Hallo und Guten Abend, ich benötige wieder einmal kompetente Hilfe bevor ich mich evtl. mit dem Sachbearbeiter der ARGE auseinandersetze:
Folgendes: ich arbeite im für 380,00 Euro monatlich in einem Büro, davon werden mir seitens der ARGE 220,00 Euro angerechnet. Nun hat mein Mann ebenfalls einen Minijob, allerdings steht in seinem Arbeitsvertrag, dass das Arbeitsentgelt nicht mehr als 400,00 Euro beträgt bei einer monatlichen Arbeitszeit von ca. 20 Stunden. Im August und September hat mein Mann jeweils 159,00 Euro erhalten und jetzt im Oktober 153,00 Euro.
Für August und September hat mein Mann die Abrechnung vorgelegt, für Oktober wird sie nach Erhalt bei der ARGE nachgereicht, also in den nächsten Tagen.
Der SB hat vor ca. 2 Wochen geschrieben, dass mein Mann die Arbeit verspätet angezeigt habe und er Leistungen für den Zeitraum vom 01.09.-31.10.09 in Höhe von 95,00 Euro zu Unrecht erhalten habe.
Der Arbeitsvertrag wurde allerdings erst am 04.10.09 per Post zugesandt, mein Mann hat ihn dann gleich zu seiner SBin gegeben. Das sind bei uns zwei unterschiedliche SB , eine für Arbeit und der andere für das Finanzielle.
Mein Mann hat an den SB (fürs Finanzielle) geschrieben und mitgeteilt, dass er sobald er den Arbeitsvertrag in Händen hatte, diesen an die SBin abgegeben habe und er die jeweilige monatliche Abrechnung sofort an die ARGE senden wird; er hat die Situation erklärt sowie, dass er nur nach Bedarf bei der Firma arbeiten kann.
Nun haben wir heute schon wieder ein ähnliches Schreiben vom SB erhalten, indem er schreibt, dass mein Mann die Leistung vom 01.10.09 - 31.10.09 in Höhe von 175,00 Euro zu Unrecht erhalten hat.
Ich möchte mich daher kundig machen, wieviel wir beide von unserem Minijob behalten dürfen.
Ich wundere mich darüber, da mein Mann im Oktober nur 153,00 Euro von der Firma überwiesen bekommen hat und er jetzt lt. ARGE 175,00 Euro zu Unrecht erhalten haben soll.
Vielleicht kann uns ja jemand aufklären.
Viele Grüße. Zefanja
Folgendes: ich arbeite im für 380,00 Euro monatlich in einem Büro, davon werden mir seitens der ARGE 220,00 Euro angerechnet. Nun hat mein Mann ebenfalls einen Minijob, allerdings steht in seinem Arbeitsvertrag, dass das Arbeitsentgelt nicht mehr als 400,00 Euro beträgt bei einer monatlichen Arbeitszeit von ca. 20 Stunden. Im August und September hat mein Mann jeweils 159,00 Euro erhalten und jetzt im Oktober 153,00 Euro.
Für August und September hat mein Mann die Abrechnung vorgelegt, für Oktober wird sie nach Erhalt bei der ARGE nachgereicht, also in den nächsten Tagen.
Der SB hat vor ca. 2 Wochen geschrieben, dass mein Mann die Arbeit verspätet angezeigt habe und er Leistungen für den Zeitraum vom 01.09.-31.10.09 in Höhe von 95,00 Euro zu Unrecht erhalten habe.
Der Arbeitsvertrag wurde allerdings erst am 04.10.09 per Post zugesandt, mein Mann hat ihn dann gleich zu seiner SBin gegeben. Das sind bei uns zwei unterschiedliche SB , eine für Arbeit und der andere für das Finanzielle.
Mein Mann hat an den SB (fürs Finanzielle) geschrieben und mitgeteilt, dass er sobald er den Arbeitsvertrag in Händen hatte, diesen an die SBin abgegeben habe und er die jeweilige monatliche Abrechnung sofort an die ARGE senden wird; er hat die Situation erklärt sowie, dass er nur nach Bedarf bei der Firma arbeiten kann.
Nun haben wir heute schon wieder ein ähnliches Schreiben vom SB erhalten, indem er schreibt, dass mein Mann die Leistung vom 01.10.09 - 31.10.09 in Höhe von 175,00 Euro zu Unrecht erhalten hat.
Ich möchte mich daher kundig machen, wieviel wir beide von unserem Minijob behalten dürfen.
Ich wundere mich darüber, da mein Mann im Oktober nur 153,00 Euro von der Firma überwiesen bekommen hat und er jetzt lt. ARGE 175,00 Euro zu Unrecht erhalten haben soll.
Vielleicht kann uns ja jemand aufklären.
Viele Grüße. Zefanja