AW: Fragen zur Erwerbsminderungsrente und Krankenversicherung als behinderter Hallo Christakoo,
klappt doch prima jetzt mit den Zitaten, beschränkt auf das Wesentliche.
Da habe ich einige Diagnosen und Probleme inkl. Attesten und Befunden.
Das reicht aber
NICHT, um das Versorgungsamt von deinen Einschränkungen zu überzeugen, schreibe genau auf was
NICHT (mehr) geht im Alltag wegen welcher Krankheit, was in deinem Alter (eigentlich) normal noch möglich sein sollte.
Das steht
NICHT in Attesten und Arztberichten wie dein täglicher Tages-Ablauf funktioniert oder eben
NICHT wegen der krankheitsbedingten Einschränkungen.
Gleiche Behinderungen (auch durch verschiedene Krankheits-Ursachen) zählen dabei nur ein Mal ... das musst du verständlich mit eigenen Worten beschreiben (oder von deiner Frau beschreiben lassen, wenn sie dafür mehr Talent hat.
Wir nennen das einen "Jammerlappen" schreiben, deine täglichen Behinderungen stehen nicht in Diagnose-Schlüsseln oder Behandlungsberichten, wie schwer konkret
DU beeinträchtigt bist (im gesamten Alltag) kannst
NUR DU wissen und beschreiben (lassen).
Deine Frau sollte dann auch bestätigen, dass du ihre
Hilfe bei der Antragstellung brauchtest, weil du das physisch / psychisch nicht alleine geschafft hast.
Das gilt allerdings in der Form
NUR für das Versorgungs-Amt und
NICHT für die Rentenkasse, dort interessiert
NUR ob du arbeiten kannst ... der Rest vom Leben ist denen dabei egal.
Die 30 die ich jetzt habe sind unbefristet und sind wegen meinem Fuß und psychisch.
Weitere orthopädische Probleme mit gleichen oder sehr ähnlichen Auswirkungen erhöhen den
GdB dafür dann nicht unbedingt.
Ich schreibe das nicht, um dich zu ärgern sondern um dich vor übertriebenen Erwartungen zu bewahren, die Kriterien bei den zuständigen Ämtern sind eher strenger geworden.
Mein Männe hatte mit 2 Bandscheiben OP noch
GdB 30 und wir haben auch viel dazu lernen müssen, welche Unterschiede es bei den verschiedenen Sozial-Behörden bei den gleichen Gesundheitsproblemem so geben kann.
Das ist mir bewusst dass es schwieriger wird, da es sich aber extrem verschlechtert hat und zusätzlich neue Probleme dazu gekommen sind habe ich es mal beantragt und alles mit bei gelegt was ich so habe an Diagnosen und Befunden.
Dann fang mal an für den
Widerspruch schon einen "Jammerlappen" vorzubereiten ... schreibe so, dass es ein "normaler" Mensch verstehen kann, was so im Alltag mit dir los ist, denn die
SB beim Versorgungsamt, die deinen Antrag zuerst in die Hände bekommen sind auch keine Ärzte... natürlich ist es auch wichtig, deine Angaben ärztlich belegen zu können.
Die Maßnahme wurde abgebrochen aufgrund zu langer AU , da kam nichts per Post ausser der Aufhebungsbescheid vom Umschulungsvertrag.
Ist dieser konkrete Grund darin auch genannt ???
Das wäre dann durchaus eine wichtige Unterlage auch für einen Antrag auf EM-Rente ... für das Versorgungsamt und den
GdB ist das eher unwichtig.
Ja ich habe da etwas unterschrieben, das Schreiben hatte die Überschrift:
Erklärung/Einwilligung des Versicherten zur Inanspruchnahme der individuellen Beratung nach § 44 Abs. 4
SGB V:
......
Dies gilt auch für die in diesem Zusammenhang erforderlichen Datenerhebungen, -verarbeitungen und Datennutzungen.
Diese Einwilligung gilt für die komplette Dauer der derzeitigen
AU .
Das ist ja eine Rundum-Erlaubnis dir überall hinterher zu schnüffeln und sich Daten von dir zu holen oder "auszutauschen" mit wem und warum auch immer ...
Mir ist bekannt dass meine Einwilligung freiwillig ist und jederzeit ohne Auswirkungen auf meinen Krankengeldanspruch widerrufen werden kann.
