung, deine persönlichen Ansichten und Gefühle dazu interessieren weder die KK noch die AfA wirklich ...
Du brauchst immer ärztliche Nachweise und vor allem auch Ärzte die dazu stehen, dich weiter für krank anzusehen nach der Reha. :idea:

- Auf meiner AU steht immer nur eine Diagnose obwohl ich mindestens 3 oder 4 in dem Moment habe die mir Probleme bereiten, kann man da mehrere eintragen?

Kann man aber das bringt dich auch nicht weiter, die Aussteuerung wird (früher oder später) auf die erste Diagnose erfolgen, weitere Diagnosen (im gleichen AU -Zeitraum) verlängern den Anspruch auf Krankengeld dann auch nicht mehr. :icon_evil:

- Da sie gut verdient wird das wohl nichts.

Das kann man hier aktuell (ohne etwas "genauere" Zahlen) nicht beurteilen, ob sie gut genug verdient, um alleine die ganze Familie davon zu ernähren. :icon_evil:

- Ok, was ist denn genug für uns zwei und unsere kleine Tochter?

Dann muss sie schon überdurchschnittlich "gut" verdienen, aber dazu später mehr, denn vorerst hast du noch Anspruch auf Lohnersatzleistungen (Krankengeld / ALGI ) und da ist Partnereinkommen unerheblich.

- Sie ist gesetzlich versichert bei der AOK .

Dann muss sie wenigstens im Ernstfall deine Krankenversicherung NICHT bezahlen, die Aufnahme in die (beitragsfreie) Familienversicherung geht bei Bedarf schnell und unkompliziert in wenigen Tagen zu regeln.

Lies dich weiter hier durch und dann geht man besser Schritt für Schritt vor, wenn die Richtung etwas klarer wird.

MfG Doppeloma
 
G

Gelöschtes Mitglied 60000

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AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Nein, das kann und wird KEINER tun, wer soll denn da noch durchblicken, wende das Zitieren in der Zukunft möglichst korrekt an und das Bisherige bleibt jetzt einfach mal so stehen, damit die Zusammenhänge nicht verloren gehen.

Ok alles klar, sorry nochmal dafür. Hoffe es klappt jetzt.


Nimm es mir nicht übel aber wir machen das hier ALLE (die User UND auch die Redaktion) freiwillig und in unserer Freizeit, auf unnötige "Reparatur- und Sortier-Arbeit" können wir dabei auch sehr gut verzichten. :sorry:

Ja das verstehe ich vollkommen denn das was ihr hier leistet ist echt mega. Vor allem dir möchte ich ein großes Lob aussprechen, habe viel von dir gelesen. Danke


Einen GdB bekommt man nicht für die "Anzahl" an Krankheiten sondern NUR für die langfristigen oder dauerhaften Einschränkungen (Behinderungen), die sich daraus im persönlichen Lebens-Alltag ergeben ... also abweichend von dem was im gleichen Lebensalter üblich ist.

Da habe ich einige Diagnosen und Probleme inkl. Attesten und Befunden.

Es gibt auch viele Krankheiten, die überhaupt keinen GdB bewirken werden, zudem ist das IMMER davon abhängig wie der Betroffene selbst damit umgehen kann ... und welche Grenzen der Behandlung sich ergeben, denn geheilte (oder heilbare) Krankheiten sind nicht (mehr) relevant dafür. :icon_evil:

Die 30 die ich jetzt habe sind unbefristet und sind wegen meinem Fuß und psychisch.

Was erwartest du dir denn persönlich von "mehr GdB " ???
Ab GdB 50 (eigentlich schon mit der Gleichstellung) wird es eher immer schwerer überhaupt noch wieder einen Arbeitsplatz zu finden, auch wenn das in der Öffentlichkeit gerne ganz anders dargestellt wird ...

Das ist mir bewusst dass es schwieriger wird, da es sich aber extrem verschlechtert hat und zusätzlich neue Probleme dazu gekommen sind habe ich es mal beantragt und alles mit bei gelegt was ich so habe an Diagnosen und Befunden.


Dazu hast du ja sicher auch was schriftlich bekommen, woraus dieser gescheiterte Versuch einer Umschulung erkennbar ist ???

Die Maßnahme wurde abgebrochen aufgrund zu langer AU , da kam nichts per Post ausser der Aufhebungsbescheid vom Umschulungsvertrag.


Solltest du dazu noch irgendwas unterschreiben, dass du den "Übergang des Dispositionsrechtes" an die KK akzeptierst z.B., die schicken so ein Schreiben nämlich NICHT ohne "Hintergedanken" ...

Ja ich habe da etwas unterschrieben, das Schreiben hatte die Überschrift:

Erklärung/Einwilligung des Versicherten zur Inanspruchnahme der individuellen Beratung nach § 44 Abs. 4 SGB V:
......
Dies gilt auch für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Datenerhebungen, -verarbeitungen und Datennutzungen.

Diese Einwilligung gilt für die komplette Dauer der derzeitigen AU .Mir ist bekannt dass meine Einwilligung freiwillig ist und jederzeit ohne Auswirkungen auf meinen Krankengeldanspruch widerrufen werden kann.

Na Super, da habe ich einfach auf den netten Herren vertraut und einfach unterschrieben da ich das freiwillig überlesen habe! Wie widerrufe ich das jetzt am besten? Ich denke dass er/Sie so auch auf meinen Reha Bericht zugreifen können oder?


Das schicken die gerne um dir klar zu machen "wie fürsorglich" man doch ist und der Hinweis darauf, dass man dich / deine Erwerbsfähigkeit bereits für "gefährdet hält und das auch zur EM-Rente führen könnte", lässt bei mir alle "Alarmglocken" läuten ...

Alarmglocken...ok, wie gehe ich am besten weiter vor?

Hast du dieses Gutachten der AfA denn bei der KK / MDK eingereicht oder ist das nur deine Vermutung, ohne deine Einwilligung bekommt die KK KEINE "Gutachten" von irgendwo.

Dieses Gutachten hat damals die AfA beauftragt da nicht sicher war ob ich die Maßnahme bekomme. So viel ich weiß hat das die AOK nicht bekommen.



Was die da erwähnen kann nur eine Feststellung des MDK der KK sein und dieses "MDK -Gutachten" solltest du mal von deinem Arzt (DIREKT beim MDK ) für dich anfordern lassen.
Das ist nämlich vorgeschrieben, wenn die KK auf deinen "Reha-Zug" jetzt noch aufspringen möchte ... als wäre das ihre eigene Idee gewesen. :idea:

Verstehe nicht ganz was du meinst, sorry.



Was die DRV aber nicht hindern wird auch diesen Bericht in ihre Prüfung einer EM-Rente mit einzubeziehen und darin wirst du ja als VOLL-FITT entlassen ...

Ja, aber das war vor 5 Jahren, diesmal werde ich dafür sorgen dass ich richtig entlassen werde je nachdem wie es mir geht. Damals war ich so stur und habe gesagt okey das wird schon klappen. Geklappt hat danach gar nichts.

Was ist das denn für eine Fachrichtung und warum ambulant ???

Ambulant weil ich aus psychologischen Gründen nicht weg von meiner gewohnten Umgebung kann, Attest der Psychologin liegt vor bei der DRV .

Ambulante Reha ist anstrengender als jeden Tag zur Arbeit zu gehen, das ergibt eher selten eine Entlassung mit berechtigter Aussicht anschließend zügig eine EM-Rente durchzubringen ...

Für mich persönlich ist es viel angenehmer, ich fahre da hin 33 km einfach, mache meine Behandlungen und bin dann Nachmittags wieder Daheim bei Frau und Kind.


Wozu die Psychologin, es genügt doch der Hausarzt und wenn du dann eine Kopie davon bekommen hast kannst du selbst entscheiden wer das (oder Teile davon) sonst noch bekommen soll.

Weil ich mit meiner Psychologin darüber reden möchte dann, Sie kennt die gesamte Problematik.

Das kann (und MUSS) dir die AOK aber ganz genau sagen (ausdrucken) KÖNNEN, wie wollen die denn sonst selber ausrechnen können, wann du mal ausgesteuert wirst auf die aktuelle Krankheit ... :icon_neutral:

Diese Liste habe ich da, ganz aktueller Stand. habe ich auch dem Verschlechterungsantrag und der Reha Einrichtung gegeben.

Wann du ausgesteuert wirst hängt davon ab, wann du erstmalig mit dieser aktuellen Diagnose AU geschrieben wurdest und mit den Blockfristen die sich daraus dann bis aktuell dazu ergeben haben.

Kannst du hierzu mehr sagen wenn ich die Auflistung hier eintrage?

Du solltest dich erst mal zu deinem Arzt begeben und den entscheiden lassen, ob du wirklich Arbeits-FÄHIG bist und der AfA zur Vermittlung zur Verfügung stehen kannst ...
Der darf dich auch weiter AU schreiben (als Folgebescheinigung, NICHT NEU) wenn die Reha dich als (angeblich) "gesund" entlassen hat ...

Soviel ich weis entscheidet das der Arzt bei der reha Einrichtung und nicht mein Hausarzt oder?

Das gilt zunächst mal NUR für den Entlassungstag ... die KK sieht das dann zwar "ungerne", aber zur AfA kannst du anschließend gehen ... und vorsichtshalber ALG I beantragen (arbeitslos bist du ja schon länger), JETZT kommst du dann aus einer Reha die dich (angeblich) für gesund erklärt hat.

Warum soll ich ALG I beantragen wenn ich am 1. Tag nach der Rehaentlassung wieder weiter AU bin? Dann läuft doch das Krankengeld weiter...?

Du brauchst immer ärztliche Nachweise und vor allem auch Ärzte die dazu stehen, dich weiter für krank anzusehen nach der Reha. :idea:

Wenn ich zu meinem Hausarzt sage ich kann nicht dann akzeptiert der das auch immer. Notfalls gehe ich auch zum Psychiater wenn es sein muss.

Kann man aber das bringt dich auch nicht weiter, die Aussteuerung wird (früher oder später) auf die erste Diagnose erfolgen, weitere Diagnosen (im gleichen AU -Zeitraum) verlängern den Anspruch auf Krankengeld dann auch nicht mehr. :icon_evil:

Dachte das ist besser für den EMR-Antrag später mal.


Ich freue mich auf die weiteren Antworten, und bin Mega froh in so einem tollen Forum aktiv sein zu dürfen.

Liebe Grüße
 
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ExUser 2606

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AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

DIe Emscheidung der Rehaeinrictung, ob Du Arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen wirst gilt nur für den Entlassungstag. Für den nähsten Tag brauchst Du wieder eine AUB Deines Arztes. Bekommst Du die nicht, dann musst Du zur AfA Dich arbeitslos melden, denn dann bist Du je nicht mehr krank.
 

