Halle alle,
Habe einige Fragen zu meiner neuen Eingliederungsvereinbarung, ich habe sie nicht unterschrieben mit nachhause genommen.
Kurz zu mir, ich leide an einem Herzleiden und diversen Erkrankungen ua. Bandscheibe.Bin 3 Jahre in Alg 2 Bezug. Fachärztliche und Amtsärtzliche Atteste liegen vor, vermindert Erwerbsfähig(3-6h), keine Schichtarbeit und sehr viele weitere Einschränkungen.
Meine EGV sieht bis auf die Bemühungen gut aus.Das macht mich aber stutzig und ich weiß nicht ob das überhaupt in eine EGV gehört
" Um die Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt zu gewährleisten wird Herr H. einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bis zum 15.12.2018 bei der Deutschen Rentenversicherung stellen und uns auch über die Antragstellung informieren.Wenn er von der Deutschen Rentenversicherung eine Rückmeldung erhält wird er diese innerhalb drei Tage bei uns einreichen."
Mein Facharzt meinte was das im Moment bewirken soll, da ich so schon auf dem Zahnfleisch daher komme.Vom rechtlichen her finde ich nur das hier:
"§ 9 (4) Die Leistungen zur Teilhabe bedürfen der Zustimmung der Leistungsberechtigten. SGB IX."
Wenn das so wäre, wäre das ja freiwillig und gehört in keine EGV. Eindeutige gesetzliche Regelungen finde ich nur bei den Krankenkassen, dem muss man aber auch nachkommen.
Hatte ich ja schon mit erfolglosen
REHAs.
Ich bedanke mich schon mal für Eure Hilfe
mfg
S.H.
Habe einige Fragen zu meiner neuen Eingliederungsvereinbarung, ich habe sie nicht unterschrieben mit nachhause genommen.
Kurz zu mir, ich leide an einem Herzleiden und diversen Erkrankungen ua. Bandscheibe.Bin 3 Jahre in Alg 2 Bezug. Fachärztliche und Amtsärtzliche Atteste liegen vor, vermindert Erwerbsfähig(3-6h), keine Schichtarbeit und sehr viele weitere Einschränkungen.
Meine EGV sieht bis auf die Bemühungen gut aus.Das macht mich aber stutzig und ich weiß nicht ob das überhaupt in eine EGV gehört
" Um die Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt zu gewährleisten wird Herr H. einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bis zum 15.12.2018 bei der Deutschen Rentenversicherung stellen und uns auch über die Antragstellung informieren.Wenn er von der Deutschen Rentenversicherung eine Rückmeldung erhält wird er diese innerhalb drei Tage bei uns einreichen."
Mein Facharzt meinte was das im Moment bewirken soll, da ich so schon auf dem Zahnfleisch daher komme.Vom rechtlichen her finde ich nur das hier:
"§ 9 (4) Die Leistungen zur Teilhabe bedürfen der Zustimmung der Leistungsberechtigten. SGB IX."
Wenn das so wäre, wäre das ja freiwillig und gehört in keine EGV. Eindeutige gesetzliche Regelungen finde ich nur bei den Krankenkassen, dem muss man aber auch nachkommen.
Hatte ich ja schon mit erfolglosen

Ich bedanke mich schon mal für Eure Hilfe

mfg
S.H.