Fragebogen zur Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses auf ärtzlichen Rat - Brauche da Hilfe!

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Stabilo Boss

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Hallo,

kann das schreiben gerade nicht reinstellen, deswegen zitiere ich mal:

"Sehr geehrter Herr Stabilo Boss,

Sie haben ihr Beschäftigungsverhätniss bei "XY" auf ärtzlichen Rat beendet. Ich prüfe, ob eine Sperrzeit vorliegt. Eine Sperrzeit ist nicht eingetreten, wenn sie einen wichtigen Grund zur Beendigung nachweisen können.

Zur Prüfung des wichtigen Grundes bitte ich, den beigefügeten Fragebogen bis zum 21.05.2018 zurückzusenden.

Bitte füllen sie zur Prüfung das beigelegte Formular aus bzw. lassen es vom ihrem Arzt ausfüllen.

Ich muss Ihre Stellungnahme unter Umständen mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber besprechen.

Wenn sie mir nicht Antworten, entscheide ich nach meinem bisherigen Kenntnisstand."


Was mache ich jetzt?
Habe das schreiben erst gerade erhalten, da ich einige Tage außer Haus war und der 21. ist ja Pfingsten, da fährt keine Post, heißt, ich muss das spätestens(!) morgen in den Briefkasten schmeißen!

So schnell bekomme ich doch keinen Termin bei meinem Hausartzt!?

Außerdem hat sie mich ja offiziell "nur" wegen Magen-Darm krankgeschrieben und nicht wegen meiner Psyche.
Wie soll ich denen denn Beweisen, das ich mich nicht in der Lage gefühlt habe, die Beschäftigung fortzuführen?
Vor allem, da dazu kein Absatz im Formular gegeben ist, wo ich meine Gründe ausführen könnte!?
Soll ich denen ne Mail schreiben?
Oder mal anrufen?
Was passiert, wenn ich mich nicht melde? I
Ich habe ja schon im Online-Formular fürs erneute ALG I meine Gründe dargelegt, das scheint aber nicht zu reichen......
Und wenn die mich sperren, sperren die mich dann rückwirkend, oder erst ab Beschlussdatum?
Bin ja jetzt schon einen Monat ohne Geld, dann wären es ja nur noch 2.......
Außerdem habe ich morgen einen Termin bei meinem neuen Therapeuten (Privat), wo wir die Inhalte und die Kosten besprechen.
Laut Recherchen nimmt der in der Regel so zwischen 60 und 80 Euro/Std. und da muss ich echt überlegen, ob ich das bezahlen kann/will, vor allem, da ich ja vllt. erstmal kein Geld erhalte.
Heißt, ich müsste eigentlich Arbeiten gehen, um das zu bezhalen, aber ich gehe ja eig. genau deswegen dahin, um mich überhaupt wieder arbeitsfähig zu bekommen. Paradox.......

Ich hoffe, man kann mir da helfen, brauche schnell rat!
 

Miriel

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Hast du einen Attest vom Arzt, in dem er schriftlich bestätigt, dass du auf seinen Rat hin gekündigt hast? Wenn ja, hast du diesen Attest deinem ALG-Antrag beigefügt?
 

Stabilo Boss

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Hast du einen Attest vom Arzt, in dem er schriftlich bestätigt, dass du auf seinen Rat hin gekündigt hast? Wenn ja, hast du diesen Attest deinem ALG-Antrag beigefügt?


Hab halt nen Krankenschein für die 4 Tage, die ich gefehlt habe (offiziell Magen-Darm), sonst nichts. Aber sie hat halt auch gesagt, dass das somatische Gründe hat und mit meiner Vorgeschichte (Depression, Angststörungen) und das ich auch schon öfter bei Probearbeiten/Praktika gesundheitliche Probleme bekommen habe, es vllt. keine so gute Idee sei, direkt von 0 auf 100 in ne Vollzeitbeschäftigung einzusteigen, die dann auch noch Pendelei in Verbindung steht.

Wenn die unbedingt scharf auf Belege sind: Ich könnte denen bestimmt aus den letzten 3 Jahren Krankenscheine und Überweisungen geben, die die meine Depressionen belegen und auch zeigen, das ich in Behandlung war/bin.
 

Miriel

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Ich spreche von einem Attest, nicht von einer Krankschreibung. AUs bringen dir rein gar nichts, denn die sagen nur aus, dass du für die bestimmte Zeit arbeitsunfähig warst, und nicht, dass du den Job aus gesundheitlichen Gründen aufgeben solltest. Und darum hat man dir auch den Fragebogen vorgelegt. Hättest du einen Attest, in dem schriftlich niedergeschrieben ist, dass dein Arzt dir zur Kündigung geraten hat, bräuchtest du diesen Fragebogen nicht.

So musst jetzt wohl in den sauren Apfel beißen.

Generell sollte man sich immer kundig machen, bevor man selbst kündigt und im Nachhinein behauptet, es sei auf ärztlichen Rat. Jetzt ist es halt zu spät.