Doppeloma

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AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Hallo Christakoo,

klappt doch prima jetzt mit den Zitaten, beschränkt auf das Wesentliche. :icon_daumen:

Da habe ich einige Diagnosen und Probleme inkl. Attesten und Befunden.

Das reicht aber NICHT, um das Versorgungsamt von deinen Einschränkungen zu überzeugen, schreibe genau auf was NICHT (mehr) geht im Alltag wegen welcher Krankheit, was in deinem Alter (eigentlich) normal noch möglich sein sollte.

Das steht NICHT in Attesten und Arztberichten wie dein täglicher Tages-Ablauf funktioniert oder eben NICHT wegen der krankheitsbedingten Einschränkungen.

Gleiche Behinderungen (auch durch verschiedene Krankheits-Ursachen) zählen dabei nur ein Mal ... das musst du verständlich mit eigenen Worten beschreiben (oder von deiner Frau beschreiben lassen, wenn sie dafür mehr Talent hat.

Wir nennen das einen "Jammerlappen" schreiben, deine täglichen Behinderungen stehen nicht in Diagnose-Schlüsseln oder Behandlungsberichten, wie schwer konkret DU beeinträchtigt bist (im gesamten Alltag) kannst NUR DU wissen und beschreiben (lassen).

Deine Frau sollte dann auch bestätigen, dass du ihre Hilfe bei der Antragstellung brauchtest, weil du das physisch / psychisch nicht alleine geschafft hast.

Das gilt allerdings in der Form NUR für das Versorgungs-Amt und NICHT für die Rentenkasse, dort interessiert NUR ob du arbeiten kannst ... der Rest vom Leben ist denen dabei egal.

Die 30 die ich jetzt habe sind unbefristet und sind wegen meinem Fuß und psychisch.

Weitere orthopädische Probleme mit gleichen oder sehr ähnlichen Auswirkungen erhöhen den GdB dafür dann nicht unbedingt.
Ich schreibe das nicht, um dich zu ärgern sondern um dich vor übertriebenen Erwartungen zu bewahren, die Kriterien bei den zuständigen Ämtern sind eher strenger geworden.

Mein Männe hatte mit 2 Bandscheiben OP noch GdB 30 und wir haben auch viel dazu lernen müssen, welche Unterschiede es bei den verschiedenen Sozial-Behörden bei den gleichen Gesundheitsproblemem so geben kann.

Das ist mir bewusst dass es schwieriger wird, da es sich aber extrem verschlechtert hat und zusätzlich neue Probleme dazu gekommen sind habe ich es mal beantragt und alles mit bei gelegt was ich so habe an Diagnosen und Befunden.

Dann fang mal an für den Widerspruch schon einen "Jammerlappen" vorzubereiten ... schreibe so, dass es ein "normaler" Mensch verstehen kann, was so im Alltag mit dir los ist, denn die SB beim Versorgungsamt, die deinen Antrag zuerst in die Hände bekommen sind auch keine Ärzte... natürlich ist es auch wichtig, deine Angaben ärztlich belegen zu können.

Die Maßnahme wurde abgebrochen aufgrund zu langer AU , da kam nichts per Post ausser der Aufhebungsbescheid vom Umschulungsvertrag.

Ist dieser konkrete Grund darin auch genannt ???
Das wäre dann durchaus eine wichtige Unterlage auch für einen Antrag auf EM-Rente ... für das Versorgungsamt und den GdB ist das eher unwichtig.

Ja ich habe da etwas unterschrieben, das Schreiben hatte die Überschrift:
Erklärung/Einwilligung des Versicherten zur Inanspruchnahme der individuellen Beratung nach § 44 Abs. 4 SGB V:
......
Dies gilt auch für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Datenerhebungen, -verarbeitungen und Datennutzungen.
Diese Einwilligung gilt für die komplette Dauer der derzeitigen AU .

Das ist ja eine Rundum-Erlaubnis dir überall hinterher zu schnüffeln und sich Daten von dir zu holen oder "auszutauschen" mit wem und warum auch immer ...

Mir ist bekannt dass meine Einwilligung freiwillig ist und jederzeit ohne Auswirkungen auf meinen Krankengeldanspruch widerrufen werden kann.

Dann solltest du diese Erlaubnis umgehend und mit SOFORTIGER Wirkung bei der KK widerrufen, wenn du nicht möchtest, dass der Reha - Bericht direkt von der Klinik schon an die KK geht, solltest du das auch noch direkt vor Ort (Patientenbüro oder Stationsarzt ansprechen) regeln.

Wenn die Klinik selber KEINE Erlaubnis dafür hat, kommt die KK erst mal nicht weiter, vielleicht darfst du ja deinen Widerruf dort an die KK faxen, es sei denn du kannst da (zur KK ) in deiner Freizeit mal kurz hin und das selber abgeben ( Empfang auf einer Kopie bestätigen lassen).

Na Super, da habe ich einfach auf den netten Herren vertraut und einfach unterschrieben da ich das freiwillig überlesen habe! Wie widerrufe ich das jetzt am besten? Ich denke dass er/Sie so auch auf meinen Reha Bericht zugreifen können oder?

Ganz einfach : "Hiermit widerrufe ich die am XX gegenüber der AOK gegebene Einwilligung zum Daten-Austausch nach § 44 Abs. 4 SGB V mit sofortiger Wirkung."

MfG Ihr Versicherter


Alarmglocken...ok, wie gehe ich am besten weiter vor?

Sorge umgehend dafür, dass diese Einwilligung ungültig wird, es dauert ja noch etwas bis dein Abschlußbericht fertig ist, die Klinik solltest du trotzdem auch darüber informieren, dass du eine Weitergabe an die KK nicht wünschst, ehe du nicht selber Kenntnis vom Reha-Bericht hattest.

Wem du das dann später weiter zugänglich machen möchtest kannst du dann wieder selbst entscheiden.
Die KK hat gar keinen Anspruch auf diesen Bericht, den könnte bei Bedarf höchstens der MDK "wünschen", dort sitzen die Ärzte die beratend für die KK zuständig sind.

KK -SB sind keine Ärzte und haben keinen Anspruch auf medizinische Unterlagen und Auskünfte zu deinen Krankheiten, für deine Behandlung sind nur deine Ärzte zuständig ... das können die KK -SB gar nicht beurteilen, was da notwendig ist. :icon_evil:

Dieses Gutachten hat damals die AfA beauftragt da nicht sicher war ob ich die Maßnahme bekomme. So viel ich weiß hat das die AOK nicht bekommen.

Was sollte auch die AOK damit anfangen können, dann habe ich das oben falsch verstanden, trotzdem hast du selbst auch einen Anspruch dieses AfA -Gutachten zu bekommen, solltest du dir bei Gelegenheit mal vom dortigen ÄD als Kopie geben lassen.

Verstehe nicht ganz was du meinst, sorry.

Die KK hatte entweder auch schon vor dich zur Reha aufzufordern oder möchte sich ihre eigenen Ansprüche jetzt nachträglich aus deinem Antrag sichern, wenn man meint der MDK habe bereits deine "Gefährdete Erwerbsfähigkeit" festgestellt, liegt der Gedanke jedenfalls sehr nahe.

Das KANN ja NUR der MDK (ärztlicher Dienst der KK ) so festgestellt haben, also MUSS es dort ein solches "Gutachten" auch geben von dir, das wurde dann einfach "nach Aktenlage" gemacht.

Dein Arzt sollte das mal für dich beim MDK anfordern, es ist immer wieder interessant (aber auch sehr erschreckend) aus wie wenigen gesundheitlichen Unterlagen so bei AfA und / oder Krankenkassen per Aktenlage "passgerecht" für die jeweilige Behörde Menschen "begutachtet" werden, ohne sie je gesehen und tatsächlich untersucht zu haben. :icon_neutral:

Ja, aber das war vor 5 Jahren, diesmal werde ich dafür sorgen dass ich richtig entlassen werde je nachdem wie es mir geht. Damals war ich so stur und habe gesagt okey das wird schon klappen. Geklappt hat danach gar nichts.

Wie lange das her ist, wird der DRV ziemlich egal sein, ich kann nicht beurteilen wie "zugänglich" man in der aktuellen Reha deinen eigenen Einschätzungen gegenüber sein wird, nicht immer steht später auch das im Bericht, was man dir dort so alles "gesagt" hat.

Ambulant weil ich aus psychologischen Gründen nicht weg von meiner gewohnten Umgebung kann, Attest der Psychologin liegt vor bei der DRV .

Das wird eher selten ambulant bewilligt, gerade weil die Herausnahme aus dem häuslichen Alltag ein Teil der Therapie ist, bei Aufforderung durch die KK wäre man sicher nicht so großzügig gewesen, denn die bestehen in der Regel auf Stationär.

Für mich persönlich ist es viel angenehmer, ich fahre da hin 33 km einfach, mache meine Behandlungen und bin dann Nachmittags wieder Daheim bei Frau und Kind.

33 km ist schon ganz "nett" für eine ambulante Reha, das ist weiter als viele Wege zum Arbeitsplatz, ich glaube dir ist noch immer nicht klar was das für einen Antrag auf EM-Rente bedeuten kann ... wer das (einige Wochen lang) täglich schafft kann auch arbeiten gehen ... :idea:

Weil ich mit meiner Psychologin darüber reden möchte dann, Sie kennt die gesamte Problematik.

Das geht doch auch wenn du ihr nach Erhalt eine Kopie mit zum nächsten Termin nimmst ?

Diese Liste habe ich da, ganz aktueller Stand. habe ich auch dem Verschlechterungsantrag und der Reha Einrichtung gegeben.

Was soll das Versorgungsamt damit, dort interessiert es nicht wie oft du AU geschrieben bist, das hat keine Bedeutung für den Grad deiner Behinderungen ...

In meiner Reha hat das damals auch keinen interessiert, die haben sich meine AU -Zeiten nach eigenen Interessen "zusammengefasst", als ich das bemängelt habe, wurde es als irrelevant abgetan.

So kann man auch fast 7 Monate erneuten (leider gescheiterten) Arbeitsversuch (im Schichtdienst) nach einer Herz-OP sang- und klanglos "verschwinden" lassen ... und im Bericht dann behaupten, ich hätte ja danach schon gar nicht mehr arbeiten "wollen" ... Ich HABE aber nach der Herz-OP noch wieder gearbeitet ... :doh:

Kannst du hierzu mehr sagen wenn ich die Auflistung hier eintrage?

So ungefähr, es kommt besonders auf die allererste AU mit dieser Diagnose an ... also genau der Tag an dem dazu erstmals eine AU -Bescheinigung vom Arzt ausgestellt wurde.

