Frage zur Meldepflicht bei einer Einladung vom Jobcenter

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Matze1988

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Hallo,

Das Frage ich mich seit Jahren schon, wie weit ist man dazu verpflichtet bei einer Jobcenter Einladung bzw. zum Termin sich das das zeug vom SB anzuhören?.

Weil Laut diesen §59 SGB II in Verbindung mit § 309 Abs. 1 SGB III.

Ist man ja anscheinend verpflichtet egal ob zum Termin oder Früher oder später (Hauptsache am selben tag). Beim Jobcenter sich zu melden .


Ich stelle mir nur die Frage, weil es im Endeffekt bei mir immer nur daraus hinausläuft, das ich da antanze, die SB mir irgendwelche Stellen ausdruckt , die ich selber raussuchen kann Online. Das etwa 30 -40 Minuten dauert und ich dan wieder gehen kann. Das melden beim Jobcenter , also das Hinfahren ist für mich kein Problem.

Nur ich hab mal gelesen einfach dahingehen und nichts sagen bzw. nicht raum gehen . Zählt nicht als Erfüllung der Meldepflicht.

Könnte man einfach beim SB hingehen , den zb. nen Zettel in Hand drücken also mit Bewerbungsnachweisen.Sowie dan einfach sagen der soll mir eine neue Einladung schicken oder einfach nach hause gehen . Wäre das ausreichend ?.
 

Frank71

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Wenn du einen Vorladungstermin im Jobcenter hast kommst Du da ja nicht drum herum dir das gerede des SB anzuhören, außer Du bist krank geschrieben oder hast einen anderen Termin was das nicht wahrnehmen des Termins ohne eine Sanktion zu bekommen entschuldigen würde zb. ein Vorstellungsgespräch.

Die Termine musst du eben wahrnehmen solange Du im Leistungsbezug bist.

Wenn möglich die Termine im Jobcenter mit einem Beistand wahrnehmen, Beistand muss zugelassen werden Paragraph 13 SGB X.
 

Matze1988

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@Frank71

Erstmal danke für die Antwort,
Aber ich habe noch nirgendswo gefunden , inwieweit das irgendwie festgeschrieben ist das man sich etwas vom SB anhören muss.Oder wie genau die Meldepflicht definiert wird also gesetzlich.
 

Solanus

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Eine erste Möglichkeit, solche sinnlos Termine abzuwehren ist, jedesmal (selbst für 1 EUR) einen Fahrtkostenantrag bereithalten und als Erstes abzugeben und den Empfang abzeichnen zu lassen.

Eine zweite Möglichkeit wäre, den SB mit Fragen zu überhäufen. Dreh den Spies um und bring Dir eine Liste mit Fragen mit. Allerdings keine Fragen, die mit einem Satz beantwortet sind.

So nach dem Motto, "Ach, weil ich gerade da bin, ich wüßte doch mal gern, wie ist den dies oder das zu verstehen, ...etc."
 

Regensburg

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Das Frage ich mich seit Jahren schon, wie weit ist man dazu verpflichtet bei einer Jobcenter Einladung bzw. zum Termin sich das das zeug vom SB anzuhören?.
Leider ja - Meldezweck muss erreicht werden:
Für die Arbeitsförderung nach SGB III wird teilweise vertreten, dass der Meldepflichtige nur ein persönliches Erscheinen schuldet (Niesel, SGB III, § 309 Rn. 18). Dem wird für die Grundsicherung für Arbeitsuchende teilweise widersprochen (Eicher/Spellbrink, SGB II, 2. Auflage 2008, § 59 Rn. 13a). Der Zweck eines Meldetermins würde mit einem derartigen passiven Verständnis der Meldepflicht vereitelt werden und es wäre bei einem bloßen passiven Erscheinen eine völlige Entziehung oder Versagung der Leistung nach § 66 SGB I denkbar, während der Nichterscheinende nur mit einer in der Regel kleinen Absenkung rechnen müsste. Außerdem verträgt sich das passive Verständnis nicht mit dem ausgeprägten Grundsatz des Forderns in § 2 SGB II. Inwieweit das aktive Verständnis der Meldepflicht zu Abgrenzungsproblemen führt (mit welchen Aktivitäten ist der Meldepflicht genüge getan?), muss hier nicht entschieden werden. Das bloße wortlose Erscheinen zum Meldetermin entspricht einer völligen Verweigerung und ist wie ein Nichterscheinen zu werten.

