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Folgender Fall:
Ein ehemaliger ICH-AG Anwärter muss sich nun wegen Geschäftsaufgabe nach gewissen Zeitraum bei der Arbeitsagentur/ArGe erwerbslos melden.
Folgende Zeiträume sind hier gegeben:
Für die Antworten vielen Dank im vorraus.
Ein ehemaliger ICH-AG Anwärter muss sich nun wegen Geschäftsaufgabe nach gewissen Zeitraum bei der Arbeitsagentur/ArGe erwerbslos melden.
Folgende Zeiträume sind hier gegeben:
- Ende der versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit 01.03.03 dann Auslandsaufenthalt.
- Arbeitslosmeldung erfolgte am 11.12.03. Einen ALGI Anspruch mit Anwartschaftszeitraum von 360 Tagen wurde vom Arbeitsamt per Bescheid bestätigt. Arbeitslosengeldbezug bis 31.05.04.
- Am 01.06.04 gründete der Antragsteller mit Zustimmung des Arbeitsamts eine Ich-AG bis 13.06.06. Zu diesem Datum wurde die ICH-AG wegen Unrentabilität abgemeldet.
- Seit diesem Zeitraum bis heute war der Betroffene weder Arbeitslos gemeldet noch versicherungspflichtig beschgäftigt, sondern hat sich mit Gelegenheitsarbeiten durchgeschlagen und Beiträge der gesetzlichen Krankenkasse selbst getragen.
Für die Antworten vielen Dank im vorraus.