Dann kann man die festen Blockfristen berechnen (immer GENAU 3 Jahre) um zu sehen, wann deine Aussteuerung aktuell erfolgen könnte, ist dann noch wichtig WANN (taggenau) in der aktuellen, laufenden) Blockfrist deine aktuelle AU begonnen hat ... du schreibst ja im Februar ... :icon_kinn:

Daraus sollte dann abzuleiten sein, wie lange die KK jetzt wirklich noch zahlen muss, wenn deine AU weitergeführt wird.

Nachfragen kommen dann sicher noch, aber das wäre schon mal ein guter Anfang, die anderen Krankheiten gelten als "hinzugetreten" und verlängern deinen Anspruch bei durchgehender AU nicht.

Lohnfortzahlung vom AG und Übergangsgeld (bei Reha-Maßnahmen) wird auch mit eingerechnet in die 78 Wochen Höchst-Anspruch innerhalb 3 Jahren (= Blockfrist).
Wie das mit deiner Umschulung ist weiß ich allerdings nicht, wenn du davor auch schon damit AU gewesen bist ... hast du in der Zeit (während der Umschulung) also ALGI bekommen ???

Das ist alles ziemlich kompliziert und daher hoffen die KK immer wieder, der Versicherte wird das selber gar nicht herausfinden wenn da was nicht stimmt, eine so merkwürdige Auskunft der KK dazu sollte man allerdings auch nicht einfach akzeptieren.

78 Wochen sind jedenfalls noch nicht am Jahresende abgelaufen wenn du erst seit Februar AU geschrieben bist ... :icon_evil:

Soviel ich weis entscheidet das der Arzt bei der reha Einrichtung und nicht mein Hausarzt oder?

Dazu wurde dir ja schon bestätigt, dass diese Einschätzung NUR für den Entlassungstag gültig ist, wenn du dir auf der Heimfahrt ein Bein brechen würdest kann ja auch keiner sagen du bist (deswegen) nicht krank, weil das in der Reha so geschrieben wurde ... :icon_evil:

Warum soll ich ALG I beantragen wenn ich am 1. Tag nach der Rehaentlassung wieder weiter AU bin? Dann läuft doch das Krankengeld weiter...?

Du kannst auch noch warten bis sich herausgestellt hat, ob die KK wirklich weiterzahlen wird, denn du bekommst ja erst nach der 2. Bescheinigung dann rückwirkend wieder das Krankengeld ausgezahlt.

Die KK zahlen immer erst rückwirkend und am Tag nach der Reha-Entlassung gibt es ja "rückwirkend" noch kein Krankengeld, du brauchst aber den AU -Schein vom Arzt damit der Anspruch auf Krankengeld wieder entstehen kann.

Bei AU -Entlassung dürfte das kein Problem werden, wenn dich die Reha aber als "Arbeits-Fähig" entlassen sollte, möchte die KK nicht so gerne die Krankengeldzahlungen wieder aufnehmen.

Da sehen die das gerne als Entscheidung der Reha-Klinik an, dass du nun wieder arbeiten oder zur AfA gehen kannst ...
Auch dazu kannst du hier schon einige Fälle nachlesen, wie lange da Mancher auf sein Krankengeld nach der Reha warten musste ... weil er als Arbeits-FÄHIG entlassen wurde, es aber gar nicht gewesen ist.

Es wäre also durchaus besser für dich wenigstens die Entlassung als weiter AU zu erreichen ... bestätigen MUSS das (per AU -Bescheinigung ab Tag nach der Reha) in jedem Falle dein behandelnder Arzt.
Von der Reha-Klinik bekommst du nur einen Entlassungsschein mit dem Hinweis "AF oder AU entlassen" ... den gibst du dann an die KK weiter (mach dir vorher eine eigene Kopie davon).

Wenn ich zu meinem Hausarzt sage ich kann nicht dann akzeptiert der das auch immer. Notfalls gehe ich auch zum Psychiater wenn es sein muss.

Eine Facharzt-Behandlung ist nie verkehrt, besonders dann nicht wenn man vor hat eine EM-Rente zu beantragen, die Berichte von Psychologen werden von der DRV meist nicht besonders ernst genommen.
Psychiater wissen meist auch besser wie sie die Berichte schreiben müssen für die DRV , was nicht bedeuten muss, dass es so "einfacher" ist die EM-Rente zu bekommen.

Ich war fast 4 Jahre durchgehend vom Psychiater AU geschrieben und musste trotzdem bis zum Sozialgericht wegen der EM-Rente ... ich war übrigens schon weit über 50 zu diesem Zeitpunkt und hatte sogar immer noch einen Arbeitsplatz.

Dachte das ist besser für den EMR-Antrag später mal.

Für den Antrag auf EM-Rente solltest du ohnehin Arzt- und Behandlungsberichte zu ALLEN wichtigen Diagnosen von deinen behandelnden Ärzten ausdrucken lassen und in Kopie schon deinem Antrag beifügen, mit den Diagnosen auf der AU , geben die sich nicht zufrieden. :icon_evil:

Eigentlich sollen die dafür selber Berichte bei deinen Ärzten anfordern aber das wird oft sehr mangelhaft gemacht, und manchmal auch GAR NICHT ... trotzdem lehnt man dann nach angeblich gründlichster Prüfung des Gesundheitszustandes den Antrag auf EM-Rente ab.

Mein Männe musste fast 5 Jahre um die EM-Rente kämpfen, unsere Hausärztin hat ihn die ganze Zeit durchgehend AU geschrieben, von der DRV wurde sie NIE angeschrieben, in 2 EM-Rentenverfahren nicht ...
Er war natürlich zusätzlich auch bei Fachärzten in ständiger Behandlung (Orthopäde/ Schmerztherapeut/ Kardiologe/ HNO/ Hautarzt/ Lungenfacharzt) und mehrfach stationär in Spezial-Kliniken, die wurden im Antrag ALLE angegeben, angeschrieben wurde KEINER ...

Alle diese Berichte hätte die DRV auch von der Hausärztin bekommen können, die war dazu voll informiert ... und immer auf dem Laufenden ... seit fast 20 Jahren war Männe dort schon in Behandlung, auch als er noch fleißig gearbeitet hat und nur selten mal AU war ... das WOLLTE die DRV offenbar so genau gar nicht alles wissen.

Das nur mal so als Hinweis, warum ich so "gut" auf die Behörden alle zu sprechen bin ... du musst zuerst begreifen, dass JEDE Behörde vorrangig nur ihren eigenen Interessen und gesetzlichen Vorgaben folgt.

MfG Doppeloma
 
G

Gelöschtes Mitglied 60000

Gast
AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

klappt doch prima jetzt mit den Zitaten, beschränkt auf das Wesentliche. :icon_daumen:

Ja war eine schwere Geburt :)



Das reicht aber NICHT, um das Versorgungsamt von deinen Einschränkungen zu überzeugen, schreibe genau auf was NICHT (mehr) geht im Alltag wegen welcher Krankheit, was in deinem Alter (eigentlich) normal noch möglich sein sollte.

Falls ein Widerruf nötig wird, schreib ich das dann rein ok.

Wir nennen das einen "Jammerlappen" schreiben, deine täglichen Behinderungen stehen nicht in Diagnose-Schlüsseln oder Behandlungsberichten, wie schwer konkret DU beeinträchtigt bist (im gesamten Alltag) kannst NUR DU wissen und beschreiben (lassen).

Ok werde ich falls nötig machen, das kann ich gut denke ich.

Deine Frau sollte dann auch bestätigen, dass du ihre Hilfe bei der Antragstellung brauchtest, weil du das physisch / psychisch nicht alleine geschafft hast.

Das bringt dann was oder wie?


Ist dieser konkrete Grund darin auch genannt ???
Das wäre dann durchaus eine wichtige Unterlage auch für einen Antrag auf EM-Rente ... für das Versorgungsamt und den GdB ist das eher unwichtig.

Nein da steht nur unter Begründung dass die Leistung zur Teilhabe.... abgebrochen wurde. Soll ich eine Bestätigung inkl. Grund verlangen?

Dann solltest du diese Erlaubnis umgehend und mit SOFORTIGER Wirkung bei der KK widerrufen, wenn du nicht möchtest, dass der Reha - Bericht direkt von der Klinik schon an die KK geht, solltest du das auch noch direkt vor Ort (Patientenbüro oder Stationsarzt ansprechen) regeln.

Habe ich heute per Email und PDF Anhang widerrufen und um eine schriftliche Bestätigung gebeten. 1 Stunde später hat die AOK schon angerufen, aber ich bin nicht dran denn ich habe keine Lust darüber zu reden und mich bequatschen zu lassen.

Sorge umgehend dafür, dass diese Einwilligung ungültig wird, es dauert ja noch etwas bis dein Abschlußbericht fertig ist, die Klinik solltest du trotzdem auch darüber informieren, dass du eine Weitergabe an die KK nicht wünschst, ehe du nicht selber Kenntnis vom Reha-Bericht hattest.

Habe ich gemacht, und ich habe auch die 2 Ärzte rauslöschen lassen, also nur ich und die DRV bekommt den Bericht.

Wem du das dann später weiter zugänglich machen möchtest kannst du dann wieder selbst entscheiden.
Die KK hat gar keinen Anspruch auf diesen Bericht, den könnte bei Bedarf höchstens der MDK "wünschen", dort sitzen die Ärzte die beratend für die KK zuständig sind.

Warum ist dann mein Krankengeldberater so scharf darauf?


Was sollte auch die AOK damit anfangen können, dann habe ich das oben falsch verstanden, trotzdem hast du selbst auch einen Anspruch dieses AfA -Gutachten zu bekommen, solltest du dir bei Gelegenheit mal vom dortigen ÄD als Kopie geben lassen.

Dieses Gutachten habe ich in Original da, das habe ich auch beim Verschlechterungsantrag beigelegt.



Die KK hatte entweder auch schon vor dich zur Reha aufzufordern oder möchte sich ihre eigenen Ansprüche jetzt nachträglich aus deinem Antrag sichern, wenn man meint der MDK habe bereits deine "Gefährdete Erwerbsfähigkeit" festgestellt, liegt der Gedanke jedenfalls sehr nahe.

Ja das steht auch in dem Schreiben drin mit der bestehenden Gefährdung. Nachdem ich danach gefragt habe hat er gesagt das ist ein Standartnbrief :). Ja komisch dass dann etwas von meinem Gutachten drinn steht :) Standart jaja ;-)

Das KANN ja NUR der MDK (ärztlicher Dienst der KK ) so festgestellt haben, also MUSS es dort ein solches "Gutachten" auch geben von dir, das wurde dann einfach "nach Aktenlage" gemacht.

Was meinst du gleich nochmal?


Das wird eher selten ambulant bewilligt, gerade weil die Herausnahme aus dem häuslichen Alltag ein Teil der Therapie ist, bei Aufforderung durch die KK wäre man sicher nicht so großzügig gewesen, denn die bestehen in der Regel auf Stationär.

Mit Attest meiner Psychologin dass stationär mir psychisch schaden würde, wurde es bewilligt.


