ExTachelesler
Elo-User*in
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Hallo Ihr Lieben,
ich erhielt Anfang Januar 2019 die Nebenkosten-Jahresabrechnung für das Jahr 2017(!), es entstand eine kleine Nachzahlung von etwas weniger als 100,00 EUR.
Diejenigen, die sich mietrechtlich etwas auskennen, wissen, dass es für die Vorlage einer NK-Jahresabrechnung eine 12-Monats-Frist gibt; nach Ablauf dieser ist eine NK-Abrechnung unwirksam, woraus dann auch folgt, dass der Mieter für eine etwaige Nachzahlung nicht mehr aufzukommen braucht. (Ein entstandenes Guthaben muss dem Mieter hingegen auch später noch ausgezahlt werden.)
All dies teilte ich meinem Vermieter auch mit.
Dennoch bat ich mein Grusiamt (SGB XII) um Überprüfung der Sache und eine Ermessensentscheidung, d. h., ob die geringe Nachzahlung trotz Ablaufs der 1-Jahres-Frist evtl. kulanterweise, nach Ermessen o. Ä. dennoch übernommen werden kann, insbesondere deswegen, um den Vermieter nicht zu verärgern, um eine evtl. Kündigungsgefahr nicht zu erhöhen. Schließlich ist ja bekannt, wie schlimm es um den Wohnungsmarkt steht ...
Das Amt lehnte die Übernahme der Nachzahlung kürzlich jedoch gemäß 556 BGB kurz und knapp ab, ohne weitere Ausführungen ...
Jetzt die Frage: Gibt es hierzu evtl. Gerichtsentscheidungen o. Ä.? Ist die Entscheidung des Grusiamtes tatsächlich ermessensgerecht?
Ich bin am Überlegen, ob ich eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen soll, meint Ihr, das wäre sinnvoll? Ich meine, kosten würde es mich ja nichts, und dann hätte ich immerhin eine gerichtliche Entscheidung und keinen Zweizeiler meines Grusiamtes (wohlgemerkt kein Bescheid! Also keine Widerspruchs- und damit auch keine Klagemöglichkeit – ein weiteres Argument für ein ER-Verfahren vor dem SG) welches natürlich nur auf Geldersparnis aus ist ...
Da die Sache sowohl das Sozial- als auch das Mietrecht betrifft sowie auch noch das BGB, bin ich etwas ratlos, wie hier am besten vorzugehen ... Andererseits: Schaden würde es wohl nicht, dass eben die Richter am Sozialgericht sich damit befassen und eine Entscheidung fällen? Es kostet mich ja nichts ...
Wie seht Ihr das? Soll ich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht stellen, oder haltet Ihr das von vornherein für sinnlos?
Lieben Dank im Voraus für Antworten, Ihr Lieben.
ich erhielt Anfang Januar 2019 die Nebenkosten-Jahresabrechnung für das Jahr 2017(!), es entstand eine kleine Nachzahlung von etwas weniger als 100,00 EUR.
Diejenigen, die sich mietrechtlich etwas auskennen, wissen, dass es für die Vorlage einer NK-Jahresabrechnung eine 12-Monats-Frist gibt; nach Ablauf dieser ist eine NK-Abrechnung unwirksam, woraus dann auch folgt, dass der Mieter für eine etwaige Nachzahlung nicht mehr aufzukommen braucht. (Ein entstandenes Guthaben muss dem Mieter hingegen auch später noch ausgezahlt werden.)
All dies teilte ich meinem Vermieter auch mit.
Dennoch bat ich mein Grusiamt (SGB XII) um Überprüfung der Sache und eine Ermessensentscheidung, d. h., ob die geringe Nachzahlung trotz Ablaufs der 1-Jahres-Frist evtl. kulanterweise, nach Ermessen o. Ä. dennoch übernommen werden kann, insbesondere deswegen, um den Vermieter nicht zu verärgern, um eine evtl. Kündigungsgefahr nicht zu erhöhen. Schließlich ist ja bekannt, wie schlimm es um den Wohnungsmarkt steht ...
Das Amt lehnte die Übernahme der Nachzahlung kürzlich jedoch gemäß 556 BGB kurz und knapp ab, ohne weitere Ausführungen ...
Jetzt die Frage: Gibt es hierzu evtl. Gerichtsentscheidungen o. Ä.? Ist die Entscheidung des Grusiamtes tatsächlich ermessensgerecht?
Ich bin am Überlegen, ob ich eine einstweilige Anordnung beim Sozialgericht beantragen soll, meint Ihr, das wäre sinnvoll? Ich meine, kosten würde es mich ja nichts, und dann hätte ich immerhin eine gerichtliche Entscheidung und keinen Zweizeiler meines Grusiamtes (wohlgemerkt kein Bescheid! Also keine Widerspruchs- und damit auch keine Klagemöglichkeit – ein weiteres Argument für ein ER-Verfahren vor dem SG) welches natürlich nur auf Geldersparnis aus ist ...
Da die Sache sowohl das Sozial- als auch das Mietrecht betrifft sowie auch noch das BGB, bin ich etwas ratlos, wie hier am besten vorzugehen ... Andererseits: Schaden würde es wohl nicht, dass eben die Richter am Sozialgericht sich damit befassen und eine Entscheidung fällen? Es kostet mich ja nichts ...
Wie seht Ihr das? Soll ich einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Sozialgericht stellen, oder haltet Ihr das von vornherein für sinnlos?
Lieben Dank im Voraus für Antworten, Ihr Lieben.