(Bayerisches Landessozialgericht L 7 AS 921/10 B ER )
egal ob zum Termin oder Früher oder später (Hauptsache am selben tag).
Bitte den § einfach weiterlesen:
wenn sie sich zu einer anderen Zeit am selben Tag meldet und der Zweck der Meldung erreicht wird.
Quelle: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html
 

Gemcitabine

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Ich finde allerdings, dass dort eine genaue Definition fehlt und wahrscheinlich auch schlecht möglich sein wird.

Ist man verpflichtet, zielführend zu debattieren?
Alle Fragen zu beantworten?
Wahrheitsgemäß zu antworten?

Da tun sich weite Felder auf. Nicht jeder hat gute Gesprächstechniken und Gesprächskultur drauf, mancher will sie dort auch gerne 'vergessen'.

Ab wann könnte einem denn ein Strick gedreht werden?
 

Regensburg

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Ist man verpflichtet, zielführend zu debattieren?
In meinem Fall nicht, den JC will mich bei ZAF verbraten.
Aber gib dem SB ein Gefühl das es Zielführend ist.
Alle Fragen zu beantworten?
Mit Sicherheit nicht - nur Antworten auf die der SB ein "anrecht" hat.
Wahrheitsgemäß zu antworten?
Nie im Leben - außer es sind berechtigte Leistung-Fragen.
Nicht jeder hat gute Gesprächstechniken und Gesprächskultur
Muss Du auch nicht haben - Dein Gefühl sollte Dich schon Leiten auf was Du antworten sollst / musst. Und wenn, dann nur kurz und knapp. Ein Gespräch ist nicht drin. Ja, Nein, Vielleicht.
Ab wann könnte einem denn ein Strick gedreht werden?
Mit einem Beistand eigentlich nie.
 

Matze1988

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@Regensburg

Ich find das von deinen Urteil ziemlich interesannt , was du geschrieben hattest

Das bloße wortlose Erscheinen zum Meldetermin entspricht einer völligen Verweigerung und ist wie ein Nichterscheinen zu werten.

Also mal als Beispiel , in meiner nächsten Einladung (Jobcenter) steht drin: Ich möchte mit ihnen ihre berufliche Situation besprechen.

Sowie ich soll Bewerbungsunterlagen mit bringen.

sowie der übliche kramm halt

Also wenn ich da bin meine Bewerbungsunterlagen abgebe und mit den SB kurz rede und sage, es hat sich nichts an meiner situation geändert. Wäre laut des Urteils die Meldepflicht erfüllt. Zumindestens verstehe ich das so.
 

Gemcitabine

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Du beziehst dich auf den Meldegrund und darüber hinaus musst du nichts besprechen, bzw hast keinen Klärungsbedarf.

Ich würde das dann auch genauso durchziehen.

Bei mir ist es leider (oder auch zum Glück) anders gelagert, da ich keine Bewerbungskramse mitbringen muss und damit eigentlich der ganze Meldegrund etwas löchrig wird.

Außerdem packe ich das nicht, nur mit Ja und Nein zu agieren, ich wende daher auch andere Taktiken an.

War aber jetzt für mich dennoch interessant zu wissen.
Man kann ja nie genug vorbereitet sein auf diverse Situationen.
 

Regensburg

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es hat sich nichts an meiner situation geändert.
Es steht doch in Vorladung. SB möchte mit Dir nicht über Ber.Änderungen sprechen, sondern Deine Ber.Situation besprechen.
Wäre laut des Urteils die Meldepflicht erfüllt. Zumindestens verstehe ich das so.
Mein Bauchgefühl sagt: nein.

Aber wie vorher geschrieben: möglichst ein Gespräch abblocken - nicht verweigern.

