Hallo,
ich habe gleich mehrere wichtige Fragen, da ich nun auch eine EGV bekommen habe. Mir wurde auch etwas Zeit zum durchlesen eingeräumt, nachdem ich darauf bestand. Als Massnahme muss ich zur Jobakademie. Da ich mit sowas keinerlei Erfahrung habe und mir auch kein guter Grund einfällt sie abzulehnen (und damit dann den bevorstehenden VA abzuwehren), habe ich mir gedacht ich zieh das einfach durch und bilde mir erstmal eine Meinung. Die EGV hier veröffentlichen möchte ich ehrlich gesagt nicht, ich habe Angst, dass der SB mich hier findet.
1. In der EGV steht nichts darüber wer die Fahrtkosten übernimmt, aber mein SB sagte ich müsste beim MT eine Abtretungserklärung unterschreiben und der MT erstattet sie mir dann.
Ist das für mich von Bedeutung, wer sie erstattet oder soll ich die Kostenerstattung vom JC verlangen? Falls ja, mit welcher Begründung? Ich möchte nicht in Erklärungsnot geraten, wenn ich den SB keinen guten Grund liefern kann, welches Problem ich damit habe.
2. Kann ich einzelne Punkte in der EGV auch umändern lassen, bevor ich unterschreibe? Muss der SB darauf eingehen oder habe ich nur die Wahl zwischen freiwillig unterschreiben oder auf den VA warten?
3. Beim Erstgespräch sagte er mir, dass, falls nötig, auch eine psychologische Untersuchung angeordnet werden kann. Sind solche Untersuchungen gut oder schlecht für mich? Sollte ich darauf bestehen sie vor der EGV zu machen? Ich habe einige psychische Probleme und bin alles andere als scharf drauf in einer Gruppe mit Wildfremden zu sitzen und Vorstellungsgespräche zu üben oder sonst irgendwie vor allen über mich zu sprechen. Das würde mich psychisch ziemlich fertigmachen.
4. Datenschutz: Durch das Unterschreiben der EGV würde ich mich damit einverstanden erklären, dass meine "personenbezogenen Daten und berufsbezogene Informationen an Kooperationspartner zB Arbeitgeber, Bildungsträger etc. weitergeleitet werden dürfen".
Sollte mich das irgendwie stören?
5. Ich wollte die Fahrtkostenerstattung für die Fahrt zu meinem Minijob beantragen, aber es hiess das ist schon bei dem 100 €-Grundfreibetrag meiner Einkommens mit drin, ausserdem wird die Erstattung nur bei "neuen" Jobs bewilligt, also die man antritt, nachdem man schon ALG2 bezieht und auch nur für die ersten 1-2 Monate. Stimmt das so oder hat dieser Grundfreibetrag nichts mit den Fahrtkosten zu tun?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
ich habe gleich mehrere wichtige Fragen, da ich nun auch eine EGV bekommen habe. Mir wurde auch etwas Zeit zum durchlesen eingeräumt, nachdem ich darauf bestand. Als Massnahme muss ich zur Jobakademie. Da ich mit sowas keinerlei Erfahrung habe und mir auch kein guter Grund einfällt sie abzulehnen (und damit dann den bevorstehenden VA abzuwehren), habe ich mir gedacht ich zieh das einfach durch und bilde mir erstmal eine Meinung. Die EGV hier veröffentlichen möchte ich ehrlich gesagt nicht, ich habe Angst, dass der SB mich hier findet.
1. In der EGV steht nichts darüber wer die Fahrtkosten übernimmt, aber mein SB sagte ich müsste beim MT eine Abtretungserklärung unterschreiben und der MT erstattet sie mir dann.
Ist das für mich von Bedeutung, wer sie erstattet oder soll ich die Kostenerstattung vom JC verlangen? Falls ja, mit welcher Begründung? Ich möchte nicht in Erklärungsnot geraten, wenn ich den SB keinen guten Grund liefern kann, welches Problem ich damit habe.
2. Kann ich einzelne Punkte in der EGV auch umändern lassen, bevor ich unterschreibe? Muss der SB darauf eingehen oder habe ich nur die Wahl zwischen freiwillig unterschreiben oder auf den VA warten?
3. Beim Erstgespräch sagte er mir, dass, falls nötig, auch eine psychologische Untersuchung angeordnet werden kann. Sind solche Untersuchungen gut oder schlecht für mich? Sollte ich darauf bestehen sie vor der EGV zu machen? Ich habe einige psychische Probleme und bin alles andere als scharf drauf in einer Gruppe mit Wildfremden zu sitzen und Vorstellungsgespräche zu üben oder sonst irgendwie vor allen über mich zu sprechen. Das würde mich psychisch ziemlich fertigmachen.
4. Datenschutz: Durch das Unterschreiben der EGV würde ich mich damit einverstanden erklären, dass meine "personenbezogenen Daten und berufsbezogene Informationen an Kooperationspartner zB Arbeitgeber, Bildungsträger etc. weitergeleitet werden dürfen".
Sollte mich das irgendwie stören?
5. Ich wollte die Fahrtkostenerstattung für die Fahrt zu meinem Minijob beantragen, aber es hiess das ist schon bei dem 100 €-Grundfreibetrag meiner Einkommens mit drin, ausserdem wird die Erstattung nur bei "neuen" Jobs bewilligt, also die man antritt, nachdem man schon ALG2 bezieht und auch nur für die ersten 1-2 Monate. Stimmt das so oder hat dieser Grundfreibetrag nichts mit den Fahrtkosten zu tun?
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.