Guten Nabend,
wie bereits in meinem letzen Thema geklärt wurde, habe ich nun den Sanktionsbescheid bekommen von 30%. Soweit ist alles klar und auch akzeptiert. Ich habe jetzt folgende Fragen. Die EGV die ich unterschrieben habe ist die jetzt noch gültig nachdem ich mich an der einzig festgelegten Vereinbarung (Der Teilnahme an der Maßnahme, die ich aus bestimmten Gründen abgebrochen habe) nicht gehalten habe, oder zählt jetzt wieder die alte die vorher unterschrieben wurde?. Ich habe bislang noch keinen Termin erhalten um zu klären wie es nun weitergehen soll. Bin ich verpflichtet mich zu melden, und von mir aus um einen Termin beten?, oder kann ich auf eine Einladung warten? Ich habe die Maßnahme seid dem 03. 12. 2012 nicht fortgeführt. In der Vereinbarung war vereinbart das die Maßnahme VORERST bis zum 31.12.2012 gehen sollte. Da ich sie aber abgebrochen habe und heute der von mir erwartete Sanktionsbescheid eingegangen ist, wo mir mittgeteilt wurde das am 1.2.2013 die Leistungen um 30% gekürzt werden. Wie verhalte ich mich jetzt weiter, kann man mich weiter sanktionieren wenn ich gar nichts unternehme und einfach nur auf eine Einladung von meinem SB warte? In meiner unterschriebenen EGV steht nur das ich an der Maßnahme bis zum 31.12 vorert teilnehmen soll, was ich allerding nicht getan habe wie oben beschrieben, sonst nichts. Nichts von Eigenbemühungen nachweisen etc. selbstverständlich habe ich trotzdem einige Bewerbungen geschrieben. Ich habe Angst jetzt in ein Teufelskreis von Sanktionen zu geraten weil ich nicht weiss wie ich mich verhalten soll. Danke für eure Ratschläge!
PS: Falls gewünscht wird das ich meine EGV einscannen soll, ist dieses nicht möglich. Und falls dies Thema im Bereich EGV besser aufgehoben ist, bitte verschieben.
wie bereits in meinem letzen Thema geklärt wurde, habe ich nun den Sanktionsbescheid bekommen von 30%. Soweit ist alles klar und auch akzeptiert. Ich habe jetzt folgende Fragen. Die EGV die ich unterschrieben habe ist die jetzt noch gültig nachdem ich mich an der einzig festgelegten Vereinbarung (Der Teilnahme an der Maßnahme, die ich aus bestimmten Gründen abgebrochen habe) nicht gehalten habe, oder zählt jetzt wieder die alte die vorher unterschrieben wurde?. Ich habe bislang noch keinen Termin erhalten um zu klären wie es nun weitergehen soll. Bin ich verpflichtet mich zu melden, und von mir aus um einen Termin beten?, oder kann ich auf eine Einladung warten? Ich habe die Maßnahme seid dem 03. 12. 2012 nicht fortgeführt. In der Vereinbarung war vereinbart das die Maßnahme VORERST bis zum 31.12.2012 gehen sollte. Da ich sie aber abgebrochen habe und heute der von mir erwartete Sanktionsbescheid eingegangen ist, wo mir mittgeteilt wurde das am 1.2.2013 die Leistungen um 30% gekürzt werden. Wie verhalte ich mich jetzt weiter, kann man mich weiter sanktionieren wenn ich gar nichts unternehme und einfach nur auf eine Einladung von meinem SB warte? In meiner unterschriebenen EGV steht nur das ich an der Maßnahme bis zum 31.12 vorert teilnehmen soll, was ich allerding nicht getan habe wie oben beschrieben, sonst nichts. Nichts von Eigenbemühungen nachweisen etc. selbstverständlich habe ich trotzdem einige Bewerbungen geschrieben. Ich habe Angst jetzt in ein Teufelskreis von Sanktionen zu geraten weil ich nicht weiss wie ich mich verhalten soll. Danke für eure Ratschläge!
PS: Falls gewünscht wird das ich meine EGV einscannen soll, ist dieses nicht möglich. Und falls dies Thema im Bereich EGV besser aufgehoben ist, bitte verschieben.