Hallo Zusammen!
Versuche mir ja anzugewöhnen, erst über die Suchfunktion erforderliche Hilfe zu finden, und Euch nicht übergebühr zu belasten...
Finde aber nichts, was genau zu meiner Frage passt (ja, hab auch nicht über Stunden gesucht... :mued: ).
Daher, 1. Vorgeschichte und 2. Frage
:
1.
Meine Große und ihr Freund wohnen seit 11 Monaten zusammen (beide Ü25), er rutscht nun zum 1.9. von ALG I in ALG II. Die gemeinsam bewohnte Wohnung befindet sich im 2-Familien-Haus der Mutter (Rentnerin) des Freundes, hat 75 qm und die Miete beträgt 475,- € incl. (und wird auch tatsächlich seit 11 Monaten in dieser Höhe entrichtet). Meine Tochter ist in Ausbildung.
2.
Die angemessene Höchstmiete für die Wohnung beträgt hier 320,- € zzgl. Heizkosten (also ca. 390,- incl.), wird die unangemessen hohe Miete für den Zeitraum bis zu 6 Monaten übernommen? Gibt es Komplikationen, da sich die (abgeschlossene) Wohnung im Haus der Mutter befindet (es gibt keine lückenlosen Nachweise der Mietzahlungen aus den letzten 11 Monaten, da die Miete nicht immer ausschließlich vom Konto gezahlt wurde!)?
Das Einkommen meiner Tochter setzt sich zusammen aus Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld, beläuft sich auf ca. 850,- € Netto. Wird es komplett angerechnet oder hat sie irgendwelche Freibeträge (BAB beinhaltet ja z.B. auch zweckgebundene Fahrkosten)?
Wird bei der Bedarfsberechnung der Regelsatz für Zwei, die Miete und der ALG I-Aufschlag zugrunde gelegt? Oder anders gefragt, wie hoch (niedrig) wird die ALG II-Leistung ausfallen?
Wäre für Antworten wirklich sehr dankbar!
Grüße
T400
Versuche mir ja anzugewöhnen, erst über die Suchfunktion erforderliche Hilfe zu finden, und Euch nicht übergebühr zu belasten...
Finde aber nichts, was genau zu meiner Frage passt (ja, hab auch nicht über Stunden gesucht... :mued: ).
Daher, 1. Vorgeschichte und 2. Frage
1.
Meine Große und ihr Freund wohnen seit 11 Monaten zusammen (beide Ü25), er rutscht nun zum 1.9. von ALG I in ALG II. Die gemeinsam bewohnte Wohnung befindet sich im 2-Familien-Haus der Mutter (Rentnerin) des Freundes, hat 75 qm und die Miete beträgt 475,- € incl. (und wird auch tatsächlich seit 11 Monaten in dieser Höhe entrichtet). Meine Tochter ist in Ausbildung.
2.
Die angemessene Höchstmiete für die Wohnung beträgt hier 320,- € zzgl. Heizkosten (also ca. 390,- incl.), wird die unangemessen hohe Miete für den Zeitraum bis zu 6 Monaten übernommen? Gibt es Komplikationen, da sich die (abgeschlossene) Wohnung im Haus der Mutter befindet (es gibt keine lückenlosen Nachweise der Mietzahlungen aus den letzten 11 Monaten, da die Miete nicht immer ausschließlich vom Konto gezahlt wurde!)?
Das Einkommen meiner Tochter setzt sich zusammen aus Ausbildungsvergütung, Berufsausbildungsbeihilfe und Kindergeld, beläuft sich auf ca. 850,- € Netto. Wird es komplett angerechnet oder hat sie irgendwelche Freibeträge (BAB beinhaltet ja z.B. auch zweckgebundene Fahrkosten)?
Wird bei der Bedarfsberechnung der Regelsatz für Zwei, die Miete und der ALG I-Aufschlag zugrunde gelegt? Oder anders gefragt, wie hoch (niedrig) wird die ALG II-Leistung ausfallen?
Wäre für Antworten wirklich sehr dankbar!
Grüße
T400