Edit:
Moment.. dir wurde gekündigt? Ja was denn nun... Hast du selbst gekündigt, oder hast du eine Kündigung einfach so erhalten? Aus welchem Grund wurde dir gekündigt?
 

Stabilo Boss

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@Miriel

Sagen wirs so: Wir haben uns darauf geeinigt, das der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst wird und das in die Arbeitsbescheinigung reingeschrieben wird, das man mich gekündigt hat.

Ich habe mich einfach nicht mehr in der Lage gefühlt, weiter dort zu arbeiten und das hat man verstanden/akzeptiert und man brauchte halt schnell jemanden. So hat man halt kurzen Prozess gemacht.
 

Miriel

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Mit anderen Worten, du hast einen Auflösungsvertrag erhalten? Da ist es dann auch kein Wunder, dass eine eventuelle Sperre geprüft werden muss, denn das wird bei einem Auflösungsvertrag immer gemacht, weil sowas meist zu einer Sperre führt. Solche Infos solltest du hier im Forum vielleicht auch sofort verständlich formulieren, damit man dir auch wirklich helfen kann.

Wie das abgelaufen ist, hat nur einer einen Vorteil davon: Dein ehemaliger Arbeitgeber. Du selbst sitzt nun in der Sch...e. :doh:

Jetzt musst du eben sehen, wie du den Fragebogen von deinem Arzt ausgefüllt bekommst...
Denn wie gesagt, ein Krankenschein/AUB ist kein Attest!

Hast du schon versucht, deinen Hausarzt zu erreichen deswegen oder gehst du einfach so davon aus, dass du das eh nicht schaffst?
 

atasteofbunny

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Ist es für dich möglich, morgen zu der Ärztin zu fahren, gleich zu Beginn der Sprechstunde da zu sein und dann eben zu warten, bis sie Zeit hat? Nach dem, was sie gesagt hat, ist es ja möglich, dass sie dir so eine Bescheinigung noch ausstellt. Und wenn sie dafür länger braucht - was gut möglich ist - bittest du um Verlängerung der Frist bei der Arbeitsagentur.

Ich habe das selbst hinter mir und es hatte geklappt :peace: hatte selbst gekündigt, aber einen Arzt "ins Boot geholt." Keine Sanktion.
 

Katzenfan

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Sagen wirs so: Wir haben uns darauf geeinigt, das der Vertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst wird und das in die Arbeitsbescheinigung reingeschrieben wird, das man mich gekündigt hat.
Wenn Du tatsächlich eine so ausgefüllte Arbeitsbescheinigung bei der AfA eingereicht hast und der AG nicht gerade angekreuzt hat, dass vertragswidriges Verhalten des AN der Kündigungsanlass war, verstehe ich nicht, weshalb überhaupt eine Sperrzeit vorliegen könnte.

... und wieso dann in dem Schreiben der AfA steht, Du hättest Dein Beschäftigungsverhältnis auf ärztlichen Rat beendet, ist mir auch rätselhaft.

Irgendwie widersprichst Du Dir selbst.
 

Stabilo Boss

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Mit anderen Worten, du hast einen Auflösungsvertrag erhalten? Da ist es dann auch kein Wunder, dass eine eventuelle Sperre geprüft werden muss, denn das wird bei einem Auflösungsvertrag immer gemacht, weil sowas meist zu einer Sperre führt. Solche Infos solltest du hier im Forum vielleicht auch sofort verständlich formulieren, damit man dir auch wirklich helfen kann.

Wie das abgelaufen ist, hat nur einer einen Vorteil davon: Dein ehemaliger Arbeitgeber. Du selbst sitzt nun in der Sch...e. :doh:

Ich habe eben KEINEN Auflösungsvertrag erhalten! Und unterschrieben habe ich diesbezüglich auch NICHTS! In der Kündigung stand einfach, dass das Arbeitsverhältnis in beidseitigem Einvernehmen beendet wird.

Und ich habe halt in der Begründung beim ALG I -Antrag reingeschrieben, wie das alles so war und wie es dazu kommen konnte; inkl. Krankschreibung und so, vllt. kommen die deshalb auf "Beendigung auf ärztlichen Rat".......
 

Katzenfan

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In der Kündigung stand einfach, dass das Arbeitsverhältnis in beidseitigem Einvernehmen beendet wird.
War das nun eine AN -seitige oder eine AG -seitige Kündigung?
Hast Du die bei der AfA vorgelegt?
Und was stand denn nun in der Arbeitsbescheinigung:
WER hat gekündigt?
Und falls es der AG war: Hat er angekreuzt, dass es an Deinem Verhalten lag?
Wenn es kein Aufhebungsvertrag war, bleiben ja auf der Arbeitsbescheinigung nicht mehr so viele Möglichkeiten dafür, wie der AG die entsprechenden Fragen beantwortet hat.