Außerdem packe ich das nicht, nur mit Ja und Nein zu agieren
Irgendwann kommst Du zur Erkenntnis, das die Menschen in JC dir gar nicht helfen wollen. In Gegenteil - die haben für Dich kein vernünftigen Job - die wollen Dich nur aus der Statistik - egal ob Maßnahme oder ZAF .
Mit solchen Leuten habe ich kein gesprächsbedarf - aber bitte auch kein Gespräch verweigern.
 

druide65

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Nun da es ja nun offiziell ist was ELOs schon lange wußten,das es eben ein Anreiz und Leistungssysteme für die Fallmanager bzw. AV ´s gibt, ELO´s in Maßnahmen zu drücken,Sanktionsgründe zu provizieren etc usw.pp.,schlichtweg die Statistik aufpeppen,nun vor diesem Hintergrund kann man die Frustation durchaus verstehen und nachvollziehen.

Meldetermine machen in den wenigsten Fällen wirklich Sinn.

Wortlos da sitzen könnte als fehlende Mitwirkungspflicht gesehen werden.Zu sagen "Es hat sich nichts geändert"...ein Anfang.
Auf Fragen des SB nicht antworten "Will ich nicht" sondern

-weiß ich im Moment nicht
-muss ich drüber nachdenken
-da bin ich mir jetzt unsicher

Unwissenheit,Unsicherheit und drüber nachdenken sind keine Sanktionsgründe.So ein Gespräch kann sich natürlich schnell im Kreise drehen und der SB wird sagen wir mal "ungeduldig":Den SB zur Sachlichkeit ermahnen.Zwischen durch kann man durchaus auch mal Sätze einstreuen wie "Da muss ich erst mal mit meinem Anwalt klären(oft muss man das ja) oder "Da sollten wir vielleicht eine Entscheidung des Sozialgerichts herbeiführen".

Auf Suggestivfragen ("Ich habe das Gefühl sie wollen gar nicht") gar nicht antworten,muss man nicht,sollte das Überhand nehmen, sich eine Dienstaufsichtbeschwerde vorbehalten.

Suggestivfragen,Abwertungen oder gar Beleidigungen muss sich niemand gefallen lassen.So etwas kann auch vorkommen wenn ein Beistand dabei ist(Wenn sich ein SB auf einmal nicht mehr im Griff hat),umso besser.

Meldetermine sind etwas wie Ping Pong.Man braucht Geduld.Aber wer geduldig ist wird belohnt werden....
 

Matze1988

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@Regensburg

Habe einfach mal den Leuten von hartz4widerspruch die selbe Frage geschickt , also den Anwälten (per email). Bin mal gespannt was da als Antwort kommt, vlt wissen die da mehr.

Ich halt das gespräch trotzdem kurz ich rede etwas mit meiner SB vlt maximal unter 5 Minuten. Wennse wieder mit irgendwelchen Vermittlungsvorschlägen ankommt , sag ich einfach die solls mir per post senden. In der Einladung steht nichts,davon das sie mir VV unterbreiten will .




@Druide65

Danke ich versuche es wie oben geschrieben sehr kurz zu fassen also wie gesagt unter 5 minuten.
Sowie hoffe mal das ist von hartz4widerspruch noch ne Antwort kriege , also von den Anwälten da. Die machen immer solche Hartz4 hilfe videos auf Youtube. Wegen X Sachen.
 

druide65

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Nun ja VV gehören zu dem Bereich "Ich möchte mit ihnen über ihre berufliche Situation sprechen".VV einstecken und gut ist,du musst dich ja dazu nicht äußern wenn du nicht willst.

Etwas anderes ist es wenn der SB stundenlang die Stellenbörse in deinem Beisein durchforstet, da dann der dezente Hinweis ob es nicht sinnvoller ist wenn er erst mal in Ruhe etwas passendes für dich sucht und es per Post schickt.
 

Matze1988

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Druide65

Ja kann halt darunter fallen, aber das ist ziemlich schwammig formuliert. Das kann auch X andere Sachen heißen.
 

Matze1988

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Humble

Kamm ne Antwort , aber dies genau so nicht schwammig wie alles andere <.<

Zitat hartz4widerspruch Hallo,

wir können nur empfehlen die Termine wahrzunehmen und auch während des Gespräches aktiv mitzuarbeiten. Alles andere kann dir negativ ausgelegt werden und kann zu Sanktionen führen... Sollte es zu einer Sanktion kommen, können wir diese gerne für dich prüfen!

