Nick
Elo-User*in
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- 23 Mai 2009
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Hallo,
Ich habe mir eben mal die diversen Musterschreiben unter dem Link
https://www.elo-forum.org/themengebi...rsprueche.html
angeschaut.
Und bei dem Musterschreiben zu Einkommensanrechnung 1
https://www.erwerbslosenforum.de/wide...chnung%201.doc
ist mir etwas aufgefallen, was ich nicht so ganz verstehe.
In dem Musterwiderspruch wird darauf hingewiesen, dass die Versicherungspauschale in Höhe von 30,00 Euro für jedes Mitglied einer BG anzurechnen ist.
Sehe ich das richtig, dass das dann auch für ein Mitglied einer BG gilt, das kein Einkommen erzielt?
Wenn z.B. ein Ehepartner Einkommen erzielt und der andere nicht, muss dann von dem Einkommen des Ehepartners der Einkommen erzielt, 60,00 Euro für 2 x Versicherungspauschale in Abzug gebracht werden?
Verstehe ich das so richtig?
Wenn das der Fall wäre, dann hätte uns das JC seit Jahren 1 x 30,00 Euro Versicherungspauschale vorenthalten.
Mir wurde immer nur erzählt, dass die ganzen Einkommensabzüge nur bei den Personen einer BG in Abzug gebracht werden, die auch Einkommen haben.
Und was ist dann mit der Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 Euro?
Ist die auch für jedes Mitglied einer BG anzurechnen? Also auch 2 x egal ob nur ein Mitglied der BG Einkommen erzielt?
Wäre supernett, wenn mir da mal jemand auf die Sprünge helfen könnte.
Ich habe mir eben mal die diversen Musterschreiben unter dem Link
https://www.elo-forum.org/themengebi...rsprueche.html
angeschaut.
Und bei dem Musterschreiben zu Einkommensanrechnung 1
https://www.erwerbslosenforum.de/wide...chnung%201.doc
ist mir etwas aufgefallen, was ich nicht so ganz verstehe.
In dem Musterwiderspruch wird darauf hingewiesen, dass die Versicherungspauschale in Höhe von 30,00 Euro für jedes Mitglied einer BG anzurechnen ist.
Sehe ich das richtig, dass das dann auch für ein Mitglied einer BG gilt, das kein Einkommen erzielt?
Wenn z.B. ein Ehepartner Einkommen erzielt und der andere nicht, muss dann von dem Einkommen des Ehepartners der Einkommen erzielt, 60,00 Euro für 2 x Versicherungspauschale in Abzug gebracht werden?
Verstehe ich das so richtig?
Wenn das der Fall wäre, dann hätte uns das JC seit Jahren 1 x 30,00 Euro Versicherungspauschale vorenthalten.
Mir wurde immer nur erzählt, dass die ganzen Einkommensabzüge nur bei den Personen einer BG in Abzug gebracht werden, die auch Einkommen haben.
Und was ist dann mit der Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 Euro?
Ist die auch für jedes Mitglied einer BG anzurechnen? Also auch 2 x egal ob nur ein Mitglied der BG Einkommen erzielt?
Wäre supernett, wenn mir da mal jemand auf die Sprünge helfen könnte.