Da ich im Netz Widersprüchliches gelesen habe, mag ich hier einmal nachfragen:
Ich bin Aufstocker und bekomme zu meiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit 10h Arbeit die Woche ergänzendes ALG2. Gilt nun für mich die EAO (Erreichbarkeitsanordnung) oder nicht? Also darf ich mich "ohne Erlaubnis" des JC ausserhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches aufhalten, sprich 10 Tage verreisen, sofern der Arbeitgeber sein ok gibt? Ausserdem stand etwas davon dem SB Bescheid geben wäre zweckmäßig. Aber für mich liest sich das so, dass es allerdings keine Pflicht ist?!
Im Netz hab ich nur was gelesen von, das man mind. 15h die dafür arbeiten muss, um diese "Freiheit" zu haben. Was stimmt denn nun?
PS. Kann man eine unterschriebene EGV im Nachhinein anfechten wenn man herausfindet, dass dort ein rechtswidriger Punkt drinsteht, was man zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch nicht wusste? (hat nix mit dem Thema oben zur Ortsabwesenheit zu tun)
Vielen Dank & Frohe Restweihnacht
Ich bin Aufstocker und bekomme zu meiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit 10h Arbeit die Woche ergänzendes ALG2. Gilt nun für mich die EAO (Erreichbarkeitsanordnung) oder nicht? Also darf ich mich "ohne Erlaubnis" des JC ausserhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches aufhalten, sprich 10 Tage verreisen, sofern der Arbeitgeber sein ok gibt? Ausserdem stand etwas davon dem SB Bescheid geben wäre zweckmäßig. Aber für mich liest sich das so, dass es allerdings keine Pflicht ist?!
Im Netz hab ich nur was gelesen von, das man mind. 15h die dafür arbeiten muss, um diese "Freiheit" zu haben. Was stimmt denn nun?
PS. Kann man eine unterschriebene EGV im Nachhinein anfechten wenn man herausfindet, dass dort ein rechtswidriger Punkt drinsteht, was man zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch nicht wusste? (hat nix mit dem Thema oben zur Ortsabwesenheit zu tun)
Vielen Dank & Frohe Restweihnacht