Hallo Dieter77,
fange mal oben an, denn einige deiner Angaben sind tatsächlich Erklärungsbedürftig ...
ich beziehe bis 30.09.19 Hartz IV. Das Jobcenter hat eine medizinische Prüfung veranlasst, nach der ich seit Juni 2019 Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehe. Auf 2 Jahre befristet. Entsprechend wurde das Hartz IV angepasst.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann dir ja
NUR die DRV bewilligen und
NICHT das JobCenter ... die können nur "Vermutungen" dazu anstellen und dich auffordern eine solche Rente bei der DRV zu beantragen.
Die wurde dir nun offenbar (befristet auf 2 Jahre) bewilligt, dann ist aber das JC (in der Regel) gar nicht mehr für dich zuständig.
Wird also deine Leistungen nicht "anpassen" sondern einstellen wenn du den EM-Renten-Bescheid vorgelegt hast.
Davon gibt es genau
ZWEI Ausnahmen ...
Du lebst in Bedarfsgemeinschaft mit einer weiteren Erwerbsfähigen Person im gleichen Haushalt (bekommst dann bei Bedarf vom JC Sozial-
GELD wie minderjährige Kinder)
ODER deine EM-Rente wurde als sogenannte "Arbeitsmarktrente" bewilligt ...
In diesem Falle wurdest du nur für Teil-Erwerbsgemindert anerkannt, dazu sollte was in deinem Bescheid din stehen (dass die volle EM-Rente
NICHT aus rein gesundheitlichen Gründen gezahlt wird, sondern auch wegen der Lage am Teilzeit-Arbeitsmarkt), meist wird das erst auf der 2. oder 3. Seite des EM-Renten-Bescheides klargestellt.
In
ALLEN anderen Varianten verweist dich das JC bereits mit einer (regulären) EM-Vollrente (aus rein gesundheitlichen Gründen)
DIREKT an das Sozial-AMT und ist
GAR NICHT mehr für dich zuständig.

Du darfst ziemlich sicher davon ausgehen, dass die sich da
NICHT irren werden ... und sehr genau im Bescheid zu deiner EM-Rente nachgelesen haben.
Jetzt sendet mir der Jobcenter einen Weiterbewilligungsantrag. Ich hatte vor, den Antrag auf Grundsicherung zu stellen. In wiefern überschneidet sich das? Darf oder sollte ich sogar beide Anträge stellen?
Es geht
NICHT darum "was dir persönlich lieber wäre", sondern darum welcher Leistungsträger gesetzlich tatsächlich gerade für dich zuständig ist ... und genau das ergibt sich
NUR aus deinem DRV-Bescheid zur EM-Rente.
Den möchte man dann natürlich auch beim Sozial-
AMT sehen und lesen dürfen, auf "Grundsicherung" des SGB XII (nach Kapitel 4) hast du ohnehin überhaupt noch
KEINEN Anspruch mit einer EM-Rente auf Befristung,
davon gibt es auch KEINE Ausnahmen.
Anträge stellen kannst und darfst du so viele wie du willst, aber es wird
IMMER der aktuelle EM-Rentenbescheid verlangt und damit hast du höchstens Anspruch auf HzL nach Kapitel 3 des SGB XII (also reguläre Sozial-
HILFE) wenn tatsächlich nicht das JC weiter zuständig ist für dich.
Man sagte mir beim Sozialamt, daß ich nicht „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ beantragen soll, sondern „Hilfe zum Lebensunterhalt“. Begründung: Die Rente wird zeitlich befristet bezogen. Stimmt das? Die Rentenversicherung formuliert das auch so.
Das stimmt also zu 100 % und Vorrangig wäre zu klären warum das JC bisher (trotz bewilligter EM-Voll-Rente) weiter gezahlt hat und du dort auch einen Weiterbewilligungs-Antrag stellen sollst ... das schicken die (meiner Erfahrung nach) nicht nur so "zum Spaß" raus ...
Die Rentenversicherung "formuliert das nicht nur so", die meint das auch so und die Sozial-Leister (SGB II/ SGB XII) sind daran gebunden und werden das auch entsprechend beachten und umsetzen.
