Frage zur Optionskommune

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Corax

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Das was früher die ARGE war, macht hier nun der Landkreis und nennt sich Jobcenter.
Wie ist das denn jetzt, müssen die sich zB. an die Weisungen und fachlichen Hinweise halten, (betreffend zu AGH 's nach § 16d SGBII ) die auf der Seite der Arbeitsagentur zu lesen sind

https://www.arbeitsagentur.de/zentr...tlich-gefoerderte-Beschaeftigung-Anlage-1.pdf

oder haben die ihre eigenen und das zählt für die gar nicht??
Ich weiß nicht, wie ich das richtig ausdrücken soll - ich hoffe ihr versteht, was ich meine...
 
G

gast_

Gast
Das was früher die ARGE war, macht hier nun der Landkreis und nennt sich Jobcenter.

Alle ARGEN nennen sich jetzt Jobcenter


Wie ist das denn jetzt, müssen die sich zB. an die Weisungen und fachlichen Hinweise halten, (betreffend zu AGH 's nach § 16d SGBII ) die auf der Seite der Arbeitsagentur zu lesen sind

Nein, die müssen sich nur ans SGB halten.
Was für ein Problem hast du denn?
 

Corax

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Hallo Kiwi,
es geht darum:

https://www.elo-forum.org/euro-job-mini-job/95299-job-minijob.html

ich wappne mich gegen eventuellen Ärger, soll zu einer AGH mit MAE aber habe bald einen Minijob, wo die Arbeitszeiten mit der AGH leider kollidieren. Da mich das nervlich belastet (wen auch nicht..) bereite ich mich darauf vor und sammel Argumente, das gibt mir bischen Sicherheit und stärkt mich..
 

Lecarior

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Das was früher die ARGE war, macht hier nun der Landkreis und nennt sich Jobcenter.
Wie ist das denn jetzt, müssen die sich zB. an die Weisungen und fachlichen Hinweise halten, (betreffend zu AGH 's nach § 16d SGBII ) die auf der Seite der Arbeitsagentur zu lesen sind
Nein. Das Weisungsrecht der Bundesagentur für Arbeit gilt nur gegenüber der gemeinsamen Einrichtung (§ 44b Abs. 3 Satz 2 1. HS SGB II).

Gruß,
L.
 

Corax

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hm..ok, wer ist denn eigentlich dann die höhere oder weisungsbefugte (nennt man das so?) Stelle des JC vom Landratsamtes??
 

Lecarior

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hm..ok, wer ist denn eigentlich dann die höhere oder weisungsbefugte (nennt man das so?) Stelle des JC vom Landratsamtes??
Das kommt auf das Bundesland an. In Bundesländern mit Regierungsbezirken ist regelmäßig das Regierungspräsidium die nächsthöhere Behörde. Gibt es keine Regierungsbezirke, dann ein Landesministerium.

Ein Weisungsrecht gegenüber der Kommune besteht nur, wenn die Ausführung des SGB II im Landesrecht als Weisungsaufgabe ausgestaltet ist. Ist es eine Selbstverwaltungsaufgabe, untersteht die Kommune keinen Weisungen. Hier in Schleswig-Holstein etwa ist die Ausführung des SGB II eine Selbstverwaltungsaufgabe der Kommunen (§ 1 AG -SGB II/BKGG). Bedeutet, dass das Land den Kommunen keine Weisungen erteilen kann und lediglich die Rechtsaufsicht ausübt, aber keine Fachaufsicht.

Gruß,
L.
 

Corax

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herzlichen Dank - langsam bekomme ich den Durchblick, wenn es auch als Laien nicht einfach ist..
 
E

ExitUser

Gast
Hallo Kiwi,
es geht darum:

https://www.elo-forum.org/euro-job-mini-job/95299-job-minijob.html

ich wappne mich gegen eventuellen Ärger, soll zu einer AGH mit MAE aber habe bald einen Minijob, wo die Arbeitszeiten mit der AGH leider kollidieren. Da mich das nervlich belastet (wen auch nicht..) bereite ich mich darauf vor und sammel Argumente, das gibt mir bischen Sicherheit und stärkt mich..

Dazu gibt es aber schon Urteile mit folgendem Konsenz: sozialversicherungspflichtige Arbeit geht vor AGH .

Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung
 
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