Es gibt anscheinend noch am 14 März 2018 eine Verfahren beim Sozialgericht Nürnberg ob Jobcenter Einladungen nichtig sind. Link : https://www.gegen-hartz.de/news/hartz-iv-nichtige-jobcenter-einladungen

Vergisst den letzten Link hab das Jahr übersehen, das war von 2013^^

Hab mir ehrlich gesagt das überlegt bzw. ne etwas andere Antwort als Email bekommen von hartz4widerspruch , das andere war über facebook. Da ich aktuell eh keine Sanktion am laufen habe, aber ne Klage vorm Sozialgericht wegen einer EGV -VA . Ich werds am 10.04.2018 einfach nach eigenen ermessen beenden das Gespräch, werd nen paar Worte mit meiner SB wechseln also nur das notwendigste ggf. ihr noch Bewerbungsnachweise inne Hand drücken.


Wenn sie mir ne 10% Sanktion reingedrückt klage ich halt nochmal. Die 10% für diese 3 Monate jucken mich ehrlich gesagt nicht. Notfalls Sanktionsfrei im Ansspruch nehmen.


Hier der Text der Email (von mir)

Hallo,

Es wurde über Facebook mehr oder weniger geklärt .

Weil wie ich schon schrieb mir alles da anzuhören und irgendwelche Zeitarbeitsfirmen unterjubeln zu lassen als Vermittlungsvorschläge, die ich Zuhause Problemlos Online raus suchen kann oder mir die Sachbearbeiterin per Post zuschicken könnte. Das ist reine Schikane.

Das ich zum Jobcenter Termin hingehe bzw. die Einladung wahrnehme , das ist kein Problem. Aber mir 20-40 Minuten unnötigen Kramm anhören, der mir garnicht weiter hilft, ist nicht hilfreich. Das könnte man in unter 5 Minuten auch nach eigenen ermessen beenden, nachdem man ein paar Wörter mit den SB geredet hat.

Eine Sanktion wäre dan meiner Meinung nach nichts Rechtskräftig , weil ich ja mit den Sachbearbeiter geredet habe bzw. ggf sogar noch Bewerbungsnachweise abgegeben habe. Wenn ich bei dem oben geschriebenen eine Sanktion kriegen würde , wäre das reine willkür.

Weil es gibt keinerlei Basis inwieweit man an einer Einladung teilnehmen muss , abgesehen von den Urteil von Bayern , wo man halt mindestens mit den Sachbearbeiter reden muss.

Oder seh ich das falsch?

Weil ich seh langsam diese ganze Einladungspraxis kritischer , habe schon eine Klage am laufen gegen mein Jobcenter wegen einer EGV -VA wo der Widerspruch abgelehnt wurde.

Mit freundlichen Grüßen

XXXX XXXXXXXX


Antwort von den hartz4widerspruch


Hallo,

sollte es dann wirklich zu einer Sanktion kommen schauen wir uns das gerne für dich an!

Deine Freunde bei rightmart
XXXX XXXX
 

TazD

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Ohje..... hartz4widerspruch bzw rightmart.

Die können in ihren Widersprüchen nur mit Textbausteinen arbeiten und sobald es komplizierter wird, bist du da verloren.
Such dir lieber über Beratungshilfe einen Anwalt vor Ort, wenn es ernst wird.
 

Matze1988

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Danke Tazd

Ich könnte auch mal meinen Antwalt aus Dresden eine Email schicken, der für mich wegen der EGV -VA beim Sozialgericht klagt.

Vlt weiß der näheres.
 

Matze1988

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Hab schon eine Antwort von meinen Anwalt bekommen.
Der hat wirklich ne Hilfreiche Antwort gegeben.

Zitat Anwalt :

Wenn Sie dorthin gehen, lassen Sie sich als erstes stets eine schriftliche Bestätigung geben, dass Sie dort vorgesprochen haben. Darauf dürfen und müssen Sie bestehen.
Sobald Sie die Bestätigung in Händen halten, sorgen Sie dafür, dass Sie das Gespräch schnell und elegant beenden!
Und dann gehen Sie und bewahren die Bestätigung schön auf! Legen Sie sich einen Ordner, besser mehrere, für alle Dokumente im Zusammenhang mit dem JobCenter zu!