Und ich habe halt in der Begründung beim ALG I -Antrag reingeschrieben, wie das alles so war und wie es dazu kommen konnte; inkl. Krankschreibung und so, vllt. kommen die deshalb auf "Beendigung auf ärztlichen Rat".......
Welche Begründung? Im "normalen" ALG-I-Antrag muss man das nicht (ausführlich) begründen.
Hast Du dafür ein separates Formular bekommen?
 

Stabilo Boss

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@Katzenfan

In der Kündigung stand, das mein Arbeitsverhältniss auf meinen Wunsch beendet wird.

Da ich aber drum gebeten habe, in der AB anzukreuzen, das die mich gekündigt haben, haben die das zum Glück auch gemacht. Und nein, man hat nicht angekreutzt, das es an mir lag.

Und ich habe es es deswegen ausführlicher begründet, da man verstehen sollte, was dazu geführt hat, weil ich da noch nicht wusste, was man wirklich in meine AB schreiben wird.
 

Stabilo Boss

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In der Kündigung, die DU geschrieben hast?

Nö, DIE haben die ausgestellt!

Ich zitiere mal:

"Herr XY hat ihrem Wunsch entsprochen und löst das Arbeitserhältniss mit sofortiger Wirkung auf"

Mit freundlichen Grüßen
Firma XY GmbH"


Mehr war da nicht.
Und die haben halt in die Arbeitsbescheinigung reingeschrieben, das die mich gekündigt hätten und das von meiner Seite kein Fehlverhalten vorlag.

Da die aber so lange gebraucht haben, diesen Wisch endlich auszufüllen und ich nicht mehr warten wollte mit dem Antrag, habe ich den ausgefüllt und mich veranlasst gesehen, die Beendigung ausführlicher zu begründen, da ich da noch nicht wusste, ab man wirklich ankreuzt, das man mich gekündigt hat.
 

Katzenfan

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Tja, da passt eben nichts zusammen:
Einerseits hast Du der AfA ,bewiesen', dass der Kündigungswunsch von Dir ausging - also Eigenkündigung.
Andererseits hat der AG angekreuzt, dass ER das Beschäftigungsverhältnis beendet hat..

Da Du aber zusätzlich schriftlich erklärt hast, dass und warum Du nicht mehr dort arbeiten konntest, "überwiegt" die Lösung des Vertragsverhältnis von Deiner Seite auf jeden Fall eindeutig.

Wenn Du eine Sperrzeit vermeiden willst, kommst Du nicht drumrum, Dir ein entsprechendes Attest (also eine Erklärung, dass Dir die Arbeitsaufgabe aus gesundheitlichen Gründen empfohlen wurde) zu besorgen. Vielleicht klappt es ja.
Habe das schreiben erst gerade erhalten, da ich einige Tage außer Haus war und der 21. ist ja Pfingsten, da fährt keine Post, heißt, ich muss das spätestens(!) morgen in den Briefkasten schmeißen!

Da der 21. ein Feiertag ist, verschiebt sich der Termin auf den Tag danach, also auf den 22.05.2018.
Du hast also noch ein paar Tage Zeit ...
 

Katzenfan

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Mag sein, aber was ist mit Absatz 3? Wann gilt was?

Außerdem:
Was soll passieren, wenn die Anhörung erst am 22.05. bei der AfA eingeht?
Ich denke nicht, dass am Pfingstmontag jemand dort darauf wartet.
 

Muzel

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Mein Arzt hätte mich niemals zu einer Beendigung meines Arbeitsverhältnisses geraten. Er hat mir allerdings ein Attest ausgestellt, dass ich nicht mehr arbeiten konnte. Auch mein RA wollte nicht, dass ich kündige. Man beendet niemals von sich aus ein Arbeitsverhältnis und einen Arzt dafür einzuspannen, finde ich gemein.
 

Miriel

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Was ist daran gemein? Wenn man nicht mehr arbeiten kann aus medizinischen Gründen ist das nunmal der Job des Arztes. Muzel, sei mir nicht böse, aber deine Beiträge sind irgendwie nicht sonderlich hilfreich oder sinnvoll.

Ansonsten sehe ich hier im Thread einfach nicht mehr klar, da der TE irgendwie nicht in der Lage zu sein scheint, mal klar zu sagen, was nun Sache ist. Bisher sieht das für mich aus, als hätte er alles falsch gemacht, was man falsch machen kann, aber da er sich ja die Würmer aus der Nase ziehen lässt... :/
 
E

ExUser 2606

Gast
Du musst zwischen den Begriffen "Frist" und "Termin" unterscheiden. Beispiel für eine Frist: die Widerspruchsfrist. Beispiel für einen Termin: "Bitte äußern Sie sich bis zum <Datum>, ansonsten entscheiden wir nach Aktenlage".

Deswegen ist hier § 26 Abs. 3 SGB X nicht einschlägig.
Trotzdem liest das am 21.5. Kein Mensch. Aber es könnte am 22. Gleich früh morgens jemand entscheiden. Das ginge bei einer Frist erst am Mittwoch.
 
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