Was soll das Versorgungsamt damit, dort interessiert es nicht wie oft du AU geschrieben bist, das hat keine Bedeutung für den Grad deiner Behinderungen ...

Da sieht man wie eingeschränkt ich bin in Thema arbeiten und Belastung.


So ungefähr, es kommt besonders auf die allererste AU mit dieser Diagnose an ... also genau der Tag an dem dazu erstmals eine AU -Bescheinigung vom Arzt ausgestellt wurde.

OK, hier die Liste...aber ich muss dazu sagen ich hatte deswegen auch im Jahr 2013 - 2014 300 Fehltage und Krankengeldbezug (das ist in der Liste nicht drin)


07.02.2018 07.05.2018 90 M19.99 Arthrose

12.01.2018 26.01.2018 15 M54.12 Radikulopathie: Zervikalbereich

20.1 1.2017 22.12.2017 33 F-43.0 Akute Belastungsreaktion

06.11.2017 08.11.2017 3 K29.7 Gastritis, nicht näher bezeichnet

10.10.2017 24.10.2017 15 M54.19 Radikulopathie: Nicht näher bezeichnete Lokalisation

04.10.2017 06.10.2017 3 M54.19 Radikulopathie: Nicht näher bezeichnete Lokalisation

14.09.2017 29.09.2017 16 M54.19 Radikulopathie: Nicht näher bezeichnete Lokalisation

31.08.2017 01.09.2017 2 RII
K52.9 Ubelkeit und Erbrechen
Nichtinfektiöse Gastroenteritis und Kolitis, n. n. bez.

06.03.2017 31.03.2017 26 Lumboischialgie

10.10.2016 01.01.2017 84 M19.99
M93.27 Arthrose, nnbez nnbez Lok Links
Osteochondrosis dissecans: Knöchel und Fuß Links

12.08.2016 14.08.2016 3 K29.1 Sonstige akute Gastritis

03.06.2016 09.06.2016 7 1<29.7 Gastritis, nicht näher bezeichnet

23.12.2015 31.01.2016 40 S13.4 M47.29
S33.50 Verstauchung und Zerrung der Halswirbelsäule
Sonst Spondylose mit Radikulopathie nnbez Lokalisation
Verstauchung u. Zerrung Lendenwirbelsäule, nnbez

31.10.2015 08.11.2015 9 K52.9
A08.4 Nichtinfektiöse Gastroenteritis und Kolitis, n. n. bez. Virusbedingte Darminfektion, nicht näher bezeichnet

11.09.2015 13.09.2015 3 F43.0 Akute Belastungsreaktion

22.04.2015 26.04.2015 5 D22.9 Melanozytennävus, nicht näher bezeichnet

09.04.2015 16.04.2015 8 D22.9 Melanozytennävus, nicht näher bezeichnet

20.03.2015 26.03.2015 7 J20.9 Akute Bronchitis, nicht näher bezeichnet

19.11.2014 22.11.2014 4 M93.2 Osteochondrosis dissecans Links

27.08.2014 31.08.2014 5 M79.67 Schmerzen in den Extremitäten Knöchel/Fuß Links

21.08.2014 22.08.2014 2 M79.67 Schmerzen in den Extremitäten Knöchel/Fuß Links

16.04.2014 26.04.2014 1 1 K08.9 Krankheit der Zähne und des Zahnhalteapparates, n. n. bez.



Lohnfortzahlung vom AG und Übergangsgeld (bei Reha-Maßnahmen) wird auch mit eingerechnet in die 78 Wochen Höchst-Anspruch innerhalb 3 Jahren (= Blockfrist).
Wie das mit deiner Umschulung ist weiß ich allerdings nicht, wenn du davor auch schon damit AU gewesen bist ... hast du in der Zeit (während der Umschulung) also ALGI bekommen ???

Was ???warum wird denn Lohnfortzahlung und Übergangsgeld mitgerechnet? Während der Umschulung habe ich Übergangsgeld vom AA bekommen.

Das ist alles ziemlich kompliziert und daher hoffen die KK immer wieder, der Versicherte wird das selber gar nicht herausfinden wenn da was nicht stimmt, eine so merkwürdige Auskunft der KK dazu sollte man allerdings auch nicht einfach akzeptieren.

Heißt das dass die bescheißen mir der Dauer des Anspruchs?


Du kannst auch noch warten bis sich herausgestellt hat, ob die KK wirklich weiterzahlen wird, denn du bekommst ja erst nach der 2. Bescheinigung dann rückwirkend wieder das Krankengeld ausgezahlt.

Das hat die AOK schon gesagt dass bei erneuter AU wieder Krankengeld bezahlt wird.


Eine Facharzt-Behandlung ist nie verkehrt, besonders dann nicht wenn man vor hat eine EM-Rente zu beantragen, die Berichte von Psychologen werden von der DRV meist nicht besonders ernst genommen.
Psychiater wissen meist auch besser wie sie die Berichte schreiben müssen für die DRV , was nicht bedeuten muss, dass es so "einfacher" ist die EM-Rente zu bekommen.

Ok dann werde ich mich mal um eine Überweisung zum Psychiater kümmern.
 

Doppeloma

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AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Hallo Christakoo,

Falls ein Widerruf nötig wird, schreib ich das dann rein ok.
Ok werde ich falls nötig machen, das kann ich gut denke ich.

Das ist ein Widerspruch und KEIN Widerruf, der geht nur bei Haustür- und Online-Geschäften ... :idea:

Wenn dein Antrag auf Erhöhung abgelehnt wird dann legst du zunächst mal "fristwahrend" Widerspruch ein und forderst gleichzeitig die Unterlagen (Akteneinsicht nach § 25 SGB X) in Kopie an, die für diese Entscheidung maßgeblich waren.

Insbesondere auch die "Versorgungsärztliche Stellungnahme" (das ist die Einschätzung / "GdB -Verteilung" von deren ärztlichen Dienst), nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen wirst du dann die ausführliche Begründung nachreichen.

Das bringt dann was oder wie?

Das "bringt" zumindest den Hinweis an das Amt, dass du auch in solchen Sachen eingeschränkt und / oder nur begrenzt belastbar bist (eingeschränkte Konzentration, schnelle Ermüdung, Überforderungsgefühle z.B.) und daher die Unterstützung deiner Partnerin brauchst, um solche Dinge ordentlich (und zügig) zu erledigen.

Das gilt natürlich immer nur wenn es auch den Tatsachen entspricht, ich schreibe dazu nur was mir so einfällt, ob das in der Form auch bei dir zutrifft, kannst du nur selber wissen.

Mein Männe hat überhaupt "keinen Nerv" für Bürokratie und Formulare ausfüllen ist "Horror" für ihn weil er schon die merkwürdigen Fragen oft nicht versteht ... er ist nicht "dumm", kann auch lesen und schreiben aber dafür hat er einfach "keinen NERV" ... also erledige ich solche Angelegenheiten.

Ist auch nicht meine "Lieblingsbeschäftigung" aber mir geht das (bisher noch) schneller (und ordentlicher) von der Hand und er unterschreibt dann nur noch was ich vorbereitet habe, wenn er mit dem Inhalt einverstanden ist.

Das erwähnen wir dann auch immer zusätzlich (wo es Sinn macht), dass die Unterlagen von seiner Ehefrau zusammengestellt und bearbeitet wurden, weil er sich damit überfordert fühlt.

So halten wir es mit dem Versorgungs-Amt UND auch mit der Pflegekasse, er wäre selbst nie auf den Gedanken gekommen einen Pflegegrad zu beantragen ("Ich bin doch kein Pflegefall" :icon_evil:) ...

Nun ist er doch Einer geworden (aber noch ein relativ "pflegeleichter" mit Pflegegrad 2 ... :idea:) und freut sich, dass unser Wannenbad inzwischen zur Dusche umgebaut wurde, bezahlt von der Pflegekasse.
Das Pflegegeld zusätzlich monatlich ist auch nicht zu verachten und das geben wir gemeinsam aus für Dinge die ihm (und damit auch mir) das tägliche Leben erleichtern und die wir uns sonst teilweise finanziell gar nicht leisten könnten.

Das soll wieder NUR ein Beispiel sein, wer noch Alles prima selber erledigen KANN bekommt keinen Pflegegrad und wer bei seinen Behinderungen keine laufende / häufige Unterstützung braucht (z.B. durch die Partnerin) bekommt auch NICHT mehr GdB dafür ... :icon_evil:

Nein da steht nur unter Begründung dass die Leistung zur Teilhabe.... abgebrochen wurde. Soll ich eine Bestätigung inkl. Grund verlangen?

Wäre sicher nicht verkehrt, wenn du einen klaren (schriftlichen Grund) haben würdest, warum die Umschulung vom Kostenträger abgebrochen wurde ... das könnte eventuell die DRV für eine Beurteilung deiner Erwerbsfähigkeit interessieren.

Dem Versorgungsamt ist das allerdings völlig EGAL, ebenso wie das "Gutachten" der AfA ... das hat für den GdB keine Bedeutung, zumal diese "Gutachten" in der Regel nicht mal diese Bezeichnung wirklich verdienen ...

Dieses Gutachten habe ich in Original da, das habe ich auch beim Verschlechterungsantrag beigelegt.
Da sieht man wie eingeschränkt ich bin in Thema arbeiten und Belastung.

Die werden auch vorrangig danach erstellt, dass die AfA was damit (intern) anfangen kann, daraus gehen keine Behinderungen hervor ... ob du beruflich arbeiten kannst oder nicht ist beim GdB irrelevant ... :icon_evil:

Es gibt Schwerstbehinderte mit GdB 100 und mehreren Merkzeichen (Rollifahrer z.B.), die gehen ("rollen") Vollzeit arbeiten an einem für sie geeigneten Arbeitsplatz.

Habe ich heute per Email und PDF Anhang widerrufen und um eine schriftliche Bestätigung gebeten. 1 Stunde später hat die AOK schon angerufen, aber ich bin nicht dran denn ich habe keine Lust darüber zu reden und mich bequatschen zu lassen.

Dann solltest du denen am Besten auch endlich mal das Anrufen verbieten, also schriftlich / nachweislich (Mail ist eigentlich nicht rechtssicher aber wenn man dich schon drauf ansprechen wollte :bigsmile:), die Löschung deiner Telefon-Nummer verlangen.

Man kann übrigens trotzdem noch behaupten eine solche Mail von dir nicht erhalten zu haben ... du hast KEINEN echten, rechtssicheren Beweis für den Zugang bei der KK ... :icon_evil:

In der Regel genügt es bei ALLEN Behörden auf dem Postwege an der Melde-Anschrift erreichbar zu sein, die Angabe weiterer Kommunikationswege ist absolut FREIWILLIG.

