Huhu ihr Lieben 
Ich habe da mal einige Fragen, bezüglich der Bewerbung für eine ZAF und dem Vorstellungsgespräch.
1) Darf ich mich schriftlich bewerben, auch wenn im Stellenangebot, welches dem VV beiliegt, bei der Bewerbungsart "telefonsich" steht?
2) Wenn ja, gibt es dazu irgendein Gesetz?
3) Und was mache ich, wenn keine Adresse des AG im Angebot steht?
Ich habe nun seit der Registrierung sehr viele Postings hier gelesen, sicher 3 Stunden, hat auch Spaß gemacht, aber habe dennoch weitere Fragen
4) Angenommen ich bin 10 Jahre arbeitslos und war nur ab und zu mal für je 3 Monate beschäftigt und/oder hatte für paar Jahre einen Minijob mit 80€ Verdienst im Monat, MUSS ich diese Jobs im Lebenslauf angeben, oder einfach nur (Beispiel) "seit 2008: arbeitsuchend".
5) Schließt man bei einer ZAF einen Vertrag und kann dann überall hin vermittelt werden, oder steht im Vertrag explizit die Stelle drin?
6) Bezogen auf 5) Wenn die ZAF mir gleich oder später einen anderen Job anbieten möchte heißt das ja eigentlich erstmal, dass der Vertrag beendet ist, falls er explizit im Vertrag genannt war, richtig? Das heißt, wenn die mir gleich oder später einen anderen Job anbieten möchten, bedarf es nicht nur eines neuen Vertrages, sondern auch Geheimhaltung, oder? Lehne ich also ab, dürfen die meiner Meinung nach das nicht dem JC petzen, weil es sich ja um eine andere Stelle handelt, richtig? Oder dürfen die das trotzdem petzen?
Beispiel: Ich gehe wegen Zahnarzthelferin hin und die wollen dass ich Bäuerin werde, ich lehne ab und die petzen das dem JC? Machen die das?
Selbst wenn die dem JC nur mitteilen "Andere Stelle angeboten" und das JC sieht (sagen wir mal nach 2 Monaten) dass ich noch immer nicht in Arbeit bin, dann wissen die ja automatisch, dass ich die "Andere Stelle" nicht angenommen habe.
7) Für Bewerbungskosten, manchmal auch aus anderen Gründen, muss man oft die Anschreiben der persönlichen Bewerbungen als Nachweis dem JC vorlegen. Ist es rechtens, dass ich den allgemeinen mittleren Text schwärze? Bzw. gibt es ein Gesetz, wo drin steht, dass ich die Kopie vollständig vorlegen muss? (Vermutlich denken aber unsere Politiker garnicht so weit.) Weil das ist mein persönlicher Brief, meine persönlichen Gedanken, die gehen niemanden auf der Welt etwas an, außer dem Empfänger. Im Krieg und von diversen Staatssicherheitsorganen werden vllt. mal Briefe gelesen, aber ich sehe es nicht ein, dass ein (Entschuldigung!) popliges JC meine Briefe liest. Es geht doch sicher nur darum "OB" ich mich beworben habe und nicht ob die Neugier des Fallmanagers befriedigt wird, indem er lesen kann was ich da so schreibe.
Ist ein bissel viel Text geworden, sorry dafür.
Hoffentlich weiß jemand ein paar Antworten, ich freue mich!
Liebe Grüße
Susan
Ich habe da mal einige Fragen, bezüglich der Bewerbung für eine ZAF und dem Vorstellungsgespräch.
1) Darf ich mich schriftlich bewerben, auch wenn im Stellenangebot, welches dem VV beiliegt, bei der Bewerbungsart "telefonsich" steht?
2) Wenn ja, gibt es dazu irgendein Gesetz?
3) Und was mache ich, wenn keine Adresse des AG im Angebot steht?
Ich habe nun seit der Registrierung sehr viele Postings hier gelesen, sicher 3 Stunden, hat auch Spaß gemacht, aber habe dennoch weitere Fragen
4) Angenommen ich bin 10 Jahre arbeitslos und war nur ab und zu mal für je 3 Monate beschäftigt und/oder hatte für paar Jahre einen Minijob mit 80€ Verdienst im Monat, MUSS ich diese Jobs im Lebenslauf angeben, oder einfach nur (Beispiel) "seit 2008: arbeitsuchend".
5) Schließt man bei einer ZAF einen Vertrag und kann dann überall hin vermittelt werden, oder steht im Vertrag explizit die Stelle drin?
6) Bezogen auf 5) Wenn die ZAF mir gleich oder später einen anderen Job anbieten möchte heißt das ja eigentlich erstmal, dass der Vertrag beendet ist, falls er explizit im Vertrag genannt war, richtig? Das heißt, wenn die mir gleich oder später einen anderen Job anbieten möchten, bedarf es nicht nur eines neuen Vertrages, sondern auch Geheimhaltung, oder? Lehne ich also ab, dürfen die meiner Meinung nach das nicht dem JC petzen, weil es sich ja um eine andere Stelle handelt, richtig? Oder dürfen die das trotzdem petzen?
Beispiel: Ich gehe wegen Zahnarzthelferin hin und die wollen dass ich Bäuerin werde, ich lehne ab und die petzen das dem JC? Machen die das?
Selbst wenn die dem JC nur mitteilen "Andere Stelle angeboten" und das JC sieht (sagen wir mal nach 2 Monaten) dass ich noch immer nicht in Arbeit bin, dann wissen die ja automatisch, dass ich die "Andere Stelle" nicht angenommen habe.
7) Für Bewerbungskosten, manchmal auch aus anderen Gründen, muss man oft die Anschreiben der persönlichen Bewerbungen als Nachweis dem JC vorlegen. Ist es rechtens, dass ich den allgemeinen mittleren Text schwärze? Bzw. gibt es ein Gesetz, wo drin steht, dass ich die Kopie vollständig vorlegen muss? (Vermutlich denken aber unsere Politiker garnicht so weit.) Weil das ist mein persönlicher Brief, meine persönlichen Gedanken, die gehen niemanden auf der Welt etwas an, außer dem Empfänger. Im Krieg und von diversen Staatssicherheitsorganen werden vllt. mal Briefe gelesen, aber ich sehe es nicht ein, dass ein (Entschuldigung!) popliges JC meine Briefe liest. Es geht doch sicher nur darum "OB" ich mich beworben habe und nicht ob die Neugier des Fallmanagers befriedigt wird, indem er lesen kann was ich da so schreibe.
Ist ein bissel viel Text geworden, sorry dafür.
Hoffentlich weiß jemand ein paar Antworten, ich freue mich!
Liebe Grüße
Susan