Eine Sanktion gibt es dann nicht!

Die Termine, zu denen Sie eingeladen werden, haben n u r den Sinn, zu testen, ob man sie sanktionieren kann wegen Nichterscheinens.
Ansonsten ist das Ganze natürlich vollkommen sinnlos!


Werde ich am Donnerstag einfach machen.

Einfach direkt sagen ich will nen Bestätigungsschreiben, das ich dort vorgesprochen habe und wenn ich das Schreiben habe bin ich da weg.

Es kamm grad noch , als mich bedankt habe bei mein Anwalt noch ne kurze email

Bestehen Sie auf die Bestätigung. Sehen Sie zu und verlangen Sie, dass diese eine Unterschrift trägt.

Wenn Sie das immer tun, kann es gut sein, dass Sie in Ruhe gelassen werden.

Eingeladen werden eigentlich immer nur die, die sich nicht wehren.

Wenn Sie sich ständig wehren, mit Widersprüchen usw., haben Sie demnächst nach meiner Erfahrung "Ruhe".

Beste Grüße

XXXXX
RECHTSANWALT
 
Zuletzt bearbeitet:

Matze1988

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@Bobby Dan geh ich zum Teamleiter vom Jobcenter und beschwere mich über meine Sachbearbeiterin. Sowie der Sachbearbeiter kann dan auf jeden fall bezeugen, das ich da war an diesen Tag.
 

TazD

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Lass dir die Abgabe des Fahrtkostenantrags abstempeln. Damit hast du auch einen Nachweis, dass du dort warst.
 

Matze1988

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War Heute beim Termin/e , aber bin mir ziemlich Unsicher was ich genau brauchte.


Also war Heute bei meinen 2 Terminen beim Jobcenter. Ich hab 2 Gehabt , weil ich normalerweise nen 2ten bei nen anderen SB der Kompetenter und Menschlicher ist an einen anderen Tag hätte bzw. hab ich auf mein Wunsch hin nach vorne verschieben lassen (auf heute).

Also ich tu mal Heute den Termin schildern.

Also wurde im Raum gerufen meiner SB .
Habe ihr gesagt ich möchte eine Bestätigung das ich Vorgesprochen habe bei Ihr. Sie sagte sie kann es mir nur geben , wenn sie ihre Anliegen mit mir besprochen hat (also nach den Termin). Habe darauf gepocht bzw. sie hats dan nochmal gesagt, das es nicht geht, weil sie ihre anliegen noch nuicht mit besprochen hat. Sie könnte mir jegdlich eine Bestätigung geben das ich im Jobcenter war , aber nicht beim Termin.
Habe darauf hin gebeten , das sie ihre Teamleiterin im Raum hollt, diese hat mir genau das selbe gesagt.

Hab den halt den Termin komplett dan durchgezogen, sowie sie hat mir am Ende des Termin diese Bescheinigung gegeben, das ich beim Termin da war. Bei den 2ten Sachbearbeiter hab ichs mir halt Komplett angehört, ders wirklich in Ordnung. Hat mir halt die Stellen gezeigt, die möglich wären. Sowie konnte mir die Sach in ruhe angucken und selbst entscheiden ob ichs will oder nicht. Ist nen älterer mann ^^.
Sowie er hat mir die Bescheinigung auch gegeben
_____________________________

Habe als ich zuhause war nochmal den Anwalt ne Email geschrieben bzw. die Selbe Situation geschildert.


Als Antwort kamm das

Lieber Herr XXXXXXXXXXX,


JA, die Anwesenheitsbestätigung mit der Unterschrift der Sachbearbeiterin reicht aus.


Bestehen Sie auf diese Anwesenheitsbestätigung und lassen Sie sich diese SOFORT (bitte) geben.


Dann hören Sie vielleicht noch kurz zu, was die SB von Ihnen will, nehmen Sie Unterlagen entegen und

DANN BESTIMMEN SIE SELBST, wann das Gespräch ZU ENDE ist. Gehen Sie fix!

Beste Grüße

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

RECHTSANWALT




Also reicht anscheinend ne Jobcenter Anwesendheit mit der Unterschrift der Sachbearbeiterin aus.
 
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