Es wäre also nicht schlecht wenn du mal deinen Bescheid zur EM-Rente etwas genauer nachliest (und nicht nur die 1. Seite), um festzustellen, ob du eine "Arbeitsmarktrente" beziehst
UND /
ODER uns mitteilst, ob du mit einer weiteren (gesetzlich Erwerbsfähigen) Person eine JC-BG bildest, das kann durchaus auch ein minderjähriges Kind über 15 Jahren sein ...
Es steht dir natürlich frei solche Fragen
NICHT beantworten zu wollen, dann kannst du aber hier auch keine "kostenfreie Rechtsberatung" erwarten ... es gibt nun mal Fakten die wir kennen müssen, um dir überhaupt (einigermaßen) zutreffende Antworten geben zu können.
Welche Angaben sind zum PKW beim Antrag auf Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt zu machen?
Bis dahin dürfte die Klärung dieser Frage nachrangig sein, bisher sieht es nicht danach aus, dass du diesen Antrag wirklich (sinnvoll) stellen solltest ... und beim JC dürfte der Wert deines PKW heine besondere Rolle spielen ... im SGB XII ist ein PKW
IMMER Inhalt des insgesamt erlaubten "Schonvermögens" von 5000, - €
In der Regel "überschlagen" das die sozialen Ämter dann selber, nach Alter / Kilometerstand / Zustand allgemein ... das ergibt sich ja teilweise schon aus der Zulassung / Erstzulassung, die Papiere dazu hast du ja auch vorzulegen.
Ich sehe mich außer Stande, den Wert des Fahrzeugs zu ermitteln. Es ist ein Rechtslenker, der Anfang der 2000er Jahre gebaut wurde. Ich habe vor 1,5 Jahren 3.800 Euro bezahlt. An dem Wagen sind so viele Reparaturen nötig, um es wieder fahrbar zu bekommen, daß alleine ein Teil der Kostenvoranschläge des Herstellers sich auf 3.300 Euro belaufen. Nicht inbegriffen sind Motorkühler, Lichtmaschine, Auspuff und vermutlich sogar das Getriebe. Das käme noch dazu.
Was du selber mal dafür bezahlt hast ist eigentlich irrelevant (es zählt das Baujahr / die Erstzulassung in den Papieren und wie der gelenkt wird ist völlig "schnuppe"), auch welche Kosten das mit sich bringt den noch weiter fahren zu dürfen interessiert das Sozial-Amt eigentlich
NICHT (im Regelsatz ist ohnehin
KEIN Geld für den Unterhalt eines PKW vorgesehen), dein "Schlitten" scheint dir ja sehr wichtig zu sein ...
Das
AMT möchte nur den ungefähren Wert wissen, um das von den 5000 € "Schonvermögen" absetzen zu können, die SB sind auch keine Kfz-Sachverständigen, was laberst du mit denen dazu schon viel rum wenn du noch nicht mal weißt, ob du dort überhaupt Geld bekommen wirst ...
Im Grunde kann man hier nur den Wert der Einzelteile des Fahrzeuges ausgehen, wenn man es einem Verwerter anbietet. Ich war so offen, und habe das beim Sozialamt angesprochen. Ich soll den Kaufvertrag und alle Kostenvoranschläge beilegen. Es wäre vielleicht alles nicht so heiß, wenn vergleichbare, fahrbereite Fahrzeuge als Linkslenker nicht zwischen 8.000 und 10000 Euro angeboten würden.
Es geht doch gar nicht darum was der "Schlitten" nach aufwendigen Reparaturen mal wieder wert sein "könnte" ... es geht um eine grobe Schätzung des aktuellen Betrages, den du eventuell im aktuellen Zustand bei einem Verkauf erzielen könntest ... da nimmt man dich ja schon gewaltig "auf den Arm" wenn du Kostenvoranschläge für erforderliche Reparaturen einreichen sollst ...
Gut, das sind Preisvorstellungen, die man erstmal realisieren muß. Ich weiß nicht, wieviel Zeit sich die Mitarbeiter vom Amt für die Wertschätzung des Autos machen werden. Wie ist Eure Einschätzung?
Die nehmen sich dafür überhaupt keine Zeit weil sie
KEINE Ahnung davon haben, die geben in irgendein "PKW-Schätz-Programm" (Schwacke o. Ä. ?) die grundlegenden Fahrzeugdaten ein und dann wird angezeigt was dein "Schätzchen" aktuell im jetzigen (von dir geschilderten) Zustand noch wert sein könnte.
