Hi ihr lieben,
Ich gruesse erst mal ganz herzlich in die runde!
Leider bring ich grad rundum massig probleme mit. Bitte daher um infos.
Nach einem erzwungenem umzug, bin ich in ein anderes bundesland gezogen. Da asperger autistin, brauche ich hier das pb, bzw eine assistenzkraft §§ 53 wiedereingliederug behinderte, beantragt als PB und einige hilfsmittel. Im alltag (vor allem mit dem JC hier); aber auch wiedereingliederung in arbeit.
Kurzform: der antrag steckt seit 20 monaten in der antragsphase fest. Grund, der lk moechte, wenn er schon hilfe zahlt, mir lieber sachleistug auf auge druecken. Grund wahrscheinlich, da diese dann berichte fuer den lk schreiben muessen, WAS mit dem geld passiert. DAS klang fuer so durch, da es vorher, (aber nur muendlich), hiess:"eine hilfe sei nicht notwendig, weil ich doch sooo fit und normal intelligent sei und mir dann halt von nachbarn helfen lassen solle" und man massiv meine glaubwuerdigkeit, hilfe zu brauchen, anzweifelte.
Im moment sieht es so aus: die amtsaerztin des lk (nach xx recherchen ist fuer autisten HIER im lk leider nur der psych dienst zustaendig, um die notwendigkeit einer assistenz zu bewilligen (oder eben auch nicht) und die haben regelmaessig keine ahnung von autismus. Es ist ja ja eben KEINE psychische stoerung),
und hatte "schon" im dezember 2013 per email zugesagt, 3-4 fachleisstungsstunden die woche als PB zu bewilligen.
(zuvor war trotz xx versuchen gar nicht ueber meinen antrag entschieden worden. Da der behindertenbeauftragte den antrag fuer mich stellte, hatte ich aber NICHTS schriftliches in der hand und der gute mann liess sich ab aprl 2013 einfach verleugnen). Deshalb hab ich novemb 2013 noch nenn versuch gestartet und selber noch mal antrag gestellt).
Nur will sie das dafuer bestimmte geld aber erst NACH einstellung einer geeigneten fachkraft auszahlen. Da ich h4 bekomme (das auch nicht voll, weil amt alles moegl nicht zahlt), hier echt am a-der welt wohne UND mich hier null auskenne, weiss ich nun nicht wie und wovon und WO ich diese kraft finden und einstellen soll.
Nun fordere ich die dame schon seit monaten auf, "mir unter beruecksichtigung des einzelfalles entweder eine budgetassistentin NUR zur suche und vermittlung einer assistenzkraft zu finanzieren" oder "alternativ gelder fuer announcen, fahrtkosten etc zu bewilligen und mich zu beraten, wo ich jemanden finde".
Ersteres wird verweigert, hartnaeckig; (sei schliesslich dann meine aufgabe und solle, falls mich das offensichtlich ueberfordere, dann doch bitte jemand von xxy gmbh nehmen; kam etwa 8 mal!!! Obwohl mehr als doppelt so teuer und geschult auf psychisch kranke und hier hauptsaechlich suchtkranke!)
und zweiteres ebenso (sei nicht Ihre, sondern dann alleine meine aufgabe). Obwohl ich Sie da auch auf Ihre beratungspflichten ansprach mit entsprechenden rechtlichen nachweisen. (selber konnte ich auch wirklich nicht, da hier ab januar ein "knaller nach dem naechsten" passiert ist und ich kaum zum luftholen gekommen bin).
Helfen taete auch einfach die auszahlung des budget, dann koennte ich davon jemanden mit der suche betrauen/bezahlen. Aber das tut sie eben erst NACH findung und einstellung einer fachkraft. Mache ich eingaben per brief, auch mit fristsetzung jetzt, "dass ich jetzt wirklich endlich geld fuer werbung brauche", kommt nur:"sie brauche zeit zur bearbeitung und solle mich gedulden". Und passiert wieder mal: NICHTS
Es gab am 27.02.2014 eine zielvereinbarungskonferenz und sonst ausser emails gar nichts. (sind die vom lk rechtsgueltig?? Muesste, oder?). Denn schriftlich liegt mir gar nichts vor.
Wer kann mir sagen, wo meine rechte genau liegen und ich am besten mache?? I inet find ich nix eideutiges zum thema.
Nun kommt auch noch problem 2 dazu: das JC will mich evtl in die sozialhilfe abschieben. Habe ich dann in dem moment ueberhaupt noch anspruch auf wiedereingliederung nach § 53? Oder eben nicht, weil dann ja erwerbsunfaehig und da ist nix mehr mit wiedereingliedern?
(da sowohl JC als auch diese amtsaerztin alle antraege etc seit 20 monaten (seit herzug) einfach schleifen lassen und auch WEISS und schon mitgekriegt habe, dass die sich hier auf dem land auch schamlos untereinander ueber leute austauschen, koennte ich mir vorstellen, das der anspruch jetzt SO vom tisch soll.
