lommler
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Hallo,
ich habe die ganze Zeit als Selbstständiger mit schlechtem Einkommen zusätzlich Hartz 4 bekommen.
Da ich die ganze Zeit jedoch freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe, habe ich Anspruch auf ALG 1 erhalten mit wesentlich höherer Auszahlung, so das ich aus Hartz 4 rausfalle.
Die Meldung zu ALG 1 war am Monatsanfang und das Geld für ALG II war bereits auf dem Konto. Die Sachbearbeiterin von der ARGE meinte zu mir, das man versucht beim Arbeitsamt einen "Verrechnungsantrag" zu stellen und falls das nicht klappen würde, so müsste ich eben das erhaltene Geld an die Arge zurückzahlen.
Ich habe gelesen, das, sofern man in einem Monat aber kein anderes Einkommen bezahlt bekommt, das Hartz 4 Geld nicht zurückzahlen muss, selbst wenn man es später für diesen Monat gezahlt bekommen würde (Zuflussprinzip).
Rein hypotetisch: muss ich also das gezahlte Geld nicht zurückzahlen, wenn für den Monat, für das das H4 Geld gezahlt wurde, das ALG 1 Geld erst im nächsten Monat zufliessen würde ?
ich habe die ganze Zeit als Selbstständiger mit schlechtem Einkommen zusätzlich Hartz 4 bekommen.
Da ich die ganze Zeit jedoch freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe, habe ich Anspruch auf ALG 1 erhalten mit wesentlich höherer Auszahlung, so das ich aus Hartz 4 rausfalle.
Die Meldung zu ALG 1 war am Monatsanfang und das Geld für ALG II war bereits auf dem Konto. Die Sachbearbeiterin von der ARGE meinte zu mir, das man versucht beim Arbeitsamt einen "Verrechnungsantrag" zu stellen und falls das nicht klappen würde, so müsste ich eben das erhaltene Geld an die Arge zurückzahlen.
Ich habe gelesen, das, sofern man in einem Monat aber kein anderes Einkommen bezahlt bekommt, das Hartz 4 Geld nicht zurückzahlen muss, selbst wenn man es später für diesen Monat gezahlt bekommen würde (Zuflussprinzip).
Rein hypotetisch: muss ich also das gezahlte Geld nicht zurückzahlen, wenn für den Monat, für das das H4 Geld gezahlt wurde, das ALG 1 Geld erst im nächsten Monat zufliessen würde ?