@Martin
noch zur Info (für Dich und alle, die es interessiert).
Es ist richtig, was Du schreibst, dass man als Selbständiger (wenn man freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse ist) seinen KV-Beitrag nach der sogenannten Mindestbeitragsbemessungsgrenze zahlen MUSS (es sei denn, man bekommt
ALGII).
Das ist bei allen
GKV gleich. Diese liegt in 2005 bei 1.811,25 Euro/Monat.
Also, je nach Beitragssatz der Kasse und je nach Tarif (ob mit oder ohne Krankengeldanspruch) so etwa 260,00 - 320,00 Euro KV+PflV-Beitrag pro Monat. Viel Geld für einen Selbständigen, insbesondere, wenn die Geschäfte mal nicht so gut laufen (warum gibt es inzwischen wohl so viele Selbständige ganz ohne KV-Schutz?!).
Aber, jetzt kommt es:
Wenn man seiner Krankenkasse dann sagt (oder gar schreibt), dass die Geschäfte zur Zeit nicht gut laufen und um einen niedrigeren Beitrag bittet, UND DANN längerfristig krank werden sollte und eigentlich Anspruch auf Krankengeld hätte (dafür hat man ja den höheren Tarif "mit KG" bezahlt), dann sagt die Kasse: Ätsch, tut uns leid, Sie haben uns ja mitgeteilt, dass Ihr Einkommen ... (weniger als 1.811,25 Euro im Monat) beträgt, und wir dürfen Ihnen leider, leider das Krankengeld nur nach iIhrem tatsächlichen Einkommen berechnen. Sollte das Vorjahr gar ein Minus-Jahr gewesen sein, gibt es NULL Krankengeld. Der höhere Tarif (MIT KG-Anspruch) wurde aber gern genommen und, Verschärfung hoch drei, MUSS auch weiterhin bezahlt werden, auch während der Krankheit, denn beitragsfrei ist man nur, wenn man Krankengeld erhält!
("Ätsch" sagt die KV natürlich nicht, jedenfalls nicht laut ...)
Und wer jetzt den Beitrag nicht (mehr) zahlen kann (krankheitsbedingt kein Einkommen und noch nicht einmal Umsatz!), der fliegt nach zwei rückständigen Beiträgen umgehend raus aus der KV und kommt auch bei keiner anderen wieder rein (es sei denn: als
ALG II Bezieher ...)
Und das Bundessozialgericht bestätigt diese Praxis auch noch, weil es ein "Bereicherungsverbot" gibt: Im Krankheitsfall soll/darf man nicht besser gestellt sein als im Gesundheitsfall (nur: dann kann man arbeiten und Umsatz machen und ist noch "kreditwürdig" bei der Hausbank - aber wenn gar nichts mehr reinkommt ...?
Dass hat das
BSG vergessen, auch Richter sind Beamte ...
Und das nennt sich Sozialstaat und Sozialversicherung.