Fragebogen vom Jobcenter / Psychische Erkrankung immer noch vorhanden

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kakashix

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Ich begrüße euch alle,

ich schreibe euch heute, weil ich einen Brief vom Jobcenter gekriegt habe und ich weiß nicht wie ich jetzt darauf reagieren soll.

Vor kurzem habe ich erst meinen Weitergewährungsantrag gestellt, der auch genehmigt wurde und paar Tage später habe ich einen Fragebogen vom Jobcenter gekriegt, den ich bitte ausfüllen sollte...


Meine kurze Vorgeschichte: Aufgrund meiner starken psychischen Erkrankung ist es mir nicht möglich an einer Maßnahme teilzunehmen geschweige denn eine Arbeit nachzugehen. Damals, als ich in einer Maßnahme tätig gewesen war, musste ich laut meines Psychologen Beruhigungstabletten einnehmen. Ich habe damals die Arbeitsvermittler bei meiner Maßnahme erklärt, dass ich psychische Probleme habe und das ich zu Selbstmordgedanken tendiere.

Da die Arbeitsvermittler mich nicht ernst genommen haben und ich aufgrund meiner hohen Fehltage auffiel, schickte mich das Jobcenter zum Amtsarzt. Der Amtsarzt hat bei mir eine schwere seelische Störung mit Zwangsgedanken festgestellt und mich daraufhin freigestellt. Das Ganze ist jetzt gut 2 Jahre her und jetzt meldet sich das Jobcenter wieder bei mir, aber meine derzeitige Verfassung ist gleich geblieben, wenn nicht sogar etwas schlimmer... Das ist ab und zu Selbstmordgedanken habe, habe ich denen nicht gesagt, weil ich in keiner Psychiatrischen Klinik möchte, sondern lieber Ambulant.

Meine Frage, was soll ich jetzt mit den Fragebogen machen? Ich bin jedenfalls nicht in der Lage zusätzlich noch den Psychoterror des Jobcenters mitzumachen, weil dafür habe ich keine Kraft mehr und meine psychische Verfassung hat sich seit dem Brief verschlechtert :frown:


Ich bitte um eure Hilfe wie es nun weitergeht? Die Fotos lade ich zusätzlich hoch.


Ich danke euch
 

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Der Auflehnende

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Dem Brief konnte ich keine Rechtsfolgenbelehrung entnehmen, somit wäre das freiwillig.

Was hast Du in den zwei Jahren gegen Deine Erkrankung unternommen? Hast Du Termine bei Psychiatern, Psychotherapeuten wahrgenommen, bzw. Dich darum gekümmert?

Auf Dauer wird das JC das nicht mitmachen. Aufgrund Deiner Erkrankung wirst Du sowieso nur eingeschränkt erwerbsfähig sein. Wichtig wäre es, wenn ein Psychiater oder Psychotherapeut Deine Krankheit bestätigen kann. Deine Krankheit kann auch ein Vorteil im Falle von Sanktionen sein, weil sie einen wichtigen Grund darstellen kann.
 
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Ich bitte um eure Hilfe wie es nun weitergeht?

Hallo kakshix!

Nun kannst du den Fragebogen ausfüllen und dann wird man weitersehen, ob die Behörde deiner Einschätzung folgt. Bist du in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung?

Wo willst du denn hin? Wie stellst du dir dein weiteres Leben hinsichtlich Arbeit vor?

Nach so langer Zeit wird sich die Frage nach der Erwerbsfähigkeit und Zuständigkeit stellen. Das JC ist auf Dauer nur für Erwerbsfähige zuständig. D.h. wenn du weiter krank bist, wird man dich auffordern einen Rentenantrag zu stellen oder Hilfe zum Lebensunterhalt beim Sozialamt zu beantragen.

Gruß

p.s. Mit "Terror" wird du in deiner Situation kaum zu rechnen haben.
 

kakashix

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Hallo kakshix!

