Hallo an Alle,
vor ca. 3 Monaten musste ich meine Mutter wg beginnender Demenz von Norddeutschland hier zu mir in die Nähe von Stuttgart holen. Da ich momentan -noch- vollzeit arbeite, meldete ich sie zunächst in einem Pflegeheim bei mir im Ort an. In diesem Heim fühlt sie sich jedoch sehr unwohl (unfreundliches Personal, fremder Dialekt, fremdes Essen, ständiger Umgang mit Schwerstkranken, ect.). Inzwischen wird sie zunehmend depressiver, weint viel und hat bereits 5 kg abgenommen.
Der Pflegestufe 1 wurde im letzten Monat stattgegeben. Eine Generalvollmacht liegt vor und ich (Einzelkind) bin ihre Betreuerin.
Wegen einer betrieblichen Umstrukturierung werde ich sehr wahrscheinlich in absehbarer Zeit meinen Job verlieren und da ich lediglich 6 Monate gearbeitet habe, rutsche ich dann wohl direkt wieder in Harz 4.
Nun spiele ich mit dem Gedanken dann meine Mutter zu mir zu holen und sie selbst zu pflegen.
Hier nun meine Fragen:
1. Da meine Mutter zunehmend verwirrter wird (Demenz vom Typ Alzheimer, eine entsprechende Diagnose sowie ein ausführliches Pflegetagebuch liegen vor), könnte ich sie dann nicht mehr alleine lassen. Kann mich das Jobcenter dann trotzdem zwingen zu arbeiten und muss ich dann eine EV unterschreiben?
2. Inzwischen weiß ich, dass das Pflegegeld für Privatpersonen (305 €) nicht auf Harz 4 angerechnet wird. Momentan zahlt die Kasse den vollen Satz (1024 €) an das Heim aber da meine Pflege ja dann ja weit intersiver wäre, als sie im Heim gewährleistet werden kann, erscheint mir das schon recht wenig. Gäbe es da evtl. noch Spielraum, bzw. Zusatzanträge, etc., oder sind diese 305 € der endgültige Regelsatz?
3. Ganz wichtig:
Sind wir dann eine Bedarfsgemeinschaft? Und wird die rel. geringe Rente (ca. 900 €) meiner Mutter dann bei mir angerechnet?
4. Meine Mutter hat in Norddeutschland eine kleine Eigentumswohnung die aber noch nicht ganz abgezahlt ist. Um Zinsen und Tilgung zu decken würden wir die Wohnung jetzt gerne vermieten (eine liebe Nachbarin würde sich vorort darum kümmern).
Wird diese evtl. Mieteinnahme dann ebenfalls angerechnet werden?
Für jeden Tipp wäre ich Euch sehr, sehr dankbar!
Schonmal DANKE an jeden, der sich durch diesen Wust hindurchgelesen hat und ganz lieben Dank für Eure Hilfe!
vor ca. 3 Monaten musste ich meine Mutter wg beginnender Demenz von Norddeutschland hier zu mir in die Nähe von Stuttgart holen. Da ich momentan -noch- vollzeit arbeite, meldete ich sie zunächst in einem Pflegeheim bei mir im Ort an. In diesem Heim fühlt sie sich jedoch sehr unwohl (unfreundliches Personal, fremder Dialekt, fremdes Essen, ständiger Umgang mit Schwerstkranken, ect.). Inzwischen wird sie zunehmend depressiver, weint viel und hat bereits 5 kg abgenommen.
Der Pflegestufe 1 wurde im letzten Monat stattgegeben. Eine Generalvollmacht liegt vor und ich (Einzelkind) bin ihre Betreuerin.
Wegen einer betrieblichen Umstrukturierung werde ich sehr wahrscheinlich in absehbarer Zeit meinen Job verlieren und da ich lediglich 6 Monate gearbeitet habe, rutsche ich dann wohl direkt wieder in Harz 4.
Nun spiele ich mit dem Gedanken dann meine Mutter zu mir zu holen und sie selbst zu pflegen.
Hier nun meine Fragen:
1. Da meine Mutter zunehmend verwirrter wird (Demenz vom Typ Alzheimer, eine entsprechende Diagnose sowie ein ausführliches Pflegetagebuch liegen vor), könnte ich sie dann nicht mehr alleine lassen. Kann mich das Jobcenter dann trotzdem zwingen zu arbeiten und muss ich dann eine EV unterschreiben?
2. Inzwischen weiß ich, dass das Pflegegeld für Privatpersonen (305 €) nicht auf Harz 4 angerechnet wird. Momentan zahlt die Kasse den vollen Satz (1024 €) an das Heim aber da meine Pflege ja dann ja weit intersiver wäre, als sie im Heim gewährleistet werden kann, erscheint mir das schon recht wenig. Gäbe es da evtl. noch Spielraum, bzw. Zusatzanträge, etc., oder sind diese 305 € der endgültige Regelsatz?
3. Ganz wichtig:
Sind wir dann eine Bedarfsgemeinschaft? Und wird die rel. geringe Rente (ca. 900 €) meiner Mutter dann bei mir angerechnet?
4. Meine Mutter hat in Norddeutschland eine kleine Eigentumswohnung die aber noch nicht ganz abgezahlt ist. Um Zinsen und Tilgung zu decken würden wir die Wohnung jetzt gerne vermieten (eine liebe Nachbarin würde sich vorort darum kümmern).
Wird diese evtl. Mieteinnahme dann ebenfalls angerechnet werden?
Für jeden Tipp wäre ich Euch sehr, sehr dankbar!
Schonmal DANKE an jeden, der sich durch diesen Wust hindurchgelesen hat und ganz lieben Dank für Eure Hilfe!