Frage zum neuen Unterhaltsvorschuss ab 12 Jahren (Wohngeld)

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J*O*Y

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Hallo liebes Forum

ich bin grad etwas verwirrt über eine Aussage des Jobcenters. Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Folgender Sachverhalt:

zum 01.07.2017 habe ich für 2 Kinder Unterhaltsvorschuss ab 12 Jahre beantragt. Bewilligt wurde mir das erst am 01.12.17 rückwirkend zum 01.07.17.

Alle Leistungen, die ich vom Jobcenter ab dem 01.07.17 bekommen habe, wurden gegengerechnet. Ich bekam die Restzahlung, bin also quitt mit dem Jobcenter.

Parallel hatte ich zum 01.07.17 einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Bewilligt wurde mir Wohngeld erst ab dem 01.12.17, da
dem Herrn der Wohngeldstelle der Aufhebungsbescheid vom Jobcenter fehlte.

Jetzt habe ich beim Jobcenter angerufen und mir wurde folgendes mitgeteilt:

Ich bekomme den Aufhebungsbescheid erst ab dem 01.12.17, da ich für die Monate Juli - November noch vorläufige Leistungen bezogen habe.

Ist das so richtig? Denn dann bekomme ich auch kein Wohngeld
ab Juli. Das hat mir die Wohngeldstelle so gesagt und die Dame vom Jobcenter auch.

Ist es denn nicht eher so, dass ich rückwirkend aus dem Leistungsbezug raus bin? Immerhin stehen mir 38€ Wohngeld zu, die dann verloren sind.

Hätte also das Jugendamt meinen Antrag schneller bearbeitet, wäre das Problem nicht vorhanden:-(

Wäre schön, wenn sich jemand mit dem Sachverhalt auskennt und mir sagen kann, ob die Aussagen der Behörden stimmen.

Lg
 
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