Wo willst du denn hin? Wie stellst du dir dein weiteres Leben hinsichtlich Arbeit vor?
Ich war beim Psychiater, aber besser wird es nicht.
Diese psychische Erkrankung fing damals ca. vor 10 Jahren langsam an und wurde schlimmer, aber es hat sich nichts verändert. Mittlerweile habe ich mich damit schon abgefunden, dass es irgendwann besser wird. Es ist eine Krankheit, mit der ich täglich zu tun habe und die ich wahrscheinlich bis mein Lebensende mittragen werde...

Noch 2 Fragen dazu.

1. Soll ich dann im Fragebogen mit "Nein" ankreuzen und eine Erklärung abgeben?

2. Wie ist denn der Satz beim Sozialamt? Ist das der gleiche wie beim Jobcenter und was genau ist da der Unterschied?
 
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ExitUser

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Die Frage zielte eher dahin, ob du regelmäßig in Behandlung warst und bist. Hier wird es jetzt auf die Dokumentation ankommen und darauf, dass Ärzte deine Einschätzung auch bestätigen.

Eine Erwerbsminderung wird nicht ohne gründliche Befunderhebung festgestellt. Auch könnte man dich dazu in eine Rehaklinik schicken.

Als Erklärung sollte ausreichen, auf gesundheitliche Gründe zu verweisen. Diagnosen oder Symptomatik gehen die Arbeitsvermittler nichts an.

HzL (3. Kapitel SGB XII) ist von der Höhe gleich Alg-II, allerdings werden Anghörige hier geprüft, ob sie unterhaltspflichtig sind.

Erst wenn du als dauerhaft erwerbsgemindert eingestuft wirst, bekommst du Leistungen nach 4. Kapitel.

Dazu kannst du dich hier im Forum gründlich informieren.
 

kakashix

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Wichtig wäre es, wenn ein Psychiater oder Psychotherapeut Deine Krankheit bestätigen kann.
Ich war bei einem Psychiater, habe aber das dann abgebrochen, weil es in der Zeit mir noch schlimmer ging, das habe ich dem Arzt auch gesagt. Mir fiel es schwer mit einem Arzt darüber zu reden und jedes Mal, als ich dann einen Termin beim Psychiater hatte, gings mir schlecht und deshalb habe ich dem Arzt gesagt, dass ich Zeit für mich brauche...

Und meine psychische Krankheit könnte der Arzt bestimmt bestätigen bzw. ich wurde zum Amtsarzt damals geschickt vom Jobcenter, der hat es bestätigt das ich psychisch krank bin
 

kakashix

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Als Erklärung sollte ausreichen, auf gesundheitliche Gründe zu verweisen. Diagnosen oder Symptomatik gehen die Arbeitsvermittler nichts an.
Habe jetzt im Fragebogen schon ausgefüllt, dass ich eine psychische Erkrankung habe, die wissen das sowieso, weil der Amtsarzt doch seine Diagnose an das Jobcenter geschickt hat. Die haben mich doch damals zum Amtsarzt geschickt, weil ich so oft gefehlt habe...

HzL (3. Kapitel SGB XII) ist von der Höhe gleich Alg-II, allerdings werden Anghörige hier geprüft, ob sie unterhaltspflichtig sind.
Wer soll unterhaltspflichtig sein? Aus dem Alter bin ich schon raus, das jemand für mich unterhaltspflichtig sei
 
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Wer soll unterhaltspflichtig sein?

Direkte Angehörige also Eltern oder Kinder. Aus dem Alter ist man leider nie raus. Das ist aber nicht in erster Linie dein Problem, es sei denn, du möchtest deinen Angehörigen das nicht zumuten.

Das ist jetzt weit vorgegriffen. Erstmal müsste die Erwerbsunfähigkeit ja festgestellt werden. Oft schätzen die Gutachter das völlig anders ein als die Patienten, vor allem wenn nicht viele Befunde vorliegen.

Ich wünsche dir, dass das in deinem Sinn ausgeht. Hol dir Hilfe , wenn du es alleine nicht schaffst!

Alles Gute!
 

kakashix

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Erstmal müsste die Erwerbsunfähigkeit ja festgestellt werden. Oft schätzen die Gutachter das völlig anders ein als die Patienten, vor allem wenn nicht viele Befunde vorliegen.
Ich wurde damals vom Amtsarzt erst mal für 6 Monate für Erwerbsunfähig erklärt, wie es jetzt ausschaut weiß ich nicht.