Wir haben sogar für die Privat-Insolvenz unseren PKW selber schätzen dürfen ... der war damals gute 15 Jahre alt, für sein Alter technisch noch topp in Schuss aber die (von mir) geschätzen 300 € hätte er bei einem Verkauf sicher auch nicht eingebracht ...
Den wollte dann nicht mal mehr die Insolvenzverwalterin (zur Versteigerung) haben und wir durften ihn behalten und weiter nutzen ... er wurde bei uns noch fast 25 Jahre alt und fährt immer noch ... aber das nur nebenbei ...
Ein PKW verliert pro Jahr (nach meinen Informationen) ungefähr 10 % an Wert zum Neupreis ... nach 10 Jahren liegt der Wert also (rein theoretisch) bei
NULL ...
Ich kann kein Feld im Antrag finden, in dem ein PayPal-Guthaben eingetragen werden kann. Gilt das als Giro-Konto?
Das ist ein Online-Bezahl-System und
KEIN Giro-Konto ... natürlich möchte auch das Sozial-
AMT irgendwo im Antrag wissen, ob du dort "Reichtümer gehortet hast" , ich hatte damals beim JC ganz vergessen, dass ich mal ein PayPal-Konto eröffnet hatte ... aber "Guthaben" gab es darauf sowieso eher nicht ...
Auf Kontoauszügen darf man nur geringe Ausgaben schwärzen?
Du darfst überhaupt
KEINE Ausgaben (Beträge) schwärzen, nur die Daten / Namen von anderen Menschen oder Kunden-Nummern (von Versorgern z. B.) oder Vereine usw ... viel Ahnung von dem was dich dort an "Kontrolle" erwartet hast du aber nicht, wie man sich darum reißen kann vom Sozial-
AMT Geld zu bekommen wenn man nicht wirklich
MUSS (weil es gar nicht anders geht), werde ich nie begreifen ...
Ich zahle in die Riester-Rente ein. Das ist sicherlich anzugeben? Hatte zuletzt gelesen, daß es anzugeben, aber nicht anrechenbar ist.
Ja, du sparst ja Vermögen (für später) an, du musst
ALLES dazu angeben (Verträge vorlegen / kopieren) und auch laufend immer wieder den aktuellen Bestand deines "Riester-Kontos" belegen ...
Anrechenbar wird es erst bei Auszahlung, jedenfalls ab einem bestimmten Betrag monatlich aber bis dahin wirst du (vermutlich) noch nicht durchgehend im SGB XII bleiben ...
verstehe nicht, wieso meine Fragen ohne diese Informationen nicht zu beantworten sind. Bin Mitte 40. Der Berater der RV hatte im Frühjahr ausgerechnet, daß ich so gerade überhahupt auf die nötigen Rentenbeiträge komme. Rente liegt knapp unter 350 Euro.
Na-Ja, mit 40 auf wenigstens 5 Jahre Beiträge in die Rentenkasse zu kommen ist ja nun auch nicht so selten, dann kommt es (für einen Anspruch auf EM-Rente) noch darauf an, wie die letzten 5 Jahre (mit Pflichtbeiträgen) belegt gewesen sind und eine EM-Rente hängt im Betrag
NUR von deinen eigenen Beiträgen aus Erwerbstätigkeit ab.
Hast du bis dahin gut verdient ist die EM-Rente höher, hast du schlecht verdient ist sie eben entsprechend geringer.
Wieso macht es einen Unterschied, ob der Wagen angemeldet ist oder nicht?
Er ist angemeldet und genau solange fahrbereit, bis die Batteriespannung zu gering wird, da die Lichtmaschine diese nicht läd. Es reicht nicht bis zum Vertragshändler. Warum die Frage? Was alles defekt ist, hatte ich schon geschrieben. Kfz ist weder verkehrssicher noch fahrbar, ohne dass noch mehr kaputt geht.
Es macht schon einen Unterschied, denn ein abgemeldetes Fahrzeg steht nicht herum und kostet trotzdem Geld (Steuern / Versicherung usw.), das trifft richtig deinen Nerv dieses Auto,
ODER ???
Steht es in einer Garage (die vermutlich auch extra kostet) oder auf der Straße, dann muss es natürlich angemeldet bleiben ???
Von Sozial-
HILFE wirst du das aber genau so wenig reparieren (lassen) können, wie von Hartz 4 ...
MfG Doppeloma