Telefonisch reagieren die tatsächlich auf solche Infos nur, wenn sie keine "unzulässigen" schriftlichen Spuren hinterlassen wollen, also erzwinge schriftliche Informationen, Telefonate kann man nicht beweisen (jedenfalls nicht den Inhalt der Gespräche). :icon_evil:

Zudem ist es deine Entscheidung, wer dich zu Hause anrufen DARF und wer nicht, alles andere ist bereits telefonische "Belästigung" und gesetzlich verboten.

Habe ich gemacht, und ich habe auch die 2 Ärzte rauslöschen lassen, also nur ich und die DRV bekommt den Bericht.

Sehr gut gemacht, ich habe meinen Reha-Bericht sogar mal bei der DRV komplett (zur Weitergabe an alle anderen Behörden) gesperrt, weil ich mit dem Inhalt so gar nicht einverstanden war und mich darüber bei der DRV beschwert habe.
Da wurde ich dann sogar extra angeschrieben, ob der DRV -Gutachter (wegen EM-Rente) den bekommen darf ... :icon_hihi:

Warum ist dann mein Krankengeldberater so scharf darauf?

Das musst du den schon selber fragen, denn der darf den Bericht rechtlich gesehen gar nicht bekommen, man möchte eben auf "laienhafte Art" was darin finden, was zur (möglichst baldigen) Einstellung der Krankengeld-Zahlungen tauglich ist.

Das gilt auch dann immer noch, wenn du aus der Reha vorerst weiter AU entlassen wirst ... manchmal sind da entsprechende Bemerkungen drin, dass man im Zeitraum X wieder Arbeits-Fähig sein "könnte", obwohl das letztlich nur die behandelnden Ärzte dann nach der Reha wirklich beurteilen können.

Der KK -SB liest dann also fleißig nach, was ihn nichts angeht und findet den Hinweis den er gesucht hat ... dann geht der Bericht erst an den MDK , verbunden mit der freundlichen Bitte das doch mal für deine Person daraus "medizinisch" (also nach Aktenlage) einzuschätzen, ob man dir da nicht mitteilen könnte, du bist gesund zu diesem Tag X aus dem Reha - Bericht.

Regulär wäre dazu dann erst noch (vom MDK ) eine Stellungnahme des behandelnden Arztes einzuholen, aber darauf wird inzwischen auch schon immer häufiger verzichtet.

Dann bekommst du nur noch eine kurze schriftliche Mitteilung, dass man nach "Beratung" durch den MDK dein Krankengeld nun einstellen wird ... :icon_klatsch:

Ja das steht auch in dem Schreiben drin mit der bestehenden Gefährdung. Nachdem ich danach gefragt habe hat er gesagt das ist ein Standardnbrief :). Ja komisch dass dann etwas von meinem Gutachten drinn steht :) Standard jaja ;-)

Ja, das ist der "Standard-Satz" in fast JEDEM MDK -"Gutachten" bundesweit, wenn man bei der KK die Aufforderung (nach § 51 SGB V) zum Reha - Antrag rausschicken möchte ...

Das stand fast wörtlich auch in meinem MDK -Gutachten schon vor rund 10 Jahren drin, damit man mir eine "Eil-Reha" verpassen konnte (6 Wochen Psychosomatik), so eilig, dass ich schneller in der Reha-Klinik, war als ich damals denken konnte.

Heute würde mir das so auch NICHT mehr passieren, aber jetzt will mich ja Keiner mehr in Reha schicken ...
Meine Ärzte waren gerade alle in Urlaub und meine private "Krankenakte" habe ich auch erst danach angelegt, ich hatte also NICHTS in der Hand, zu meinen gesundheitlichen Problemen.

Die Reha-Klinik hatte auch NICHTS, wie man mir nach 2 Wochen Reha endlich mal (in der Visite) mitgeteilt hat ... aber die wollten auch NICHTS, denn ich habe ständig darum gebeten doch meine Ärzte mal zu kontaktieren, Zeit genug wäre gewesen in den 6 Wochen sich Berichte zusenden /zufaxen zu lassen ...

Das passte aber offenbar nicht in mein Reha-"Behandlungs"-Konzept, ich wurde aber wenigstens AU entlassen, weil ich an meinen (vorhandenen) Arbeitsplatz nicht mehr zürück kehren "brauchte" ...

Zur AfA konnte man mich aber VOR der Aussteuerung auch NICHT "abschieben" und in meinem MDK -Gutachten stand zudem schon zusätzlich drin, dass ich an den aktuellen Arbeitsplatz NICHT zurück kann ... großes Pech für die KK , sie musste bis zur Aussteuerung weiterzahlen.

Denn mit Aussicht auf EM-Rente kam ich auch nicht aus der Reha zurück ... ich sollte mir "nur Andere Arbeit suchen" ... :idea:

Was meinst du gleich nochmal?

Dass es ein solches "Gutachten" beim MDK auch von dir geben MUSS, das kann dein Arzt für dich anfordern DIREKT beim MDK , dafür braucht auch er deine Zustimmung.

Brauchst du aber auch nur zu deiner eigenen Information, das interessiert weder Rentenkasse noch Versorgungsamt.

Mit Attest meiner Psychologin dass stationär mir psychisch schaden würde, wurde es bewilligt.

Was nichts an meinem Hinweis ändert, dass die Rentenkasse das auch im Bezug auf Belastung für Erwerbstätigkeit beurteilen wird, was du da so körperlich und vom Zeitaufwand auf dich genommen hast (mit PKW als Selbstfahrer ?).

OK, hier die Liste...aber ich muss dazu sagen ich hatte deswegen auch im Jahr 2013 - 2014 300 Fehltage und Krankengeldbezug (das ist in der Liste nicht drin)

Dann kann man mit deiner Liste auch nichts anfangen, es geht um die Diagnose für die aktuelle AU (seit dem Beginn mit der ersten Bescheinigung dafür) UND genau darum, wann du Erstmalig auf diese gleiche Diagnose AU -geschrieben wurdest ...

ALLES Andere ist unwichtig dafür, ob deine Aussteuerung für diese Krankheit dann zeitgerecht erfolgen wird oder nicht.

JEDE weitere / andere Krankheit (Diagnose) bildet ihre eigene Blockfrist, mehrere, verschiedene Krankheiten während der laufenden AU haben keine Bedeutung mehr für die Aussteuerung auf die Erste Diagnose für diese laufende AU -Zeit. :icon_evil:

Was ???warum wird denn Lohnfortzahlung und Übergangsgeld mitgerechnet?

Weil das im SGB V nun mal so geregelt ist ...

Während der Umschulung habe ich Übergangsgeld vom AA bekommen.

Davon habe ich keine Ahnung aber während der Umschulung warst du ja (vermutlich) zunächst NICHT mehr AU geschrieben, ob das auch mit eingerechnet wird (die 6 Wochen bis zum Abbruch wegen Krankheit) kann ich nicht beurteilen ...

Heißt das dass die beExkrementn mir der Dauer des Anspruchs?

Ob das der Fall sein wird lässt sich bisher NICHT feststellen aus deinen Angaben, denn Blockfristen beginnen IMMER mit der ALLER-ERSTEN AU auf eine bestimmte Diagnose zu laufen ...

Wenn das schon irgendwann 2013 / 2014 gewesen ist musst du dir dafür noch alles von der KK einfordern ...

Das hat die AOK schon gesagt dass bei erneuter AU wieder Krankengeld bezahlt wird.

Was die so "sagen" und am Ende tun werden muss auch nicht immer das Gleiche sein ... bei erneuter AU (nach der Reha) wird ja auch zunächst mal gezahlt, das bedeutet aber nicht, dass die KK nicht weiter versuchen wird, dich VOR der regulären Aussteuerung noch los zu werden.

Oder eben die Aussteuerung so "legt", dass du das nicht mehr kontrollieren KANNST wenn du selber nicht genau weißt wann du mal zuerst damit AU geschrieben wurdest.

MfG Doppeloma
 
G

Gelöschtes Mitglied 60000

Gast
AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Das ist ein Widerspruch und KEIN Widerruf, der geht nur bei Haustür- und Online-Geschäften ... :idea:

Sorry Schreibfehler :)

Wenn dein Antrag auf Erhöhung abgelehnt wird dann legst du zunächst mal "fristwahrend" Widerspruch ein und forderst gleichzeitig die Unterlagen (Akteneinsicht nach § 25 SGB X) in Kopie an, die für diese Entscheidung maßgeblich waren.

sehr gut zu wissen, Danke!

Insbesondere auch die "Versorgungsärztliche Stellungnahme" (das ist die Einschätzung / "GdB -Verteilung" von deren ärztlichen Dienst), nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen wirst du dann die ausführliche Begründung nachreichen.

Hört sich gut an.

Wäre sicher nicht verkehrt, wenn du einen klaren (schriftlichen Grund) haben würdest, warum die Umschulung vom Kostenträger abgebrochen wurde ... das könnte eventuell die DRV für eine Beurteilung deiner Erwerbsfähigkeit interessieren.

Ok werde ich meinen Rehaberater vom AA mal anschreiben.

Telefonisch reagieren die tatsächlich auf solche Infos nur, wenn sie keine "unzulässigen" schriftlichen Spuren hinterlassen wollen, also erzwinge schriftliche Informationen, Telefonate kann man nicht beweisen (jedenfalls nicht den Inhalt der Gespräche). :icon_evil:

Hört sích krass an denen das zu verbieten aber ist vll. sinnvoll.

Das gilt auch dann immer noch, wenn du aus der Reha vorerst weiter AU entlassen wirst ... manchmal sind da entsprechende Bemerkungen drin, dass man im Zeitraum X wieder Arbeits-Fähig sein "könnte", obwohl das letztlich nur die behandelnden Ärzte dann nach der Reha wirklich beurteilen können.

Dazu muss ich sagen habe ich ein Blatt bekommen dass ich bei Ende der Reha ausfüllen lassen muss. Da steht unter anderem drin:

Obengenannter ist zur Zeit Arbeitslos!

Bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit von Versicherten, die arbeitslos sind, ist nach der Rechtsprechung der Sozialgerichte auf alle (auch leichte) Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abzustellen.

Bei Arbeitslosen ist Arbeitsunfähigkeit nur dann gegeben, wenn sie wegen Krankheit nicht vermittlungsfähig sind. Dies ist ausschließlich der Fall, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben.

Wir bitten Sie daher, bei unserem Mitglied als Bezugspunkt für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit zum Zeitpunkt der Entlassung aus dem Krankenhaus alle (auch leichte) Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuziehen.

Die Entlassung aus der Klinik erfolgte:

- Arbeitsfähig für leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und zwar ab: sofort oder datum eintragen

-Arbeitsunfähigkeit für sämtliche leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt



So, das komische daran ist dass da erstens steht:

Stationäre Krankenhausbehandlung von ... bis (bin ambulant!!!)

Entlassung aus dem KKH (bin nicht in einem KKH!!!)