Und danke für die netten Worte
 

Baller111

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Hallo kakashix,
wenn deine psychische Verfassung so ernsthaft ist, dann solltest du als allererstes nicht aufgeben. Warum ich dir das sage ? Ich selbst habe einen Freund 6 Jahre lang mit solchen und anderen Symtomen begleitet. Man musste Ihn mehrmals " ambulant und sataionär " aufnehmen. Und ich kann dir sagen, für einen der das zwar nicht hatte, dennoch miterlebt hat, kann man es nicht in Worten sagen, was man alles miterlebte.

Zu allererst musst solltest du sehen, dass du dich weiterhin in professionelle Hände gibst. Arbeit zu suchen in deiner jetzigen Situation, glaube ich, ist jetzt nicht der wichtigste Weg. Wenn doch, um so besser. Du solltest erst sehen, wie du mit dir und mit deinem Umfeld umgehst in deine jetzigen Situation. Das soll heißen, dass du dich ersteinmal selbst wahrnehmen sollst, was du für dich empfindest und wie es in Zukunft sein soll. Ich kann mir auch vorstellen, dass du sehr oft müde und abgeschlagen, lustlos und keinen Bock nach draußen hast, ( teils auch von Medikamenten ? ) weil du dir selbst im Weg mit deinen Gedanken die um dich kreisen, zu sehr beschäftigt bist.

Natürlich kann man solche Gedanken nicht " wegzaubern " so was gibt es nicht. Und gesagtes ist immer leicht gesagt. Dennoch solltest du versuchen, dich so viel wie möglich abzulenken.

Das, was ich zumindest gesehen und gelernt habe, ist, dass man viel Abwechslung und Unterhaltung mit Freunden und Bekannten haben sollte. Man sollte sich nicht schämen, darauf anzusprechen, dass man krank ist. Das könnte nur dazu führen, dass man sich noch weiter zurückzieht, was nicht dein Ziel sein kann / sollte. Verständniss zu bekommen kann manchmal hilfreicher sein, als nichts zu sagen. Auch wenn es einem nicht leicht fällt. Dennoch versuche so manche Mauer einzubrechen um mit deinen Gedanken ein wenig mehr im klaren zu sein und um sich selbst gutes zu tun und deiner Umwelt.

Sich auszusprechen ist nicht ganz einfach gegenüber einen Fremden, aber ein Anfang, auch wenn es sehr schwer fällt. Allein ein " Aussprechen ", kann vorerst erleichternd für einen selbst sein. Und daran muss man arbeiten, immer und immer wieder.

Cogito ergo sum "Ich denke also bin ich" - von französischen philosophen Descartes

Ich habe damals die Arbeitsvermittler bei meiner Maßnahme erklärt, dass ich psychische Probleme habe und das ich zu Selbstmordgedanken tendiere.

So eine Aussage solltest du gegenüber einen Arbeitsvermittler NIE sagen, Sozialdatenschutz. Das geht denen nichts an. Da du es ihn aber schon mitgeteilt hast, versuche in Zukunft dass zu unterlassen. Selbst wenn er dich in Zukunft darauf anspricht, gebe keine Informationen weiter.

der Auflehnende
Dem Brief konnte ich keine Rechtsfolgenbelehrung entnehmen, somit wäre das freiwillig.
Wurde wirklich keine Rechtsfolgenbelehrung mit beigefügt ? Dann wie " der Auflehnende " geschrieben hat.

Es steht in dem Schreiben Glas klar: " Ich Bitte um.. "... Hehe..:peace:

Bescheide eines JC rechtmäßig ?
Im Übrigen gilt: In einer Bitte liegt keine Regelung mit Verwaltungsaktqualität (SG Mainz Az. S 14 AS 956/14 v. 17.11.2015).
https://www.landesrecht.rlp.de/jpor...showdoccase=1&doc.id=JURE160000887&doc.part=L
Grundsicherung für Arbeitsuchende - vorrangige Leistungen - Aufforderung zur Beantragung der vorzeitigen Altersrente - Unbestimmtheit des Schreibens des Grundsicherungsträgers
Leitsatz
1. Ein Bescheid ist unbestimmt, wenn sich eine Behörde im Tenor mit einer Bitte an einen Bürger wendet. Eine Bitte ist ein an jemanden gerichteter Wunsch. Er kann, muss aber nicht erfüllt werden. Bitten und Wünsche sind einer hoheitlichen Regelung fremd. (Rn.25)
2. Eine Bitte ist auch keine Aufforderung im Sinne des § 12a SGB II. (Rn.27)

