Hallo liebe Community,
wenn ich aktuell ALG1 von der AfA beziehe und während Arbeitslosigkeit erkranke und krank geschrieben werde, erhalte ich für 6 Wochen das ALG1 weiter (Leistungsfortzahlung).
Nach 6 Wochen stoppt mein Anspruch auf ALG1 und wenn ich wieder gesund bin, erhalte ich nach erneuter ALG1 Antragsstellung meinen Restanspruch.
Nach der Leistungsfortzahlung von 6 Wochen erhalte ich Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.
Erhalte ich genau die selbe Höhe Krankengeld wie Arbeitslosengeld 1?
Laut diesem Gesetz würde ich genau soviel Krankengeld bekommen wie ALG1.
Nun habe ich gelesen das noch Sozialversicherungsbeträge (Arbeitslosenversicherung,Rentenversicherung,Pflegeversicherung) abgezogen werden, berechnet aus 80% des Arbeitsengelt was zur Bemessung des ALG1 zur Grunde lag.
Das würde bedeuten ich bekomme auf mein Konto weniger netto überwiesen als mein jetziges ALG1.
Ist das richtig dass ich im Endeffekt weniger auf mein Konto überwiesen bekomme? oder ist das Krankengeld (netto auf mein Konto überwiesen) genau der selbe Betrag wie das ALG1?
Liebe Grüße
wenn ich aktuell ALG1 von der AfA beziehe und während Arbeitslosigkeit erkranke und krank geschrieben werde, erhalte ich für 6 Wochen das ALG1 weiter (Leistungsfortzahlung).
Nach 6 Wochen stoppt mein Anspruch auf ALG1 und wenn ich wieder gesund bin, erhalte ich nach erneuter ALG1 Antragsstellung meinen Restanspruch.
Nach der Leistungsfortzahlung von 6 Wochen erhalte ich Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.
Erhalte ich genau die selbe Höhe Krankengeld wie Arbeitslosengeld 1?
Laut diesem Gesetz würde ich genau soviel Krankengeld bekommen wie ALG1.
§ 47b SGB V Höhe und Berechnung des Krankengeldes bei Beziehern von Arbeitslosengeld, Unterhaltsgeld oder Kurzarbeitergeld
(1) Das Krankengeld für Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 wird in Höhe des Betrages des Arbeitslosengeldes oder des Unterhaltsgeldes gewährt, den der Versicherte zuletzt bezogen hat. Das Krankengeld wird vom ersten Tage der Arbeitsunfähigkeit an gewährt.
Nun habe ich gelesen das noch Sozialversicherungsbeträge (Arbeitslosenversicherung,Rentenversicherung,Pflegeversicherung) abgezogen werden, berechnet aus 80% des Arbeitsengelt was zur Bemessung des ALG1 zur Grunde lag.
Das würde bedeuten ich bekomme auf mein Konto weniger netto überwiesen als mein jetziges ALG1.
Ist das richtig dass ich im Endeffekt weniger auf mein Konto überwiesen bekomme? oder ist das Krankengeld (netto auf mein Konto überwiesen) genau der selbe Betrag wie das ALG1?
Liebe Grüße