Der KK -SB liest dann also fleißig nach, was ihn nichts angeht und findet den Hinweis den er gesucht hat ... dann geht der Bericht erst an den MDK , verbunden mit der freundlichen Bitte das doch mal für deine Person daraus "medizinisch" (also nach Aktenlage) einzuschätzen, ob man dir da nicht mitteilen könnte, du bist gesund zu diesem Tag X aus dem Reha - Bericht.

MDK ist was nochmal?

Dann bekommst du nur noch eine kurze schriftliche Mitteilung, dass man nach "Beratung" durch den MDK dein Krankengeld nun einstellen wird ... :icon_klatsch:

Würde ich gleich Widerspruch einlegen! Wenn ich eine AU Bescheinigung habe dann bin ich krank!

Dass es ein solches "Gutachten" beim MDK auch von dir geben MUSS, das kann dein Arzt für dich anfordern DIREKT beim MDK , dafür braucht auch er deine Zustimmung.

Verstehe nicht ganz welches Gutachten du meinst?

Was nichts an meinem Hinweis ändert, dass die Rentenkasse das auch im Bezug auf Belastung für Erwerbstätigkeit beurteilen wird, was du da so körperlich und vom Zeitaufwand auf dich genommen hast (mit PKW als Selbstfahrer ?).

Selbstfahrer ja.

Dann kann man mit deiner Liste auch nichts anfangen, es geht um die Diagnose für die aktuelle AU (seit dem Beginn mit der ersten Bescheinigung dafür) UND genau darum, wann du Erstmalig auf diese gleiche Diagnose AU -geschrieben wurdest ...

1. mal AU deswegen war von 18.05.2011 bis 19.05.2011

Habe die Liste hier von jetzt bis 2008 zurück.

Davon habe ich keine Ahnung aber während der Umschulung warst du ja (vermutlich) zunächst NICHT mehr AU geschrieben, ob das auch mit eingerechnet wird (die 6 Wochen bis zum Abbruch wegen Krankheit) kann ich nicht beurteilen ...

Während der Umschulung war ich Arbeitslos gemeldet und war dann Umschüler und habe Übergangsgeld erhalten. Wäre interessant ob da die 6 Wochen mit einbezogen werden ...

Oder eben die Aussteuerung so "legt", dass du das nicht mehr kontrollieren KANNST wenn du selber nicht genau weißt wann du mal zuerst damit AU geschrieben wurdest.

Das versuche ich zu verhindern, mit Deiner/Eurer Hilfe schaff ich das bestimmt :)


Vielen Lieben Dank nochmal, was du hier leistest ist unbeschreiblich...:peace:
 

Doppeloma

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AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Hallo Christakoo,

sehr gut zu wissen, Danke!
Hört sich gut an.

Das hört sich nicht nur so an, das ist gut, damit bekommst du (in der Regel recht zügig) die Unterlagen, die du brauchst um den Widerspruch überhaupt vernünftig begründen zu können.

Ich biete dann abschließend immer "Kosten-Übernahme" nach Rechnungslegung (für die Kopien) an und bedanke mich "brav" für die Bemühungen. :icon_hihi:

Musste noch nie wirklich was bezahlen, von anderen wurde wohl gelegentlich schon gefordert 25 € vorab für die Kopien zu zahlen, das ist unverschämt und gar nicht zulässig.

Die dürfen zwar Kosten-Erstattung verlangen, aber erst wenn du auch prüfen kannst wie viele Kopien man dir da wirklich ausdrucken musste, normal ist das nicht sehr viel und du hast einen Rechts-Anspruch auf Akten-Einsicht mnach § 25 SGB X ...

Hört sích krass an denen das zu verbieten aber ist vll. sinnvoll.

Das mag sich krass anhören, ist aber leider inzwischen erforderlich, sonst lässt man den Kranken KEINE Ruhe mehr telefonisch, das ändert sich schlagartig direkt nach der Aussteuerung .... :idea:

Ich bekam mal ein Heftchen zugeschickt von unserer KK , um mich über die Angebote des Sozialpsychologischen Dienstes der KK zu informieren, es sei natürlich freiwillig diese Dienste auch in Anspruch zunehmen.

Schon am nächsten Morgen gegen 8 Uhr klingelte das Telefon und es war der "Sozial-Berater" der KK , um nachzufragen, ob denn sein Info-Heftchen angekommen sei und wann wir mal einen Termin machen könnten ... um uns besser kennenzulernen in einem persönlichen Gespräch ...

Ich war stinkesauer, denn der hatte mich aus dem Schlaf gerissen, brummte nur was dazu, dass es doch angeblich freiwillig sei, das überhaupt in Anspruch zu nehmen. :confused:
Er schien verwundert, fragte "ob er mich etwa geweckt hätte um diese Zeit" (klang direkt schon vorwurfsvoll) und ich teilte ihm mit, dass ich KRANK sei und da wohl auch mal länger schlafen darf, und JETZT möchte ich gerne weiter schlafen ... :sorry:

Würde mich selber melden, falls ich mal Interesse hätte, denke aber eher NICHT ... dann ließ ich ihn erst mal etwas "sabbeln" bis ihm aufgefallen ist, "Dass ich wohl gerade gar nicht mit ihm sprechen möchte ?" ... :idea:

"Richtig erkannt" habe ich ihm dann kurz bestätigt und ihm gleich mitgeteilt, dass er mich NIEMALS wieder anrufen soll ... dann habe ich aufgelegt und mich wieder umgedreht. :peace:

Es ist wirklich besser wenn man dich während der Krankengeldzahlungen NICHT anrufen darf, auch bei der AfA später solltest du KEINE Telefon-Nummern / Handy oder Mail angeben, was die schon haben sollten, ist es besser direkt die Löschung verlangen.

Inzwischen kommen wir wieder sehr gut mit unserer KK aus, man wird NICHT mehr ohne ernsten Grund angerufen und es will uns auch KEINER mehr "mit Gewalt" helfen wieder gesund zu werden ... :icon_evil:

Die Entlassung aus der Klinik erfolgte:
- Arbeitsfähig für leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und zwar ab: sofort oder datum eintragen

-Arbeitsunfähigkeit für sämtliche leichte Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

Da haben die sich ja auch wieder was "Feines" einfallen lassen, dann braucht doch die KK den Reha-Bericht erst Recht nicht mehr, alles was man dort wissen will, steht ja da dann schon drauf ...
Besonders makaber, dass man auch gleich in die Zukunft sehen kann, um ein festes Datum für eine spätere Genesung festzulegen ... :doh:

So, das komische daran ist dass da erstens steht:
Stationäre Krankenhausbehandlung von ... bis (bin ambulant!!!)
Entlassung aus dem KKH (bin nicht in einem KKH!!!)

Dann verlange die Korrektur oder streich das selber durch und schreibe hin was stimmt, mal sehen was die dann machen ???


Der MDK ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen, NUR dort sitzen die Ärzte, die zu medizinischen Sachverhalten Stellung nehmen können und dort MUSS man dich auch erst (persönlich) ärztlich untersuchen, ehe dein Krankengeld mal eben eingestellt werden darf ...

Die sind immer für mehrere (verschiedene) KK in einem bestimmten Gebiet zuständig UND es ist die einzige Institution, die gesetzlich die Macht hat deinen Ärzten zu untersagen, dich weiter AU zu schreiben ...

Schon erstaunlich dass du vom MDK noch nie was gehört hast ... das kannst du aber ändern ...

https://www.mdk.de/321.htm

Würde ich gleich Widerspruch einlegen! Wenn ich eine AU Bescheinigung habe dann bin ich krank!

Das genügt in diesem Falle dann aber NICHT mehr, man zahlt einfach NICHT mehr, ab dem Tag wo du gesund zu sein hast ...
Dein eigener Widerspruch dagegen ist natürlich notwendig, du bist ja das (betroffene) Mitglied der KK aber dein Arzt muss dann (möglichst zügig) zusätzlich einen medizinischen Widerspruch DIREKT an den MDK richten und denen erklären können warum du noch NICHT gesund bist am Tag X.

Verstehe nicht ganz welches Gutachten du meinst?

Ein MDK -Gutachten meine ich, das (wenigstens nach "Aktenlage") vorhanden sein muss, um eine Reha (bei der DRV ) durchsetzen zu können ... da steht (in diesem Fall) sowieso immer das Gleiche drin ... die Erwerbsfähigkeit ist gefährdet /bereits gemindert ... sonst bewilligt die DRV keine Reha.

Sollte man dich (trotz weiterer AU vom Arzt) vorzeitig für gesund erklären wollen, ist es (eigentlich) vorgeschrieben dich vom MDK erst untersuchen zu lassen, soweit jedenfalls die "graue Theorie" ...

Es gab hier auch schon einige Fälle wo man das nicht gemacht hat (auch die Krankengeld-Einstellung erfolgte einfach nach "Aktenlage") und es Wochen dauerte bis das (nach den Widersprüchen) geklärt war, in der Zeit gab es KEIN Geld mehr ... obwohl weiterhin die AU -Bescheinigungen der KK zugeleitet wurden.

Ich fürchte du hast noch so Einiges vor dir, was du dir aktuell noch gar nicht so genau vorstellen möchtest ... es geht nirgendwo (bei KK / AfA / JC und DRV ), wirklich um deine Gesundheit, es geht NUR NOCH um Geld und wie man es (an dir) sparen kann.


Ist doch schön, wenn du das wochenlang problemlos geschafft hast täglich über 60 km selbst mit dem PKW zu fahren, vor und nach dem Reha-Programm fitt geug dafür warst, wieder heim zu fahren.
Es reicht, dass du immer heil zu Hause angekommen bist und am nächten Tag wieder pünktlich vor Ort gewesen bist, wie du dich wirklich gefühlt hast danach, interessiert auch nicht weiter.

Da kann es ja um deine Konzentration / Aufmerksamkeit / Reaktionsschnelligkeit und alles was man sonst so im heutigen Straßenverkehr dafür braucht, nicht so schlecht bestellt sein. :icon_evil:


1. mal AU deswegen war von 18.05.2011 bis 19.05.2011
Habe die Liste hier von jetzt bis 2008 zurück.

Also 1. Blockfrist = 18.05.2011 bis 17.05.2014

2. Blockfrist = 18.05.2014 bis 17.05.2017

3. Blockfrist = 18.05.2017 bis 17.05.2020

Nun darfst du mal deine jeweiligen AU -Zeiten (NUR für diese EINE Krankheit) in den einzelnen Blockfristen zusammenrechnen (inclusive Lohnfortzahlung und "Übergangsgeld der DRV ").

Soweit ich das jetzt überblicke bist du bei Beginn der aktuellen AU -Bescheinigung (ab Februar 2018) bereits 3. Blockfrist gewesen.

