Beispiel:
Mit Kündigung wird Arbeitsschutzklage erhoben.
Während dieser Zeit wird man als Arbeitsloser registriert und bekommt ALG. Vorher noch nie arbeitslos.
Das Gericht entscheidet nun zugunsten des Klagenden und dieser wird nun wieder in den Status des Arbeitnehmers "erhoben".
Es wird alles zurückabgewickelt.
Müßte das AA nun alle Daten und Kundennummer löschen ?
oder bleibt alles registriert und wird bei ev. späterer Arbeitslosigkeit unter der gleichen Kundennummer fortgefahren ?
Mit Kündigung wird Arbeitsschutzklage erhoben.
Während dieser Zeit wird man als Arbeitsloser registriert und bekommt ALG. Vorher noch nie arbeitslos.
Das Gericht entscheidet nun zugunsten des Klagenden und dieser wird nun wieder in den Status des Arbeitnehmers "erhoben".
Es wird alles zurückabgewickelt.
Müßte das AA nun alle Daten und Kundennummer löschen ?
oder bleibt alles registriert und wird bei ev. späterer Arbeitslosigkeit unter der gleichen Kundennummer fortgefahren ?