Dann solltest du diese Erlaubnis umgehend und mit
SOFORTIGER Wirkung bei der
KK widerrufen, wenn du nicht möchtest, dass der Reha - Bericht direkt von der Klinik schon an die
KK geht, solltest du das auch noch direkt vor Ort (Patientenbüro oder Stationsarzt ansprechen) regeln.
Wenn die Klinik selber
KEINE Erlaubnis dafür hat, kommt die
KK erst mal nicht weiter, vielleicht darfst du ja deinen Widerruf dort an die
KK faxen, es sei denn du kannst da (zur
KK ) in deiner Freizeit mal kurz hin und das selber abgeben ( Empfang auf einer Kopie bestätigen lassen).
Na Super, da habe ich einfach auf den netten Herren vertraut und einfach unterschrieben da ich das freiwillig überlesen habe! Wie widerrufe ich das jetzt am besten? Ich denke dass er/Sie so auch auf meinen Reha Bericht zugreifen können oder?
Ganz einfach :
"Hiermit widerrufe ich die am XX gegenüber der AOK gegebene Einwilligung zum Daten-Austausch nach § 44 Abs. 4 SGB V mit sofortiger Wirkung."
MfG Ihr Versicherter Alarmglocken...ok, wie gehe ich am besten weiter vor?
Sorge umgehend dafür, dass diese Einwilligung ungültig wird, es dauert ja noch etwas bis dein Abschlußbericht fertig ist, die Klinik solltest du trotzdem auch darüber informieren, dass du eine Weitergabe an die
KK nicht wünschst, ehe du nicht selber Kenntnis vom Reha-Bericht hattest.
Wem du das dann später weiter zugänglich machen möchtest kannst du dann wieder selbst entscheiden.
Die
KK hat gar keinen Anspruch auf diesen Bericht, den könnte bei Bedarf höchstens der
MDK "wünschen", dort sitzen die Ärzte die beratend für die
KK zuständig sind.
KK -
SB sind keine Ärzte und haben keinen Anspruch auf medizinische Unterlagen und Auskünfte zu deinen Krankheiten, für deine Behandlung sind nur deine Ärzte zuständig ... das können die
KK -
SB gar nicht beurteilen, was da notwendig ist.
Dieses Gutachten hat damals die
AfA beauftragt da nicht sicher war ob ich die Maßnahme bekomme. So viel ich weiß hat das die
AOK nicht bekommen.
Was sollte auch die
AOK damit anfangen können, dann habe ich das oben falsch verstanden, trotzdem hast du selbst auch einen Anspruch dieses
AfA -Gutachten zu bekommen, solltest du dir bei Gelegenheit mal vom dortigen
ÄD als Kopie geben lassen.
Verstehe nicht ganz was du meinst, sorry.
Die
KK hatte entweder auch schon vor dich zur Reha aufzufordern oder möchte sich ihre eigenen Ansprüche jetzt nachträglich aus deinem Antrag sichern, wenn man meint der
MDK habe bereits deine "Gefährdete Erwerbsfähigkeit" festgestellt, liegt der Gedanke jedenfalls sehr nahe.
Das
KANN ja
NUR der
MDK (ärztlicher Dienst der
KK ) so festgestellt haben, also
MUSS es dort ein solches "Gutachten" auch geben von dir, das wurde dann einfach "nach Aktenlage" gemacht.
Dein Arzt sollte das mal für dich beim
MDK anfordern, es ist immer wieder interessant (aber auch sehr erschreckend) aus wie wenigen gesundheitlichen Unterlagen so bei
AfA und / oder Krankenkassen per Aktenlage "passgerecht" für die jeweilige Behörde Menschen "begutachtet" werden, ohne sie je gesehen und tatsächlich untersucht zu haben.
Ja, aber das war vor 5 Jahren, diesmal werde ich dafür sorgen dass ich richtig entlassen werde je nachdem wie es mir geht. Damals war ich so stur und habe gesagt okey das wird schon klappen. Geklappt hat danach gar nichts.
Wie lange das her ist, wird der
DRV ziemlich egal sein, ich kann nicht beurteilen wie "zugänglich" man in der aktuellen Reha deinen eigenen Einschätzungen gegenüber sein wird, nicht immer steht später auch das im Bericht, was man dir dort so alles "gesagt" hat.
Ambulant weil ich aus psychologischen Gründen nicht weg von meiner gewohnten Umgebung kann, Attest der Psychologin liegt vor bei der DRV .