Da du bisher NICHT ausgesteuert wurdest, waren deine 78 Wochen für Krankengeld offenbar (für die 2. Blockfrist bis 17.05.2017 ) auch noch nicht abgelaufen ... ein "Rest" wird aber NICHT in die nächste Blockfrist "übernommen".

Der Krankengeld-Anspruch läuft komplett neu auf 78 Wochen für die nächste Blockfrist, wenn AU immer noch besteht.
In die 3. Blockfrist fällt also (wahrscheinlich) NUR dieser Teil deiner Krankschreibungen ...
Was davon ist jetzt die genau gleiche Diagnose wie am 08.05.2011 ?????

07.02.2018 07.05.2018 90 M19.99 Arthrose = 89 Tage

Da fehlt aber noch die aktuelle Reha-Zeit ...

12.01.2018 26.01.2018 15 M54.12 Radikulopathie: Zervikalbereich = 14 Tage

20.1 1.2017 22.12.2017 33 F-43.0 Akute Belastungsreaktion

06.11.2017 08.11.2017 3 K29.7 Gastritis, nicht näher bezeichnet

10.10.2017 24.10.2017 15 M54.19 Radikulopathie: Nicht näher bezeichnete Lokalisation = 14 Tage

04.10.2017 06.10.2017 3 M54.19 Radikulopathie: Nicht näher bezeichnete Lokalisation = 2 Tage

14.09.2017 29.09.2017 16 M54.19 Radikulopathie: Nicht näher bezeichnete Lokalisation = 15 Tage

= 134 Tage bisher (ohne Reha) ...

Den Rest kannst du bei der Berechnung auslassen, wenn es komplett separate AU -Zeiten waren ... ich nehme an, es geht dabei vorwiegend um die "M-Diagnoseschlüssel" ?

Ob die Zahl dahinter einen großen Unterschied macht ist mir nicht bekannt, ich bin ja auch kein Arzt ... :bigsmile:

Da wäre dann ab 14.09.2017 zu rechnen ... bis du auf 78 Wochen kommst ( = 546 Tage), wer es besser / genauer weiß mag mich gerne korrigieren ...

Ich habe echt KEINEN Kopf für Zahlen ... überschlage den Anspruch mal auf 18 Monate, dann solltest du ca. 412 Tage übrig haben (Reha noch abziehen !!!) bis zur Aussteuerung ... das wären noch ca. 13 Monate ... (Minus Reha)

Also deutlich länger als bis zum Jahresende ... ca. bis Februar / März 2019 ...

Kann sein ich habe mich da total verrechnet ... nimm es einfach als Beispiel, wie man das berechnen könnte ... für die angegebenen Zahlen übernehme ich KEINE Garantien. :icon_evil:

Und jetzt gehe ich erst Mal meinen Kopf "lüften" auf dem nächtlichen Balkon ... :flame:

MfG Doppeloma
 
G

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AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Also, ich war heute bei der Reha und habe 2 Behandlungen gemacht, danach bin ich gegangen weil es mir nicht gut ging. Bin zum Arzt und bin jetzt bis Freitag AU wegen Akuter Belastungsreaktion mal wieder. Dienstag nach dem Feiertag geht es dann weiter.

Da haben die sich ja auch wieder was "Feines" einfallen lassen, dann braucht doch die KK den Reha-Bericht erst Recht nicht mehr, alles was man dort wissen will, steht ja da dann schon drauf ...
Besonders makaber, dass man auch gleich in die Zukunft sehen kann, um ein festes Datum für eine spätere Genesung festzulegen ... :doh:

Ich werde mich schon darum bemühen dass hier das richtige angekreuzt wird!

Dann verlange die Korrektur oder streich das selber durch und schreibe hin was stimmt, mal sehen was die dann machen ???

Habe heute schriftlich und per Mail die Änderung verlangt.

Der MDK ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen, NUR dort sitzen die Ärzte, die zu medizinischen Sachverhalten Stellung nehmen können und dort MUSS man dich auch erst (persönlich) ärztlich untersuchen, ehe dein Krankengeld mal eben eingestellt werden darf ...

OK Danke dir für diese Info.

Die sind immer für mehrere (verschiedene) KK in einem bestimmten Gebiet zuständig UND es ist die einzige Institution, die gesetzlich die Macht hat deinen Ärzten zu untersagen, dich weiter AU zu schreiben ...

Aber NUR wegen einer bestimmten Krankheit und nicht wenn man plötzlich was neues/anderes hat oder? Ich habe eine ganze Liste mit gesundheitlichen Problemen die mich immer wieder AU machen.

Schon erstaunlich dass du vom MDK noch nie was gehört hast ... das kannst du aber ändern ...

https://www.mdk.de/321.htm

Werde ich mir anschauen.

Ein MDK -Gutachten meine ich, das (wenigstens nach "Aktenlage") vorhanden sein muss, um eine Reha (bei der DRV ) durchsetzen zu können ... da steht (in diesem Fall) sowieso immer das Gleiche drin ... die Erwerbsfähigkeit ist gefährdet /bereits gemindert ... sonst bewilligt die DRV keine Reha.

Du bist dir sicher dass es so etwas von mir gibt?? Oder anders gefragt, gibt es denn bei der AOK eine Auflistung von allem was ich je bekommen habe wie zb. Atteste für Massagen oder Medikamente Bandagen usw. ?

Ich fürchte du hast noch so Einiges vor dir, was du dir aktuell noch gar nicht so genau vorstellen möchtest ... es geht nirgendwo (bei KK / AfA / JC und DRV ), wirklich um deine Gesundheit, es geht NUR NOCH um Geld und wie man es (an dir) sparen kann.

Traurig...

Also 1. Blockfrist = 18.05.2011 bis 17.05.2014

2. Blockfrist = 18.05.2014 bis 17.05.2017

3. Blockfrist = 18.05.2017 bis 17.05.2020

Nun darfst du mal deine jeweiligen AU -Zeiten (NUR für diese EINE Krankheit) in den einzelnen Blockfristen zusammenrechnen (inclusive Lohnfortzahlung und "Übergangsgeld der DRV ").

Soweit ich das jetzt überblicke bist du bei Beginn der aktuellen AU -Bescheinigung (ab Februar 2018) bereits 3. Blockfrist gewesen.

Da du bisher NICHT ausgesteuert wurdest, waren deine 78 Wochen für Krankengeld offenbar (für die 2. Blockfrist bis 17.05.2017 ) auch noch nicht abgelaufen ... ein "Rest" wird aber NICHT in die nächste Blockfrist "übernommen".

Was davon ist jetzt die genau gleiche Diagnose wie am 08.05.2011 ?????

Alles wo Arthrose, Sprunggelenk oder Osteochondrose dissecans steht. Radikulopathie oder wie das geschrieben wird ist NICHT das selbe denn das ist die Bandscheibe.

Und jetzt gehe ich erst Mal meinen Kopf "lüften" auf dem nächtlichen Balkon ... :flame:

:peace:
 

Doppeloma

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AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Hallo Christakoo,

Aber NUR wegen einer bestimmten Krankheit und nicht wenn man plötzlich was neues/anderes hat oder? Ich habe eine ganze Liste mit gesundheitlichen Problemen die mich immer wieder AU machen.

Alles kann ich dir auch nicht erklären, es geht immer nur um die aktuelle AU dabei, für welche Diagnosen / auch mehrere ist eigentlich egal wenn die KK meint das Krankengeld einstellen zu wollen.

Darum ist es ja dann so wichtig, dass dann dein Arzt / Facharzt dem MDK DIREKT genau die medizinischen Gründe schriftlich mitteilen wird, die es (aus den gesamten aktuellen Diagnosen) noch nötig machen, dich weiter AU zu schreiben.

Es gibt Ärzte, die machen dann den MDK schon telefonisch "so rund", dass die Einstellung des Krankengeldes zurück genommen wird ...
Es gibt aber auch inzwischen (leider) schon ambulante Ärzte, die dem Patienten dann schulterzuckend erklären, dass sie nicht weiter AU geschrieben werden, weil der Arzt keinen "Ärger" mit dem MDK haben möchte.

Der Druck auch auf die behandelnden Ärzte durch die Krankenkassen ist enorm groß geworden, das geben die natürlich beim Patienten eher nicht offen zu.

Mein Psychiater sagte mir schon beim 2. Termin (da war gerade die Lohnfortzahlung vom AG abgelaufen), dass sich die KK schon bei ihm mit einer Nachfrage "gemeldet" habe (ob ich bald wieder Arbeitsfähig sein werde), aber er habe denen BESCHEID gegeben :bigsmile:... das trauen sich längst nicht alle Ärzte so deutlich. :icon_evil:

Der ist noch vom "alten Schlag" und entscheidet selber was für seine Patienten wichtig ist ... der hat mich fast 4 Jahre durchgehend AU geschrieben, auch über die "Nahtlosigkeit" bei der AfA (nach der Aussteuerung) und im Bezug von Hartz 4 ... bis ich ihm den Bescheid zur EM-Rente vorlegen konnte.

Da gibt es inzwischen schon viele Ärzte die meinen, dass man nach der Aussteuerung gar keine AU mehr braucht (sie würden sonst Stress mit dem MDK bekommen), "man geht ja sowieso nicht arbeiten" ... :doh:
Dabei interessiert es dann die KK / den MDK gar nicht mehr wie lange man noch weiter AU geschrieben wird, das ist NUR bedeutsam solange Krankengeld gezahlt werden muss von der KK .

Du bist dir sicher dass es so etwas von mir gibt??

Bei der typischen "Wortwahl" bin ich mir ziemlich sicher, dass es ein "Gutachten" beim MDK von dir gibt, ich war auch noch nie beim MDK zur Untersuchung, trotzdem gab es ein "Gutachten nach Aktenlage", da wollte ich natürlich wissen was da drin steht.

Zumal ich selbst niemals Krankenunterlagen an die KK oder den MDK gegeben hatte, da war ich schon neugierig nach welcher "Aktenlage" (Ferndiagnosen ???) man da beurteilt hatte, dass ich nun (nach knapp 4 Monaten AU vom Psychiater) unbedingt eine DRV -Reha machen sollte ...

Die hatten nur mal den Reha-Bericht bekommen nach der AHB wegen der Herz-OP, da war ich auch noch nicht so schlau wie heute. :icon_evil:
Darin stand geschrieben, dass ich nach (frühestens) ca. 6 - 8 Wochen wieder Arbeitsfähig sein könnte ...
Man hat mir dann fast 12 Wochen "Zeit gelassen" und dann bekam ich die Information, dass ich nun wieder arbeiten gehen soll ... das Krankengeld wird ab Tag X eingestellt ...

