germanman91
Elo-User*in
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Hallo,
der befr. Arbeitsvertrag endet ca. 1 Monat nach Geburt des Kindes.
Fragen dazu:
1) Muss man sich trotzdem arbeitslos melden 3 Monate vorher oder entfällt dies?
2) Wo beantrage ich die Elternzeit, wenn man z.B. 3 Jahre dies machen möchte. Trotzdem beim Arbeitgeber und welchen Zeitraum gibt man dort an?
3) Habe ich auch nach 3 Jahren (Elternzeit)noch Anspruch auf volles ALG I, da ich vor der Geburt mind. 12 Monate voll gearbeitet hatte?
Danke vorab
der befr. Arbeitsvertrag endet ca. 1 Monat nach Geburt des Kindes.
Fragen dazu:
1) Muss man sich trotzdem arbeitslos melden 3 Monate vorher oder entfällt dies?
2) Wo beantrage ich die Elternzeit, wenn man z.B. 3 Jahre dies machen möchte. Trotzdem beim Arbeitgeber und welchen Zeitraum gibt man dort an?
3) Habe ich auch nach 3 Jahren (Elternzeit)noch Anspruch auf volles ALG I, da ich vor der Geburt mind. 12 Monate voll gearbeitet hatte?
Danke vorab