Das wird eher selten ambulant bewilligt, gerade weil die Herausnahme aus dem häuslichen Alltag ein Teil der Therapie ist, bei Aufforderung durch die
KK wäre man sicher nicht so großzügig gewesen, denn die bestehen in der Regel auf Stationär.
Für mich persönlich ist es viel angenehmer, ich fahre da hin 33 km einfach, mache meine Behandlungen und bin dann Nachmittags wieder Daheim bei Frau und Kind.
33 km ist schon ganz "nett" für eine ambulante Reha, das ist weiter als viele Wege zum Arbeitsplatz, ich glaube dir ist noch immer nicht klar was das für einen Antrag auf EM-Rente bedeuten kann ... wer das (einige Wochen lang) täglich schafft kann auch arbeiten gehen ...
Weil ich mit meiner Psychologin darüber reden möchte dann, Sie kennt die gesamte Problematik.
Das geht doch auch wenn du ihr nach Erhalt eine Kopie mit zum nächsten Termin nimmst ?
Diese Liste habe ich da, ganz aktueller Stand. habe ich auch dem Verschlechterungsantrag und der Reha Einrichtung gegeben.
Was soll das Versorgungsamt damit, dort interessiert es nicht wie oft du
AU geschrieben bist, das hat keine Bedeutung für den Grad deiner Behinderungen ...
In meiner Reha hat das damals auch keinen interessiert, die haben sich meine
AU -Zeiten nach eigenen Interessen "zusammengefasst", als ich das bemängelt habe, wurde es als irrelevant abgetan.
So kann man auch fast 7 Monate erneuten (leider gescheiterten) Arbeitsversuch (im Schichtdienst) nach einer Herz-OP sang- und klanglos "verschwinden" lassen ... und im Bericht dann behaupten, ich hätte ja danach schon gar nicht mehr arbeiten "wollen" ... Ich
HABE aber nach der Herz-OP noch wieder gearbeitet ...
Kannst du hierzu mehr sagen wenn ich die Auflistung hier eintrage?
So ungefähr, es kommt besonders auf die allererste
AU mit dieser Diagnose an ... also genau der Tag an dem dazu erstmals eine
AU -Bescheinigung vom Arzt ausgestellt wurde.
Dann kann man die festen Blockfristen berechnen (immer
GENAU 3 Jahre) um zu sehen, wann deine Aussteuerung aktuell erfolgen könnte, ist dann noch wichtig
WANN (taggenau) in der aktuellen, laufenden) Blockfrist deine aktuelle
AU begonnen hat ... du schreibst ja im Februar ...
Daraus sollte dann abzuleiten sein, wie lange die
KK jetzt wirklich noch zahlen muss, wenn deine
AU weitergeführt wird.
Nachfragen kommen dann sicher noch, aber das wäre schon mal ein guter Anfang, die anderen Krankheiten gelten als "hinzugetreten" und verlängern deinen Anspruch bei durchgehender
AU nicht.
Lohnfortzahlung vom
AG und Übergangsgeld (bei Reha-Maßnahmen) wird auch mit eingerechnet in die 78 Wochen Höchst-Anspruch innerhalb 3 Jahren (= Blockfrist).
Wie das mit deiner Umschulung ist weiß ich allerdings nicht, wenn du davor auch schon damit
AU gewesen bist ... hast du in der Zeit (während der Umschulung) also
ALGI bekommen ???
Das ist alles ziemlich kompliziert und daher hoffen die
KK immer wieder, der Versicherte wird das selber gar nicht herausfinden wenn da was nicht stimmt, eine so merkwürdige Auskunft der
KK dazu sollte man allerdings auch nicht einfach akzeptieren.
78 Wochen sind jedenfalls noch nicht am Jahresende abgelaufen wenn du erst seit Februar
AU geschrieben bist ...
Soviel ich weis entscheidet das der Arzt bei der reha Einrichtung und nicht mein Hausarzt oder?
Dazu wurde dir ja schon bestätigt, dass diese Einschätzung
NUR für den Entlassungstag gültig ist, wenn du dir auf der Heimfahrt ein Bein brechen würdest kann ja auch keiner sagen du bist (deswegen) nicht krank, weil das in der Reha so geschrieben wurde ...
Warum soll ich
ALG I beantragen wenn ich am 1. Tag nach der Rehaentlassung wieder weiter
AU bin? Dann läuft doch das Krankengeld weiter...?
