Hi,
ich habe wieder einige Threads überflogen, u.a. Das Anti-ZAF-Bewerbungs Sammelthread.
Da die meisten Beiträge schon ein paar Jahre alt sind und es zwischen JC & AfA Unterschiede gibt, mache ich vorsichtshalber noch einen Thread, bevor ich wieder etwas falsch mache.
[AfA]
Arbeitslos seit letzter Woche & heute wiedermal Maßnahme per Verwaltungsakt aufgedrückt bekommen. Ich will dagegen nicht vorgehen, beim letzten mal kam es zu einer Sperre & ich hab nicht das Geld und die Zeit dagegen vorzugehen.
Die Maßnahme beginnt ab nächsten Montag & ich spüre jetzt schon dass ich 3 Wochen krank sein werde.
Heute habe ich aber 5 VV erhalten, die ich nun bis Donnerstag absenden muss.
Meine Frage:
Wo sind die Grenzen bei der Bewerbung?
Was kann ich alles weglassen um garnicht erst zum VG eingeladen zu werden?
Soweit ich weiß: Telefon-Nr, E-Mail, Alter, Religion & Herkunft.
Ist das noch aktuell oder haben sich Gesetze bezüglich Bewerbung vor kurzem geändert?
Muss der Lebenslauf mitgesendet werden, oder kann man dies auch weglassen?
Wenn ich davon ausgehe, die SB erfährt vom Inhalt meiner Bewerbungen, wäre es ein Problem?
Ich habe 2 Sorten von VV
Sorte 1 -> mein Ausbildungsberuf, den ich auf keinen Fall nachgehen möchte -> anti BW
Sorte 2 -> Bürotätigkeiten, bei denen ich nicht abgeneigt bin mich normal zu Bewerben
Könnte es problematisch werden wenn ich paralel gute und antibewerbungen abschicke?
Ich werde 100% in den nächsten Tagen und Wochen weitere VV zugeschickt bekommen.
Muss ich die bearbeiten, wenn ich krankgeschrieben wäre?
Bitte bei meinem Fall bedenken, dass die SB eine kleine ... ist und mir für jeden Fehler eine Sperre aufdrücken will.
Ich wäre sehr dankbar, wenn man mir auch Links oder § zu den Antworten sendet.
mfG
ich habe wieder einige Threads überflogen, u.a. Das Anti-ZAF-Bewerbungs Sammelthread.
Da die meisten Beiträge schon ein paar Jahre alt sind und es zwischen JC & AfA Unterschiede gibt, mache ich vorsichtshalber noch einen Thread, bevor ich wieder etwas falsch mache.
[AfA]
Arbeitslos seit letzter Woche & heute wiedermal Maßnahme per Verwaltungsakt aufgedrückt bekommen. Ich will dagegen nicht vorgehen, beim letzten mal kam es zu einer Sperre & ich hab nicht das Geld und die Zeit dagegen vorzugehen.
Die Maßnahme beginnt ab nächsten Montag & ich spüre jetzt schon dass ich 3 Wochen krank sein werde.
Heute habe ich aber 5 VV erhalten, die ich nun bis Donnerstag absenden muss.
Meine Frage:
Wo sind die Grenzen bei der Bewerbung?
Was kann ich alles weglassen um garnicht erst zum VG eingeladen zu werden?
Soweit ich weiß: Telefon-Nr, E-Mail, Alter, Religion & Herkunft.
Ist das noch aktuell oder haben sich Gesetze bezüglich Bewerbung vor kurzem geändert?
Muss der Lebenslauf mitgesendet werden, oder kann man dies auch weglassen?
Wenn ich davon ausgehe, die SB erfährt vom Inhalt meiner Bewerbungen, wäre es ein Problem?
Ich habe 2 Sorten von VV
Sorte 1 -> mein Ausbildungsberuf, den ich auf keinen Fall nachgehen möchte -> anti BW
Sorte 2 -> Bürotätigkeiten, bei denen ich nicht abgeneigt bin mich normal zu Bewerben
Könnte es problematisch werden wenn ich paralel gute und antibewerbungen abschicke?
Ich werde 100% in den nächsten Tagen und Wochen weitere VV zugeschickt bekommen.
Muss ich die bearbeiten, wenn ich krankgeschrieben wäre?
Bitte bei meinem Fall bedenken, dass die SB eine kleine ... ist und mir für jeden Fehler eine Sperre aufdrücken will.
Ich wäre sehr dankbar, wenn man mir auch Links oder § zu den Antworten sendet.

mfG