Und weiter: " Nach meinigen derzeitigen Kenntnisstand und aufgrund Ihrer hier vorliegender Akte, könnten Sie evtl. zeitweise einer Beschäftigung nachgehen." Zitat Ende

Hier muss gefragt werden, " nach welchem Kenntnisstand woher und wie ist er zu dieser "Kenntnis" gekommen ? Das ist eine undefinierte Aussage und ( sehr ) fragwürdig.

Man möchte hier weitere Informationen anfordern, wozu du nicht verpflichtet bist ( auch nicht gesetzlich zu diesem Schreiben ) diese zu offenbahren. Es gibt bei einer " Bitte " keine " Mitwirkungspflichten nach §§ 60 - 62 SGB I. Auch können hieraus auch keine " Sanktionen " entstehen. Alle Informationen hast du schon in deinem Erstantrag abgegeben.
https://www.grundsicherungs-handbuch.de/Handbuch/Mitwirkungspflichten/mitwirkungspflichten.html

Entscheide selbst ob du den " Bittenden " nachkommen möchtest.
 
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Der Auflehnende

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Ich war bei einem Psychiater, habe aber das dann abgebrochen, weil es in der Zeit mir noch schlimmer ging, das habe ich dem Arzt auch gesagt. ...

Und meine psychische Krankheit könnte der Arzt bestimmt bestätigen bzw. ich wurde zum Amtsarzt damals geschickt vom Jobcenter, der hat es bestätigt das ich psychisch krank bin
Es kostet sehr viel Kraft um über Probleme zu reden. Das Risiko das etwas schief geht, ist je nach Krankheit und ihrer Schwere auf jeden Fall vorhanden. Vielleicht kann man das mit einer schweren OP vergleichen. Du solltest trotzdem versuchen eine Therapie zu machen. Wichtig sind Familie und/oder Freunde die Dich unterstützen. Medikamente alleine können Dir nicht helfen. Sofern sie überhaupt die gewünschte Wirkung erzielen und die Nebenwirkungen nicht überwiegen, werden die Probleme nur übertüncht. Irgendwann lässt die Wirkung nach und die Dosis muss erhöht werden. Die meisten dieser Medikamente wurden nicht langfristig getestet, sondern nur über wenige Wochen. Sehr problematisch kann auch das Absetzen der Medikamente sein. Nicht selten treten je nach Einnahmedauer und Dosierung Entzugserscheinungen auf. Schlimm ist ja, das psychische Erkrankungen praktisch nicht nachweisbar sind. Auf diese Krankheiten kann nur durch Verhalten oder im Gespräch geschlossen werden. Ein weiteres Problem ist, das psychische Erkrankungen in der Gesellschaft immer noch ein Tabu sind und Betroffene stigmatisiert werden. Nicht selten werden die Menschen als faul und arbeitsscheu abgestempelt. Nach dem Tod von Robert Enke sollte es eigentlich anders sein.

... D.h. wenn du weiter krank bist, wird man dich auffordern einen Rentenantrag zu stellen oder Hilfe zum Lebensunterhalt beim Sozialamt zu beantragen.

So schnell geschieht das i.d.R. nicht. Solange der ÄD noch mehr als drei Stunden am Tag arbeitsfähig beurteilt ist da nichts mit Rente oder Sozialhilfe. Des Weiteren müssen Therapien und Belastungserprobungen durchlaufen werden. Psychiater und Psychotherapeuten halten Erwerbsarbeit für psychisch Erkrankte als notwendig, weil Erwerbsarbeit vor diesen Erkrankungen schützt bzw. sie reduziert und gesellschaftliche Teilhabe sichert.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/153094/Arbeit-fuer-psychisch-Kranke-Ungenutzte-Potenziale
 
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