Frage zum Urlaubsanspruch in der Probezeit nach Kündigung

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OlliHB

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Nabend.

Leider muss ich meinen Job aus gesundheitlichen Gründen während der Probezeit kündigen.Attest vom Arzt liegt vor.

Jetzt meine Frage:Seit 01.08 bin ich dort beschäftigt. Kündigen werde ich morgen(26.09.17)zum 10.10.17. Laut Vertrag steht mir für 2017 noch ein Resturlaub von 7 Tagen zu. Besteht dieser Anspruch im vollen Umfang oder bekomme ich nur Anteilig Urlaub???

Danke für eure Antworten
 

Badener

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Hi,
so ganz verstehe ich die Frage jetzt nicht ...
Der Urlaub steht einem für die Zeit zu in der man gearbeitet hat ... also nicht bis zum Jahresende sondern... bis zum ende des Arbeitsvertrages.
Hoffe das ist verständlich ;-)
 

OlliHB

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Danke.
Für mich ist es halt neu was Kündigungen etc. betrifft.
Da wollte ich halt sicher gehen, dass mir die 7 Tage laut Vertrag zustehen. Weil ich ja erst 7 Wochen dort beschäftigt bin.
 

Doppeloma

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Hallo OlliIHB,

Da wollte ich halt sicher gehen, dass mir die 7 Tage laut Vertrag zustehen. Weil ich ja erst 7 Wochen dort beschäftigt bin.

Wie viel Urlaubs-Anspruch hast du denn lt. Arbeitsvertrag, in der Regel kann man bei so kurzer Beschäftigung nur den anteiligen Urlaub für die Beschäftigungszeit verlangen.

Also Jahres-Urlaub lt. Arbeitsvertrag durch 12 Monate Mal 2 (wenn man schon großzügig 2 Monate sieht bei deinem AG dafür) und wenn du selbst kündigst solltest du den Urlaub für die Verwendung in der Kündigungsfrist beantragen.

Eine Auszahlung in Geld (Urlaubsabgeltung) kommt nur in Frage wenn das wegen laufender AU nicht geht vor Ende des Arbeitsvertrages.

In der Regel lässt man sich erst mal AU schreiben wenn man krank ist und wirft nicht direkt den Job hin, nicht immer wird so ein Attest auch von AfA und / oder JC anerkannt ... verpflichtet sind die dazu jedenfalls nicht. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Wenn du vom 01.08.-10.10. dort gearbeitet hast bzw. noch arbeitest, steht dir anteilig Urlaub für zwei Monate zu.
Bei gesetzlichem Mindesturlaub (4 Wochen) und 5-Tage-Woche wären das drei Tage (20 Tage/12*2=3,3333).

Laut Vertrag steht mir für 2017 noch ein Resturlaub von 7 Tagen zu.
Ab 01.08. wären bis Jahresende 5 Monate. Dafür nur 7 Tage?
Ist das ein Teilzeitvertrag?
 
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