Hallo zusammen und vorab schonmal danke für die Hilfe!
Derzeit sieht es bei mir so aus: wohnungslos, untergebracht in einer Schlafstelle für Wohnungslose, ALGII letzte Woche beantragt.
In der Obdachlostenstelle sitzt auch ein Typ vom Sozialamt/Arbeitsamt, bei diesem stellt man den ALGII-Antrag und bekommt seinen "Tagessatz" in bar ausgezahlt, soweit sogut.. hier aber meine Probleme damit, bzw. meine Fragen.
Wieso bekommt man als Wohnungsloser sein Geld nur für maximal eine Woche im vorraus ausgezahlt?
Auch ist es so, dass mein Antrag nicht "rückwirkend" gilt, ich bekomme also erst Leistungen vom Tag der Antragstellung, nicht aber rückwirkend zum 1. des Monats - wieso ist das so? bei "normalen" (mit Wohnung) Hartz IV empfängern ist es egal wann sie den Antrag stellen, man bekommt IMMER das volle Geld für den kompletten Monat, auch, wenn man sich z.B. erst am 23. des Monats meldet bekommt man Leistungen ab dem 1. des selben Monats. Warum soll das "angeblich" als Wohnungsloser nicht so sein?
Hierzu auch noch eine Frage. Hat jemand zu dieser Aussage (erster Satz) einen Link zu einem § oder sonst irgendwas rechtswirksamen?
Ich danke euch vielmals für eure Hilfe!
Derzeit sieht es bei mir so aus: wohnungslos, untergebracht in einer Schlafstelle für Wohnungslose, ALGII letzte Woche beantragt.
In der Obdachlostenstelle sitzt auch ein Typ vom Sozialamt/Arbeitsamt, bei diesem stellt man den ALGII-Antrag und bekommt seinen "Tagessatz" in bar ausgezahlt, soweit sogut.. hier aber meine Probleme damit, bzw. meine Fragen.
Wieso bekommt man als Wohnungsloser sein Geld nur für maximal eine Woche im vorraus ausgezahlt?
Auch ist es so, dass mein Antrag nicht "rückwirkend" gilt, ich bekomme also erst Leistungen vom Tag der Antragstellung, nicht aber rückwirkend zum 1. des Monats - wieso ist das so? bei "normalen" (mit Wohnung) Hartz IV empfängern ist es egal wann sie den Antrag stellen, man bekommt IMMER das volle Geld für den kompletten Monat, auch, wenn man sich z.B. erst am 23. des Monats meldet bekommt man Leistungen ab dem 1. des selben Monats. Warum soll das "angeblich" als Wohnungsloser nicht so sein?
Hierzu auch noch eine Frage. Hat jemand zu dieser Aussage (erster Satz) einen Link zu einem § oder sonst irgendwas rechtswirksamen?
Ich danke euch vielmals für eure Hilfe!