Guten Tag,
ich habe mich vor kurzem arbeitslos gemeldet sowie ALG1 beantragt. (ich habe die letzten 3 Jahre gearbeitet)
Zuvor hatte ich auch schon ALG bekommen, allerdings aufstockend mit ALG2, da ich sehr wenig verdient habe.
Nun hätte ich ein paar Fragen, da ich früher nur beim Jobcenter war und nun durch ALG1 nur mit der Agentur zu tun habe:
1.) Es gibt ja sowohl bei der AfA wie auch Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung. Beim Jobcenter musste ich die damals unterschreiben. Bei der AfA hat mir die Mitarbeiterin das Teil nur gezeigt und meinte, das wäre rechtsgültig - eine Unterschrift ist nicht nötig. Stimmt das so wirklich?
2.) Ich bin erst ab dem 01.11. arbeitlos, erhalte jetzt aber schon Vermittlungsvorschläge. Allerdings ist da auch keine Rechtsfolgebelehrung hinten dran, nur ein Rückmeldebogen. Auf der Eingliederungsvereinbarung stand auch ich muss mich umgehend bewerben und innerhalb von 3 Tagen eine Rückmeldung geben. Muss ich mich da drauf bewerben? Gibt es überhaupt Folgen ohne Unterschrift?
3.) Ich habe gekündigt, d.h. ich hab jetzt sowieso erst einmal 3 Monate Sperre. Wenn ich in dieser Zeit durch Ablehnung eines VVs etc. eine Sperrzeit erhalten würde, wird die dann hinten angehängt oder passiert einfach nichts, weil ich eh schon eine Sperrzeit habe?
4.) Ich bin ja offiziell erst ab 01.11. arbeitslos, gilt die Eingliederungsvereinbarung erst ab da oder schon jetzt?
LG
avilan
ich habe mich vor kurzem arbeitslos gemeldet sowie ALG1 beantragt. (ich habe die letzten 3 Jahre gearbeitet)
Zuvor hatte ich auch schon ALG bekommen, allerdings aufstockend mit ALG2, da ich sehr wenig verdient habe.
Nun hätte ich ein paar Fragen, da ich früher nur beim Jobcenter war und nun durch ALG1 nur mit der Agentur zu tun habe:
1.) Es gibt ja sowohl bei der AfA wie auch Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung. Beim Jobcenter musste ich die damals unterschreiben. Bei der AfA hat mir die Mitarbeiterin das Teil nur gezeigt und meinte, das wäre rechtsgültig - eine Unterschrift ist nicht nötig. Stimmt das so wirklich?
2.) Ich bin erst ab dem 01.11. arbeitlos, erhalte jetzt aber schon Vermittlungsvorschläge. Allerdings ist da auch keine Rechtsfolgebelehrung hinten dran, nur ein Rückmeldebogen. Auf der Eingliederungsvereinbarung stand auch ich muss mich umgehend bewerben und innerhalb von 3 Tagen eine Rückmeldung geben. Muss ich mich da drauf bewerben? Gibt es überhaupt Folgen ohne Unterschrift?
3.) Ich habe gekündigt, d.h. ich hab jetzt sowieso erst einmal 3 Monate Sperre. Wenn ich in dieser Zeit durch Ablehnung eines VVs etc. eine Sperrzeit erhalten würde, wird die dann hinten angehängt oder passiert einfach nichts, weil ich eh schon eine Sperrzeit habe?
4.) Ich bin ja offiziell erst ab 01.11. arbeitslos, gilt die Eingliederungsvereinbarung erst ab da oder schon jetzt?
LG
avilan