Lieben gruss
Merlin13
Ich gruesse erst mal ganz herzlich in die runde!

Leider bring ich grad rundum massig probleme mit. Bitte daher um infos.
Nach einem erzwungenem umzug, bin ich in ein anderes bundesland gezogen. Da asperger autistin, brauche ich hier das pb, bzw eine assistenzkraft §§ 53 wiedereingliederug behinderte, beantragt als PB und einige hilfsmittel. Im alltag (vor allem mit dem JC hier); aber auch wiedereingliederung in arbeit.
Kurzform: der antrag steckt seit 20 monaten in der antragsphase fest. Grund, der lk moechte, wenn er schon hilfe zahlt, mir lieber sachleistug auf auge druecken. Grund wahrscheinlich, da diese dann berichte fuer den lk schreiben muessen, WAS mit dem geld passiert. DAS klang fuer so durch, da es vorher, (aber nur muendlich), hiess:"eine hilfe sei nicht notwendig, weil ich doch sooo fit und normal intelligent sei und mir dann halt von nachbarn helfen lassen solle" und man massiv meine glaubwuerdigkeit, hilfe zu brauchen, anzweifelte.
Im moment sieht es so aus: die amtsaerztin des lk (nach xx recherchen ist fuer autisten HIER im lk leider nur der psych dienst zustaendig, um die notwendigkeit einer assistenz zu bewilligen (oder eben auch nicht) und die haben regelmaessig keine ahnung von autismus. Es ist ja ja eben KEINE psychische stoerung),
und hatte "schon" im dezember 2013 per email zugesagt, 3-4 fachleisstungsstunden die woche als PB zu bewilligen.
(zuvor war trotz xx versuchen gar nicht ueber meinen antrag entschieden worden. Da der behindertenbeauftragte den antrag fuer mich stellte, hatte ich aber NICHTS schriftliches in der hand und der gute mann liess sich ab aprl 2013 einfach verleugnen). Deshalb hab ich novemb 2013 noch nenn versuch gestartet und selber noch mal antrag gestellt).
Nur will sie das dafuer bestimmte geld aber erst NACH einstellung einer geeigneten fachkraft auszahlen. Da ich h4 bekomme (das auch nicht voll, weil amt alles moegl nicht zahlt), hier echt am a-der welt wohne UND mich hier null auskenne, weiss ich nun nicht wie und wovon und WO ich diese kraft finden und einstellen soll.
Nun fordere ich die dame schon seit monaten auf, "mir unter beruecksichtigung des einzelfalles entweder eine budgetassistentin NUR zur suche und vermittlung einer assistenzkraft zu finanzieren" oder "alternativ gelder fuer announcen, fahrtkosten etc zu bewilligen und mich zu beraten, wo ich jemanden finde".
Ersteres wird verweigert, hartnaeckig; (sei schliesslich dann meine aufgabe und solle, falls mich das offensichtlich ueberfordere, dann doch bitte jemand von xxy gmbh nehmen; kam etwa 8 mal!!! Obwohl mehr als doppelt so teuer und geschult auf psychisch kranke und hier hauptsaechlich suchtkranke!)
und zweiteres ebenso (sei nicht Ihre, sondern dann alleine meine aufgabe). Obwohl ich Sie da auch auf Ihre beratungspflichten ansprach mit entsprechenden rechtlichen nachweisen. (selber konnte ich auch wirklich nicht, da hier ab januar ein "knaller nach dem naechsten" passiert ist und ich kaum zum luftholen gekommen bin).
Helfen taete auch einfach die auszahlung des budget, dann koennte ich davon jemanden mit der suche betrauen/bezahlen. Aber das tut sie eben erst NACH findung und einstellung einer fachkraft. Mache ich eingaben per brief, auch mit fristsetzung jetzt, "dass ich jetzt wirklich endlich geld fuer werbung brauche", kommt nur:"sie brauche zeit zur bearbeitung und solle mich gedulden". Und passiert wieder mal: NICHTS
Es gab am 27.02.2014 eine zielvereinbarungskonferenz und sonst ausser emails gar nichts. (sind die vom lk rechtsgueltig?? Muesste, oder?). Denn schriftlich liegt mir gar nichts vor.
Wer kann mir sagen, wo meine rechte genau liegen und ich am besten mache?? I inet find ich nix eideutiges zum thema.
Nun kommt auch noch problem 2 dazu: das JC will mich evtl in die sozialhilfe abschieben. Habe ich dann in dem moment ueberhaupt noch anspruch auf wiedereingliederung nach § 53? Oder eben nicht, weil dann ja erwerbsunfaehig und da ist nix mehr mit wiedereingliedern?
(da sowohl JC als auch diese amtsaerztin alle antraege etc seit 20 monaten (seit herzug) einfach schleifen lassen und auch WEISS und schon mitgekriegt habe, dass die sich hier auf dem land auch schamlos untereinander ueber leute austauschen, koennte ich mir vorstellen, das der anspruch jetzt SO vom tisch soll.
Lieben gruss
Merlin13