G
Gelöschtes Mitglied 48050
Gast
Hallo Zusammen,
ich habe von meinem SB einen VV für eine Stelle bekomme, die Stelle liegt knappe 50 Kilometer von meinem Wohnort entfernt und ich habe nur ein sehr altes Auto (fast 20 Jahre alt) und um ehrlich zu sein, mir ist die Entfernung zu weit. Die Stelle kann in TZ und VZ besetzt werden.
Jetzt weiß ich, das es eine bestimmte tägliche Pendelzeit gibt. Und nun kam heute auch eine Einladung zum VG und ich weiß gerade nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll.
Ist eine Pendelzeit von 2 Stunden Hinweg und 2 Stunden Rückweg, also insgesamt täglich vier Stunden Pendelzeit, zulässig?
Und kann ich diese Stelle ablehnen wenn diese in TZ besetzten soll? Denn würde ich alleine schon wegen der Fahrerei draufzahlen.
Ich weiß, dass ich den Termin für das VG wahrnehmen muss, aber was soll ich denn den AG erzählen, wenn der mich auch auf TZ einstellen will?
Vielleicht kann mir Jemand einen Tipp geben, vielen Dank schon mal dafür!
cadmolino
ich habe von meinem SB einen VV für eine Stelle bekomme, die Stelle liegt knappe 50 Kilometer von meinem Wohnort entfernt und ich habe nur ein sehr altes Auto (fast 20 Jahre alt) und um ehrlich zu sein, mir ist die Entfernung zu weit. Die Stelle kann in TZ und VZ besetzt werden.
Jetzt weiß ich, das es eine bestimmte tägliche Pendelzeit gibt. Und nun kam heute auch eine Einladung zum VG und ich weiß gerade nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll.
Ist eine Pendelzeit von 2 Stunden Hinweg und 2 Stunden Rückweg, also insgesamt täglich vier Stunden Pendelzeit, zulässig?
Und kann ich diese Stelle ablehnen wenn diese in TZ besetzten soll? Denn würde ich alleine schon wegen der Fahrerei draufzahlen.
Ich weiß, dass ich den Termin für das VG wahrnehmen muss, aber was soll ich denn den AG erzählen, wenn der mich auch auf TZ einstellen will?
Vielleicht kann mir Jemand einen Tipp geben, vielen Dank schon mal dafür!
cadmolino