Im folgendem Sachverhalt bitte ich um Hilfe:
In habe eine Zuweisung in eine Aktivierungsmaßnahme erhalten.
Ich sollte am 20.11.12 dort sein.
Da ich AU geschrieben bin, bin ich dort nicht erschienen.
Meine AU Bescheinigungen habe ich im JC abgegeben.
Heute war ein Schreiben von der Maßnahmefirma im Briefkasten wo Persönlich überbracht drauf steht.
Wie gesagt, die AU- Bescheinigung liegt dem JC vor....
Wichtig noch zu sagen ist folgendes:
Von JC habe ich eine EGV vorgelegt bekommen in der ich in eine Aktivierungsmaßnahme geschickt werde.
Die EGV habe ich zur Prüfung mitgenommen und ich sollte diese in ein Paar Tagen zurück im JC abgeben.
Dies tat ich nicht und vor ein Paar Tagen kam eine EGV per VA mit den selben Inhalt.
Der Inhalt ist OK und es ist nicht notwendig diesen abzutippen....
Meine Fragen sind folgende:
1.) Muss ich auf das Schreiben reagieren?? (Habe die Maßnahme nicht angetreten)
2.) Darf ich der Firma weitere Hausbesuche per Hausverbot untersagen?
Ich bin weiterehin AU und werde warscheinlich mindestens bin Jahresende AU bleiben ...
Vielen Dank
Gruß forinol
In habe eine Zuweisung in eine Aktivierungsmaßnahme erhalten.
Ich sollte am 20.11.12 dort sein.
Da ich AU geschrieben bin, bin ich dort nicht erschienen.
Meine AU Bescheinigungen habe ich im JC abgegeben.
Heute war ein Schreiben von der Maßnahmefirma im Briefkasten wo Persönlich überbracht drauf steht.
Weder in der EGV noch in der Zuweisung steht, dass ich die AU bei der Maßnahmefirma abgeben muss.Frau XXXX
xxxxxx
xxxxxx
Persönlich überbracht
Ihre Fehlzeiten
Sehr geehrte Frau xxx,
leider habe ich Sie heute nicht zu Hause angetroffen.
Wir haben festgestellt, dass Sie seit dem 1.12.2012 unentschuldigt im Aktivierungszentrum fehlen.
Krankmeldungen liegen uns keine vor.
Wie gesagt, die AU- Bescheinigung liegt dem JC vor....
Wichtig noch zu sagen ist folgendes:
Von JC habe ich eine EGV vorgelegt bekommen in der ich in eine Aktivierungsmaßnahme geschickt werde.
Die EGV habe ich zur Prüfung mitgenommen und ich sollte diese in ein Paar Tagen zurück im JC abgeben.
Dies tat ich nicht und vor ein Paar Tagen kam eine EGV per VA mit den selben Inhalt.
Der Inhalt ist OK und es ist nicht notwendig diesen abzutippen....
Meine Fragen sind folgende:
1.) Muss ich auf das Schreiben reagieren?? (Habe die Maßnahme nicht angetreten)
2.) Darf ich der Firma weitere Hausbesuche per Hausverbot untersagen?
Ich bin weiterehin AU und werde warscheinlich mindestens bin Jahresende AU bleiben ...
Vielen Dank
Gruß forinol