Du kannst auch noch warten bis sich herausgestellt hat, ob die
KK wirklich weiterzahlen wird, denn du bekommst ja erst nach der 2. Bescheinigung dann rückwirkend wieder das Krankengeld ausgezahlt.
Die
KK zahlen immer erst rückwirkend und am Tag nach der Reha-Entlassung gibt es ja "rückwirkend" noch kein Krankengeld, du brauchst aber den
AU -Schein vom Arzt damit der Anspruch auf Krankengeld wieder entstehen kann.
Bei
AU -Entlassung dürfte das kein Problem werden, wenn dich die Reha aber als "Arbeits-Fähig" entlassen sollte, möchte die
KK nicht so gerne die Krankengeldzahlungen wieder aufnehmen.
Da sehen die das gerne als Entscheidung der Reha-Klinik an, dass du nun wieder arbeiten oder zur
AfA gehen kannst ...
Auch dazu kannst du hier schon einige Fälle nachlesen, wie lange da Mancher auf sein Krankengeld nach der Reha warten musste ... weil er als Arbeits-
FÄHIG entlassen wurde, es aber gar nicht gewesen ist.
Es wäre also durchaus besser für dich wenigstens die Entlassung als weiter
AU zu erreichen ... bestätigen
MUSS das (per
AU -Bescheinigung ab Tag nach der Reha) in jedem Falle dein behandelnder Arzt.
Von der Reha-Klinik bekommst du nur einen Entlassungsschein mit dem Hinweis "AF oder
AU entlassen" ... den gibst du dann an die
KK weiter (mach dir vorher eine eigene Kopie davon).
Wenn ich zu meinem Hausarzt sage ich kann nicht dann akzeptiert der das auch immer. Notfalls gehe ich auch zum Psychiater wenn es sein muss.
Eine Facharzt-Behandlung ist nie verkehrt, besonders dann nicht wenn man vor hat eine EM-Rente zu beantragen, die Berichte von Psychologen werden von der
DRV meist nicht besonders ernst genommen.
Psychiater wissen meist auch besser wie sie die Berichte schreiben müssen für die
DRV , was nicht bedeuten muss, dass es so "einfacher" ist die EM-Rente zu bekommen.
Ich war fast 4 Jahre durchgehend vom Psychiater
AU geschrieben und musste trotzdem bis zum Sozialgericht wegen der EM-Rente ... ich war übrigens schon weit über 50 zu diesem Zeitpunkt und hatte sogar immer noch einen Arbeitsplatz.
Dachte das ist besser für den EMR-Antrag später mal.
Für den Antrag auf EM-Rente solltest du ohnehin Arzt- und Behandlungsberichte zu
ALLEN wichtigen Diagnosen von deinen behandelnden Ärzten ausdrucken lassen und in Kopie schon deinem Antrag beifügen, mit den Diagnosen auf der
AU , geben die sich nicht zufrieden.
Eigentlich sollen die dafür selber Berichte bei deinen Ärzten anfordern aber das wird oft sehr mangelhaft gemacht, und manchmal auch
GAR NICHT ... trotzdem lehnt man dann nach angeblich gründlichster Prüfung des Gesundheitszustandes den Antrag auf EM-Rente ab.
Mein Männe musste fast 5 Jahre um die EM-Rente kämpfen, unsere Hausärztin hat ihn die ganze Zeit durchgehend
AU geschrieben, von der
DRV wurde sie
NIE angeschrieben, in 2 EM-Rentenverfahren nicht ...
Er war natürlich zusätzlich auch bei Fachärzten in ständiger Behandlung (Orthopäde/ Schmerztherapeut/ Kardiologe/ HNO/ Hautarzt/ Lungenfacharzt) und mehrfach stationär in Spezial-Kliniken, die wurden im Antrag
ALLE angegeben, angeschrieben wurde
KEINER ...
Alle diese Berichte hätte die
DRV auch von der Hausärztin bekommen können, die war dazu voll informiert ... und immer auf dem Laufenden ... seit fast 20 Jahren war Männe dort schon in Behandlung, auch als er noch fleißig gearbeitet hat und nur selten mal
AU war ... das
WOLLTE die
DRV offenbar so genau gar nicht alles wissen.
Das nur mal so als Hinweis, warum ich so "gut" auf die Behörden alle zu sprechen bin ... du musst zuerst begreifen, dass
JEDE Behörde vorrangig nur ihren eigenen Interessen und gesetzlichen Vorgaben folgt.
MfG Doppeloma