Stadtmeister
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hallo zusammen,
nun sind es noch 4 wochen und ich "rutsche" in H4. hoffe natürlich, dass es nicht soweit kommt...
dennoch möchte ich vorsorglich einen antrag abgeben - da wir ja alle wissen, dass kaffeetrinken und dummsabbeln eine bessere beschäftigung für die sb ´s sind als anträge zu bearbeiten.
nun war ich auf dem amt und wollte diesen besagten antrag abholen. die wirklich immer freundliche dame am schalter (meine ich wirklich so) stellte jedoch fest, dass meine freundin, unser sohn und ich bereits zusatzleitungen als eäg von der arge beziehen. sie meinte also, ich bräuchte keinen antrag sondern nur eine veränderungsmitteilung. diese solle dann meine freundin als antragstellerin der zusatzleistungen ausfüllen. gesagt, getan - doch nun stelle ich fest, dass ich als mitglied der eäg eine völlig untergeordnete rolle spielen werde. soll heissen: meine freundin bekommt als "oberhaupt" und als antragstellerin jegliches geld überwiesen was uns als eäg zusteht. soll heissen - ich werde in zukunft keine einkünfte egal welcher art in regelmäßigen abständen auf mein girokonto vorfinden. ist als solches eigentlich kein problem, da natürlich meine freundin jeden monat das geld überweist - doch wer diesen satz liest kann mich sicherlich verstehen - dieser sagt doch schon alles aus.
nun habe ich bedenken, dass das mit der veränderungsmitteilung falsch ist und wir auf anderen wege geld beantragen müssen. verständlicher weise traue ich in keinster weise der arge und ihren bediensteten. ich habe einfach angst, dass wir dann nicht das geld bekommen was uns eigentlich zusteht - sind wir doch sowieso schon gestraft genug als eäg - siehe grundleistungen im vergleich mit alleinstehenden und mütter die den vater nicht angeben und dick unterhalt kassieren...aber das ist ein anderes thema..
ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen und ein wenig licht in den dunklen bürokraten-dschungel bringen um auch einmal meinen tag ein wenig zu erhellen...
danke im voraus
der stadtmeister
nun sind es noch 4 wochen und ich "rutsche" in H4. hoffe natürlich, dass es nicht soweit kommt...
dennoch möchte ich vorsorglich einen antrag abgeben - da wir ja alle wissen, dass kaffeetrinken und dummsabbeln eine bessere beschäftigung für die sb ´s sind als anträge zu bearbeiten.
nun war ich auf dem amt und wollte diesen besagten antrag abholen. die wirklich immer freundliche dame am schalter (meine ich wirklich so) stellte jedoch fest, dass meine freundin, unser sohn und ich bereits zusatzleitungen als eäg von der arge beziehen. sie meinte also, ich bräuchte keinen antrag sondern nur eine veränderungsmitteilung. diese solle dann meine freundin als antragstellerin der zusatzleistungen ausfüllen. gesagt, getan - doch nun stelle ich fest, dass ich als mitglied der eäg eine völlig untergeordnete rolle spielen werde. soll heissen: meine freundin bekommt als "oberhaupt" und als antragstellerin jegliches geld überwiesen was uns als eäg zusteht. soll heissen - ich werde in zukunft keine einkünfte egal welcher art in regelmäßigen abständen auf mein girokonto vorfinden. ist als solches eigentlich kein problem, da natürlich meine freundin jeden monat das geld überweist - doch wer diesen satz liest kann mich sicherlich verstehen - dieser sagt doch schon alles aus.
nun habe ich bedenken, dass das mit der veränderungsmitteilung falsch ist und wir auf anderen wege geld beantragen müssen. verständlicher weise traue ich in keinster weise der arge und ihren bediensteten. ich habe einfach angst, dass wir dann nicht das geld bekommen was uns eigentlich zusteht - sind wir doch sowieso schon gestraft genug als eäg - siehe grundleistungen im vergleich mit alleinstehenden und mütter die den vater nicht angeben und dick unterhalt kassieren...aber das ist ein anderes thema..
ich hoffe man kann mir hier weiterhelfen und ein wenig licht in den dunklen bürokraten-dschungel bringen um auch einmal meinen tag ein wenig zu erhellen...
danke im voraus
der stadtmeister