Das ist übrigens nun schon rund 10 Jahre her und die GKV sind ALLE keineswegs "humaner" geworden ... :icon_evil:
Eine langsame Wiedereingliederung am Arbeitsplatz nach "Hamburger Modell" wurde dann ausgrechnet (und NUR) von der KK abgelehnt, da hätten die ja doch noch weiter zahlen müssen ... :icon_neutral:

Für mich wäre es (vielleicht) gesundheitlich besser gewesen nach fast 1 Jahr AU und wegen einer Herz-OP (Klappen-Ersatz), so bekamen sie mich dann nach knapp 7 Monaten zurück, nach körperlichem und psychischem Komplett-Zusammenbruch.

Da versuchte man nach knapp 6 Monaten dann die "Aussteuerung" mit Hinweis auf die erfolgten Zahlungen wegen der Herzgeschichte ..., erst sollte es "die Selbe Krankheit" sein und dann eine "Hinzugetretene", ich hatte aber fast 7 Monate wieder gearbeitet ... und wurde dann erstmals psychisch krank und deswegen vom Facharzt AU geschrieben...

Das bekam ich dann selber schnell "vom Tisch", da brauchte nicht mal mein Arzt eingreifen ... die KK musste dann 78 Wochen zahlen wegen der psychischen Probleme, denn an den vorhandenen Arbeitsplatz sollte ich auch nach MDK - Gutachten NICHT mehr zurück.

Die hatten auch nur die AU / Diagnose-Liste als "Aktenlage" dafür zur Verfügung gehabt ... hat ja bei mir genügt für die Weiterzahlung bis zur Aussteuerung ... :icon_hihi:

Oder anders gefragt, gibt es denn bei der AOK eine Auflistung von allem was ich je bekommen habe wie zb. Atteste für Massagen oder Medikamente Bandagen usw. ?

Kann ich dir nicht beantworten, die werden das sicher alles irgendwo dokumentieren müssen, damit es kontrollierbar bleibt, wofür die Mitgliedsbeiträge so ausgegeben werden.

Das bringt dich aber zur Klärung deiner Aussteuerung nicht wirklich weiter, dafür genügt eigentlich die Auflistung von AU -Zeiten in Verbindung mit den Diagnosen ...

Atteste für Medikamente und sonstige Verordnungen / Hilfsmittel kannst du ja auch bekommen ohne unbedingt AU geschrieben zu sein ...

Was die AOK so in welcher Form sonst noch alles speichert ist mir aber nicht bekannt, wir sind und waren nie bei der AOK versichert ...

Die angeforderte Liste zu den AU - Zeiten war jedenfalls von unserer KK auch "übersichtlicher" es waren sogar die einzelnen (laufenden) Blockfristen klar erkennbar.

Darum war es ja für mich damals relativ leicht der KK zu beweisen, dass die Aussteuerung noch lange nicht in Sicht ist für die 2. Langzeit-AU ...

Meine Gesundheits-Probleme waren aber bisher generell etwas übersichtlicher ... was natürlich jetzt kein "Vorwurf" sein soll ... :bigsmile:

MfG Doppeloma
 
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G

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AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Hallo, ich habe in der Reha 1 Woche Verlängerung bekommen. Die Psychologin in der Einrichtung hat nach unserem Gespräch gesagt ich habe folgendes zu den Panikattacken dazu:

- Zwangsstörung
- generalisierte Angststörung
- depressive Verstimmung wegen den familiären Problemen

Ich werde höchst wahrscheinlich auf diesem AOK Wisch den ich oben genannt habe als AU entlassen am 5.6

Dann muss ich wieder zum Arzt und bekomme weiter Krankengeld.

Liebe Grüße
 
G

Gelöschtes Mitglied 60000

Gast
AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Habe heute Abschlussuntersuchung gehabt bei der Reha und der Arzt hat dieses Blatt von der AOK ausgefüllt und angekreuzt dass ich komplett AU bin, auch für leichte Tätigkeiten. Das heißt ab 06.06 wieder weiter AU .

LG
 
G

Gelöschtes Mitglied 60000

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AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Update:

Nachdem ich nun die AU Bescheinigung zur AOK gebracht habe habe ich nachfolgenden Brief erhalten. Die probieren es wieder, das gibt es doch nicht! Ich habe doch erst vor kurzem diesen Widerspruch gemacht. Was wollen die mir denn helfen wenn die 4 Wochen Reha nicht mal geholfen haben ???



Sehr geehrter Herr…,

niemand ist gern lange krank. Auch Ihr Wunsch und Ziel ist es bestimmt, dass es Ihnen bald wieder besser geht.

Für Ihre finanzielle Sicherheit ist durch Ihr Krankengeld gesorgt. Als Ihr persönlicher AOK -Ansprechpartner kann ich darüber hinaus viel für Sie und Ihre Gesundheit tun: zeitnahe Termine bei Fachärzten vermitteln, Reha-Maßnahmen organisieren oder sie stufenweise Wiedereingliederung begleiten.
Lassen Sie uns persönlich besprechen, wie ich Sie in Ihrer Situation am besten unterstützen kann. Gerne lade ich Sie am ….. zu mir in die AOK ein.

Überlegen Sie auch, was Ihnen zur Zeit besonders auf der Seele liegt und welche Fragen Sie eventuell haben.
Alles bleibt natürlich unter uns: Was wir besprechen, ist absolut vertraulich, Ob Sie meine Einladung annehmen, steht Ihnen frei. Mein Rat an Sie ist jedoch: Nutzen Sie die Chance, die wir Ihnen als Ihre AOK vor Ort bieten. Wir tun alles, damit Sie die bestmögliche Behandlung und Unterstützung bekommen. Sie können den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen? Rufen Sie mich einfach unter der Telefonnummer…. Zurück und wir vereinbaren eine andere Zeit.

Bis wir uns sehen, wünsche ich Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen
 
G

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AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Nein, danke.

Das wäre meine Antwort zu so einem verschwurbelten Text, der auf §44 Absatz 4 SGB V abzielt.

https://dejure.org/gesetze/SGB_V/44.html

Netter Versuch würde ich denen sagen, da Du ja Deine vorher erteilte Einwilligung bereits widerrufen hast.
 
G

Gelöschtes Mitglied 60000

Gast
AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Ja das denke ich auch aber das kann ich ihm ja so nicht schreiben .
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

„Nein danke, ich werde aktuell durch meine Ärzte gut versorgt.
Deshalb benötige ich zur Zeit keine weitere Hilfe von Seiten der Krankenkasse.

Sollte sich das ändern, werde ich auf ihr Angebot zurückkommen.“

„Mit freundlichen Grüßen
Christakoo“
 

Doppeloma

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AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter

Hallo Christakoo,

Für Ihre finanzielle Sicherheit ist durch Ihr Krankengeld gesorgt.

Das ist doch prima, dann soll es auch einfach so bleiben ... :peace:

Als Ihr persönlicher AOK -Ansprechpartner kann ich darüber hinaus viel für Sie und Ihre Gesundheit tun: zeitnahe Termine bei Fachärzten vermitteln, Reha-Maßnahmen organisieren oder sie stufenweise Wiedereingliederung begleiten.

:icon_laber:

Für deine Behandlungen und somit für deine Gesundheit KÖNNEN NUR deine behandelnden Ärzte was tun, welche Reha-Maßnahmen will er denn organisieren, wenn du gerade eine Reha ohne echten Erfolg für deine Genesung absolviert hast ???

Eine Wiedereingliederung wird es wohl auch nicht geben KÖNNEN an einem Arbeitsplatz den du gesundheitlich überhaupt NICHT mehr ausüben KANNST ... :icon_evil:

Lassen Sie uns persönlich besprechen, wie ich Sie in Ihrer Situation am besten unterstützen kann. Gerne lade ich Sie am ….. zu mir in die AOK ein.

Wozu, das ist verschwendete Lebenszeit, die können GAR NICHTS für dich tun, außer weiter für deine finanzielle Sicherheit das Krankengeld zu zahlen und die Kosten für deine laufenden Behandlungen / Medikamente/ Therapien zu übernehmen ohne darum erst irgendein Theater zu veranstalten. :doh:

Überlegen Sie auch, was Ihnen zur Zeit besonders auf der Seele liegt und welche Fragen Sie eventuell haben.

Das "überlegst" du sicher schon ständig und deine drängenden Fragen dazu KANN dir auch die KK NICHT beantworten ... :icon_evil:

Alles bleibt natürlich unter uns: Was wir besprechen, ist absolut vertraulich, Ob Sie meine Einladung annehmen, steht Ihnen frei.

Logisch steht es dir frei, ob du dieser Einladung folgen möchtest oder nicht, wenn "alles vertraulich unter euch bleibt" kannst du es auch gleich für dich behalten ... das hilft dir ja dann auch nicht wirklich weiter ... Motto "Gut, dass wir mal drüber gesprochen haben" ... :doh:

Sie können den vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen? Rufen Sie mich einfach unter der Telefonnummer…

Du könntest (vielleicht) schon aber du WILLST NICHT und dafür musst du auch NICHT anrufen, du hast um keinen solchen Termin "gebeten" ... :icon_evil:

Also brauchst du dich dazu auch nicht weiter äußern und anrufen brauchst du schon gar nicht ... du hast wohl inzwischen verboten, dass man dich anruft ... darum die "Bettelei" um deinen RR dazu ... :idea:

Es wird dir bestätigt, dass du weiter Krankengeld bekommen wirst = FERTIG, den Rest solltest du einfach vergessen ... abheften = erledigt ... es gibt keine Pflicht bei der KK zum "vertraulichen Kaffeeklatsch" zu erscheinen ... :icon_evil:

Man äußert sich zu solchen Sachen nur schriftlich wenn man gesetzlich dazu verpflichtet sein könnte ... bist du aber nicht also brauchst du auch nicht überlegen, wie du denen das nun erklären sollst ... :icon_evil:

Vermutlich würde das auch wieder nur darauf hinauslaufen, dass man dich "weichklopft" endlich was zu unterschreiben, dass die KK den Reha-Bericht bekommen wird, weil man dir ja dann viel besser "helfen" kann angeblich ...

Komisch wenn man KEIN Krankengeld (mehr) bekommt ist es denen doch auch nicht möglich Facharzt-Termine zu beschleunigen, obwohl die KK das ja inzwischen ganz allgemein durchaus tun sollen ... aber NUR dann wenn man selber auch einen Facharzt aufsuchen möchte / muss.

Aber nicht weil ein KK -SB das so "im Vertrauen" für angebracht halten möchte, ohne überhaupt genug medizinische Kenntnisse zu haben, das beurteilen zu dürfen.

Dir zu schreiben kannst du der KK natürlich nicht verbieten aber du musst trotzdem nicht gleich "springen wenn die pfeifen" ... KEINE Rechtsgrundlagen (nach SGB V) = KEINE gesetzliche Pflicht und damit solltest du das als erledigt betrachten.

Meinem Vorschreiber kann ich mich da nicht anschließen, von mir gibt es KEINE Antworten auf freiwillige aber unerwünschte Einladungen ... :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
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